Sperre gegen Ravet teilweise auf Bewährung

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die Sperre von vier Meisterschaftsspielen der Lizenzligen für den Spieler Yoric Ravet vom Bundesligisten SC Freiburg wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner geändert. Der Spieler bleibt weiterhin für vier Meisterschaftsspiele gesperrt. Von dieser Sperre sind zunächst nur drei Meisterschaftsspiele zu verbüßen. Das verbleibende Spiel wird bis zum 31. März 2018 auf Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass dieses Spiel zu verbüßen ist, wenn der Spieler bis zu diesem Zeitpunkt eine weitere Rote Karte erhält. Damit wich das Gremium bei seiner Sitzung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus von dem vorangegangenen Einzelrichterurteil vom 12. September 2017 und dem gleichlautenden Antrag des DFB-Kontrollausschusses ab.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Herr Ravet spielt seit vielen Jahren im europäischen Fußball, war in drei verschiedenen Ländern aktiv und ist dabei nie durch eine Rote oder Gelb-Rote Karte negativ aufgefallen. Er gilt nachweislich als ein fairer Spieler. Das Gericht zweifelt zudem nicht daran, dass Herr Ravet mit seiner Aktion vorhatte, den Ball zu erobern und nicht Herrn Schmelzer zu verletzen und dass er sich bereits während und nach dem Spiel bei Herrn Schmelzer entschuldigt hat und dieser diese Entschuldigung auch schon angenommen hat."

Ravet war in der 29. Minute des Bundesligaspiels zwischen dem SC Freiburg und Borussia Dortmund am 9. September 2017 von Schiedsrichter Benjamin Cortus (Röthenbach) des Feldes verwiesen worden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in mündlicher Verhandlung die Sperre von vier Meisterschaftsspielen der Lizenzligen für den Spieler Yoric Ravet vom Bundesligisten SC Freiburg wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner geändert. Der Spieler bleibt weiterhin für vier Meisterschaftsspiele gesperrt. Von dieser Sperre sind zunächst nur drei Meisterschaftsspiele zu verbüßen. Das verbleibende Spiel wird bis zum 31. März 2018 auf Bewährung ausgesetzt. Das heißt, dass dieses Spiel zu verbüßen ist, wenn der Spieler bis zu diesem Zeitpunkt eine weitere Rote Karte erhält. Damit wich das Gremium bei seiner Sitzung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus von dem vorangegangenen Einzelrichterurteil vom 12. September 2017 und dem gleichlautenden Antrag des DFB-Kontrollausschusses ab.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: "Herr Ravet spielt seit vielen Jahren im europäischen Fußball, war in drei verschiedenen Ländern aktiv und ist dabei nie durch eine Rote oder Gelb-Rote Karte negativ aufgefallen. Er gilt nachweislich als ein fairer Spieler. Das Gericht zweifelt zudem nicht daran, dass Herr Ravet mit seiner Aktion vorhatte, den Ball zu erobern und nicht Herrn Schmelzer zu verletzen und dass er sich bereits während und nach dem Spiel bei Herrn Schmelzer entschuldigt hat und dieser diese Entschuldigung auch schon angenommen hat."

Ravet war in der 29. Minute des Bundesligaspiels zwischen dem SC Freiburg und Borussia Dortmund am 9. September 2017 von Schiedsrichter Benjamin Cortus (Röthenbach) des Feldes verwiesen worden.