DFB-Sportgericht ändert Leistner-Sperre

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die zuvor im Einzelrichterurteil ausgesprochene Sperre gegen Toni Leistner vom Zweitligisten Hamburger SV geändert. Leistner wurde wegen einer Tätlichkeit gegen einen Zuschauer nach vorangegangener sportwidriger Handlung sowie einem Verstoß gegen das DFB/DFL-Hygienekonzept zu einer Sperre von vier Spielen verurteilt, von denen zwei Spiele in der Meisterschaft und zwei im DFB-Pokal zu verbüßen sind. Zudem erhielt er eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro. Zuvor war eine Sperre von fünf Pflichtspielen ausgesprochen worden, von denen drei direkt zu verbüßen gewesen wären und zwei bis zum 18. September 2021 zur Bewährung ausgesetzt waren. Die Höhe der Geldstrafe hatte 8000 Euro betragen.

Nach Gesprächen mit dem Rechtsbeistand Leistners folgte das Gericht mit seinem Urteil dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses. Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Normalerweise werden Übergriffe von Spielern auf Zuschauer härter bestraft. In diesem Fall griffen aber einige Milderungsgründe, vor allem die Tatsache, dass der Spieler bisher sportgerichtlich nicht in Erscheinung getreten ist und er in hohem Maße provoziert wurde beziehungsweise glaubte, provoziert worden zu sein. Für eine noch deutliche Reduzierung der Strafe blieb kein Raum, weil von dem Urteil auch eine abschreckende Wirkung ausgehen muss."

Leistner wurde im Anschluss an das DFB-Pokalspiel bei Dynamo Dresden am 14. September 2020 mehrmals von einem Dresdener Zuschauer beleidigt. Daraufhin ging er in den Zuschauerbereich, eilte auf den Provokateur zu und griff ihn körperlich an.

Das Urteil ist rechtkräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die zuvor im Einzelrichterurteil ausgesprochene Sperre gegen Toni Leistner vom Zweitligisten Hamburger SV geändert. Leistner wurde wegen einer Tätlichkeit gegen einen Zuschauer nach vorangegangener sportwidriger Handlung sowie einem Verstoß gegen das DFB/DFL-Hygienekonzept zu einer Sperre von vier Spielen verurteilt, von denen zwei Spiele in der Meisterschaft und zwei im DFB-Pokal zu verbüßen sind. Zudem erhielt er eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro. Zuvor war eine Sperre von fünf Pflichtspielen ausgesprochen worden, von denen drei direkt zu verbüßen gewesen wären und zwei bis zum 18. September 2021 zur Bewährung ausgesetzt waren. Die Höhe der Geldstrafe hatte 8000 Euro betragen.

Nach Gesprächen mit dem Rechtsbeistand Leistners folgte das Gericht mit seinem Urteil dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses. Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Normalerweise werden Übergriffe von Spielern auf Zuschauer härter bestraft. In diesem Fall griffen aber einige Milderungsgründe, vor allem die Tatsache, dass der Spieler bisher sportgerichtlich nicht in Erscheinung getreten ist und er in hohem Maße provoziert wurde beziehungsweise glaubte, provoziert worden zu sein. Für eine noch deutliche Reduzierung der Strafe blieb kein Raum, weil von dem Urteil auch eine abschreckende Wirkung ausgehen muss."

Leistner wurde im Anschluss an das DFB-Pokalspiel bei Dynamo Dresden am 14. September 2020 mehrmals von einem Dresdener Zuschauer beleidigt. Daraufhin ging er in den Zuschauerbereich, eilte auf den Provokateur zu und griff ihn körperlich an.

Das Urteil ist rechtkräftig.