Sportgericht ändert Sperre für Augsburgs Marcel Heller

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die gestern im Einzelrichterverfahren ausgesprochene Sperre gegen Marcel Heller vom Bundesligisten FC Augsburg im schriftlichen Einspruchsverfahren modifiziert. So muss der Spieler wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall die nächsten drei Pflichtspiele der Lizenzmannschaft aussetzen, wozu neben Meisterschaftsspielen auch DFB-Pokalspiele zählen. Gestern war der Augsburger mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt worden, wogegen er fristgerecht Einspruch eingelegt hatte.

Heller war in der 90. Minute des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 28. April 2018 von Schiedsrichter Marco Fritz (Korb) des Feldes verwiesen worden.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die gestern im Einzelrichterverfahren ausgesprochene Sperre gegen Marcel Heller vom Bundesligisten FC Augsburg im schriftlichen Einspruchsverfahren modifiziert. So muss der Spieler wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall die nächsten drei Pflichtspiele der Lizenzmannschaft aussetzen, wozu neben Meisterschaftsspielen auch DFB-Pokalspiele zählen. Gestern war der Augsburger mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt worden, wogegen er fristgerecht Einspruch eingelegt hatte.

Heller war in der 90. Minute des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 28. April 2018 von Schiedsrichter Marco Fritz (Korb) des Feldes verwiesen worden.