DFB-Sportgericht belegt KFC Uerdingen mit 10.000 Euro Geldstrafe

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat Drittligist KFC Uerdingen 05 in mündlicher Verhandlung wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Bis zu 3300 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2019 nachzuweisen wäre. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Ursprünglich hatte Uerdingen Einspruch gegen eine am 2. Oktober 2018 im Einzelrichterverfahren ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro eingelegt, die ihren Grund im Zuschauerverhalten während des Aufstiegs-Rückspiels zur 3. Liga bei Waldhof Mannheim am 27. Mai 2018 hatte. Dieses hatte mit zweiminütiger Verspätung begonnen, weil Zuschauer beider Vereine Pyrotechnik abbrannten. Auch im weiteren Verlauf der Begegnung hatten Uerdinger Zuschauer wiederholt Pyrotechnik gezündet. In der 33. Minute war die Partie zudem für zwei Minuten unterbrochen worden, als es im Bereich der Westtribüne zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Zuschauern beider Vereine kam, bei denen ein Ordner verletzt wurde.

Im Verfahren heute kamen dann weitere Anklagepunkte hinzu: So wurden in der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim TSV 1860 München am 12. August 2018 neun Becher aus dem Uerdinger Zuschauerbereich Richtung Spielfeld geworfen. Während des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 15. September 2018 waren es zudem mindestens drei Becher-Würfe aus dem Uerdinger Block.

Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagte zum Urteil: "Das Gericht hielt eine geringfügige Reduzierung der Strafe aus dem Mannheim-Spiel auf 6400 Euro für gerechtfertigt. Darüber hinaus waren die Sanktionen für die Vorfälle gegen 1860 München in Höhe von 2700 Euro und die Vorfälle gegen Halle in Höhe von 900 Euro auf Basis des neuen Strafzumessungsleitfadens zu verhängen."

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat Drittligist KFC Uerdingen 05 in mündlicher Verhandlung wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Bis zu 3300 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2019 nachzuweisen wäre. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Ursprünglich hatte Uerdingen Einspruch gegen eine am 2. Oktober 2018 im Einzelrichterverfahren ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro eingelegt, die ihren Grund im Zuschauerverhalten während des Aufstiegs-Rückspiels zur 3. Liga bei Waldhof Mannheim am 27. Mai 2018 hatte. Dieses hatte mit zweiminütiger Verspätung begonnen, weil Zuschauer beider Vereine Pyrotechnik abbrannten. Auch im weiteren Verlauf der Begegnung hatten Uerdinger Zuschauer wiederholt Pyrotechnik gezündet. In der 33. Minute war die Partie zudem für zwei Minuten unterbrochen worden, als es im Bereich der Westtribüne zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Zuschauern beider Vereine kam, bei denen ein Ordner verletzt wurde.

Im Verfahren heute kamen dann weitere Anklagepunkte hinzu: So wurden in der zweiten Halbzeit des Drittligaspiels beim TSV 1860 München am 12. August 2018 neun Becher aus dem Uerdinger Zuschauerbereich Richtung Spielfeld geworfen. Während des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 15. September 2018 waren es zudem mindestens drei Becher-Würfe aus dem Uerdinger Block.

Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagte zum Urteil: "Das Gericht hielt eine geringfügige Reduzierung der Strafe aus dem Mannheim-Spiel auf 6400 Euro für gerechtfertigt. Darüber hinaus waren die Sanktionen für die Vorfälle gegen 1860 München in Höhe von 2700 Euro und die Vorfälle gegen Halle in Höhe von 900 Euro auf Basis des neuen Strafzumessungsleitfadens zu verhängen."