Sportgericht ändert Einzelrichter-Urteil gegen Hannover teilweise ab

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach mündlicher Verhandlung unter Vorsitz von Hans E. Lorenz im Verfahren gegen Hannover 96 das Urteil des Einzelrichters vom 19. Juni 2019 teilweise abgeändert und einen Teil der Geldstrafe von 30.000 auf 20.000 Euro reduziert.

Im Urteil des Einzelrichters war der Verein wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 57.000 Euro belegt worden. Die Geldstrafe setzte sich zusammen aus den Vorfällen im Spiel bei Hertha BSC am 21. April 2019 (30.000 Euro) und bei Fortuna Düsseldorf am 18. Mai 2019 (27.000 Euro).

Im Laufe der mündlichen Verhandlung hat der Verein den Einspruch gegen das Urteil bezüglich der Vorfälle in Düsseldorf zurückgenommen. Bezüglich der Vorfälle beim Spiel in Berlin hat sich im Laufe der Verhandlung eine Sachverhaltsänderung dahingehend ergeben, dass der Verein die nachträgliche Ermittlung von drei Tätern geltend machen konnte. Insoweit hat das DFB-Sportgericht von der im Strafenkatalog vorgesehenen Reduzierungsmöglichkeit Gebrauch gemacht.

Dem Verein wird zudem nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zur bis zu 7000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der Nachweis darüber ist dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 zu führen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach mündlicher Verhandlung unter Vorsitz von Hans E. Lorenz im Verfahren gegen Hannover 96 das Urteil des Einzelrichters vom 19. Juni 2019 teilweise abgeändert und einen Teil der Geldstrafe von 30.000 auf 20.000 Euro reduziert.

Im Urteil des Einzelrichters war der Verein wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 57.000 Euro belegt worden. Die Geldstrafe setzte sich zusammen aus den Vorfällen im Spiel bei Hertha BSC am 21. April 2019 (30.000 Euro) und bei Fortuna Düsseldorf am 18. Mai 2019 (27.000 Euro).

Im Laufe der mündlichen Verhandlung hat der Verein den Einspruch gegen das Urteil bezüglich der Vorfälle in Düsseldorf zurückgenommen. Bezüglich der Vorfälle beim Spiel in Berlin hat sich im Laufe der Verhandlung eine Sachverhaltsänderung dahingehend ergeben, dass der Verein die nachträgliche Ermittlung von drei Tätern geltend machen konnte. Insoweit hat das DFB-Sportgericht von der im Strafenkatalog vorgesehenen Reduzierungsmöglichkeit Gebrauch gemacht.

Dem Verein wird zudem nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zur bis zu 7000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der Nachweis darüber ist dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 zu führen.

Das Urteil ist rechtskräftig.