Sportgericht reduziert Geldstrafe für Sandhausens Präsidenten

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute im schriftlichen Verfahren die verhängte Geldstrafe gegen Jürgen Machmeier um 1000 Euro reduziert. Es sprach gegen den Präsidenten des Zweitligisten SV Sandhausen wegen eines unsportlichen Verhaltens eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro aus. Im vorangegangenen Einzelrichterurteil war Machmeier am 10. September 2019 zu 5000 Euro verurteilt worden, wogegen er fristgerecht Einspruch eingelegt hatte.

Das DFB-Sportgericht trug mit der Reduzierung dem Umstand Rechnung, dass der SVS-Präsident seine Tätigkeit ehrenamtlich ausübt und keine Einnahmen darüber generiert. Der DFB-Kontrollausschuss hatte in seinem Strafantrag eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro gefordert.

Machmeier hatte sich nach Abpfiff des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 9. August 2019 beim Gang in die Kabine unsportlich gegenüber dem Schiedsrichtergespann um Robert Hartmann (Wangen) verhalten und geäußert.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute im schriftlichen Verfahren die verhängte Geldstrafe gegen Jürgen Machmeier um 1000 Euro reduziert. Es sprach gegen den Präsidenten des Zweitligisten SV Sandhausen wegen eines unsportlichen Verhaltens eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro aus. Im vorangegangenen Einzelrichterurteil war Machmeier am 10. September 2019 zu 5000 Euro verurteilt worden, wogegen er fristgerecht Einspruch eingelegt hatte.

Das DFB-Sportgericht trug mit der Reduzierung dem Umstand Rechnung, dass der SVS-Präsident seine Tätigkeit ehrenamtlich ausübt und keine Einnahmen darüber generiert. Der DFB-Kontrollausschuss hatte in seinem Strafantrag eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro gefordert.

Machmeier hatte sich nach Abpfiff des DFB-Pokalspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 9. August 2019 beim Gang in die Kabine unsportlich gegenüber dem Schiedsrichtergespann um Robert Hartmann (Wangen) verhalten und geäußert.