Sportgericht: Aigner-Verhandlung entfällt

Die für den heutigen Montag um 14 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus angesetzte mündliche Verhandlung des DFB-Sportgerichts im Fall Stefan Aigner vom Zweitligisten SV Wehen Wiesbaden entfällt kurzfristig. Spieler beziehungsweise Verein haben ihren Einspruch vor der Verhandlung zurückgezogen. 

Damit ist das am 6. November 2019 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall verhängte Strafmaß von drei Meisterschaftsspielen Sperre für Aigner rechtskräftig. Der Spieler war in der 57. Minute des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 3. November 2019 von Schiedsrichter René Rohde (Rostock) des Feldes verwiesen worden. Gegen das Einzelrichterurteil hatte Aigner zunächst fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt.

[mm]

Die für den heutigen Montag um 14 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus angesetzte mündliche Verhandlung des DFB-Sportgerichts im Fall Stefan Aigner vom Zweitligisten SV Wehen Wiesbaden entfällt kurzfristig. Spieler beziehungsweise Verein haben ihren Einspruch vor der Verhandlung zurückgezogen. 

Damit ist das am 6. November 2019 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall verhängte Strafmaß von drei Meisterschaftsspielen Sperre für Aigner rechtskräftig. Der Spieler war in der 57. Minute des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 3. November 2019 von Schiedsrichter René Rohde (Rostock) des Feldes verwiesen worden. Gegen das Einzelrichterurteil hatte Aigner zunächst fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt.