Sportgericht bestätigt Abraham-Urteil

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute in mündlicher Verhandlung in Frankfurt am Main David Abraham vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner mit einer Sperre von sieben Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt. Die Sperre läuft vom 10. November 2019 zum 29. Dezember 2019. Von einer Erstreckung der Sperre auf den internationalen Wettbewerb wurde abgesehen.

Abraham war in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 10. November 2019 von Schiedsrichter Dr. Felix Brych (München) des Feldes verwiesen worden, nachdem er den Freiburger Trainer Christian Streich in dessen Coaching-Zone aus vollem Lauf zu Boden gerempelt hatte.

Lorenz: "Wir bewegen uns im unteren Bereich des Strafrahmens"

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hatten der Spieler beziehungsweise Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt und damit die mündliche Verhandlung erforderlich gemacht.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagte zur Begründung: "Es handelt sich hier um einen klaren Fall einer vorsätzlichen Tätlichkeit. Mit der Sperre von sieben Wochen bewegen wir uns im unteren Bereich des Strafrahmens, zumal der Fall die Besonderheit aufweist, dass die Tätlichkeit gegen den gegnerischen Trainer gerichtet war. Eine teilweise Aussetzung der Strafe zur Bewährung kam schon deswegen nicht in Frage, weil der Spieler Abraham einschlägig vorbelastet ist."

Gegen das Urteil des Sportgerichts ist binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich.

[sl]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute in mündlicher Verhandlung in Frankfurt am Main David Abraham vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner mit einer Sperre von sieben Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt. Die Sperre läuft vom 10. November 2019 zum 29. Dezember 2019. Von einer Erstreckung der Sperre auf den internationalen Wettbewerb wurde abgesehen.

Abraham war in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 10. November 2019 von Schiedsrichter Dr. Felix Brych (München) des Feldes verwiesen worden, nachdem er den Freiburger Trainer Christian Streich in dessen Coaching-Zone aus vollem Lauf zu Boden gerempelt hatte.

Lorenz: "Wir bewegen uns im unteren Bereich des Strafrahmens"

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hatten der Spieler beziehungsweise Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt und damit die mündliche Verhandlung erforderlich gemacht.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagte zur Begründung: "Es handelt sich hier um einen klaren Fall einer vorsätzlichen Tätlichkeit. Mit der Sperre von sieben Wochen bewegen wir uns im unteren Bereich des Strafrahmens, zumal der Fall die Besonderheit aufweist, dass die Tätlichkeit gegen den gegnerischen Trainer gerichtet war. Eine teilweise Aussetzung der Strafe zur Bewährung kam schon deswegen nicht in Frage, weil der Spieler Abraham einschlägig vorbelastet ist."

Gegen das Urteil des Sportgerichts ist binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich.

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