Sportgericht bestätigt Sperre für Osnabrücks Assan Ceesay

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Verhandlung die Sperre für den Spieler Assan Ceesay vom Zweitligisten VfL Osnabrück bestätigt. Damit bleibt es bei drei Meisterschaftsspielen Sperre wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagt zum Urteil: "Die Sperre liegt im untersten Bereich des Strafrahmens für die Fälle, bei denen der Gegenspieler durch einen Tritt am Kopf getroffen und verletzt wurde, so dass er ausgewechselt werden musste. Dem Spieler Assan Ceesay wurde zugute gehalten, dass der Tritt unabsichtlich erfolgt ist und er sich in fairer Weise um den verletzten Gegenspieler gekümmert hat."

Ceesay war bereits am 19. Februar 2020 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt worden, nachdem er in der 29. Minute des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 16. Februar 2020 von Schiedsrichter Florian Badstübner (Windsbach) des Feldes verwiesen worden war. Gegen das Urteil des Einzelrichters hatte der Spieler beziehungsweise der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Verhandlung die Sperre für den Spieler Assan Ceesay vom Zweitligisten VfL Osnabrück bestätigt. Damit bleibt es bei drei Meisterschaftsspielen Sperre wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagt zum Urteil: "Die Sperre liegt im untersten Bereich des Strafrahmens für die Fälle, bei denen der Gegenspieler durch einen Tritt am Kopf getroffen und verletzt wurde, so dass er ausgewechselt werden musste. Dem Spieler Assan Ceesay wurde zugute gehalten, dass der Tritt unabsichtlich erfolgt ist und er sich in fairer Weise um den verletzten Gegenspieler gekümmert hat."

Ceesay war bereits am 19. Februar 2020 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt worden, nachdem er in der 29. Minute des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 16. Februar 2020 von Schiedsrichter Florian Badstübner (Windsbach) des Feldes verwiesen worden war. Gegen das Urteil des Einzelrichters hatte der Spieler beziehungsweise der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.