So lange ruht bei den Amateuren der Ball

Als Reaktion auf die aktuelle Entwicklung rund um das Thema Coronavirus haben die Landes- und Regionalverbände den Entschluss gefasst, den Spielbetrieb in ihren Zuständigkeitsbereichen vorerst einzustellen. FUSSBALL.DE gibt einen Überblick. 

Der DFB empfiehlt allen Amateurvereinen außerdem, auch den Trainingsbetrieb aufgrund der besonderen Situation komplett ruhen zu lassen.

Der Nordostdeutsche Fußballverband (NOFV) hat aufgrund der unterschiedlichen Erlasse, Anordnungen und Regelungen der zuständigen Behörden entschieden, seinen gesamten Spielbetrieb bis einschließlich 19. April 2020 auszusetzen. Aufgrund der Sperrung einer Vielzahl von Sportanlagen durch die zuständigen örtlichen Behörden ist entsprechend dieser Festlegungen auch kein Trainings- und Freundschaftsspielbetrieb möglich. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Die aktuellen Verfügungen und Verordnungen der im Einzugsgebiet der Regionalliga Südwest liegenden Bundesländer umfassen einschneidende Beschränkungen des öffentlichen Lebens für alle Menschen mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Vor diesem Hintergrund hat die Spielkommission der Regionalliga Südwest entschieden, den Spielbetrieb bis auf weiteres - jedoch bis mindestens 20. April 2020 - auszusetzen.

Der Norddeutsche Fußball-Verband e.V. (NFV) als Träger der Regionalligen Nord hat beschlossen, den Spielbetrieb in der Regionalliga Nord der Herren, den A-, B- und C-Junioren Regionalligen Nord sowie der Frauen- und der Futsal-Regionalliga Nord aufgrund der aktuellen Lage bis auf Weiteres, mindestens aber bis zum 19. April 2020 auszusetzen. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Der Saarländische Fußballverband (SFV) setzt den Spielbetrieb im Saarland jetzt vorerst bis 20. April 2020 aus und verlängert damit seine bisherige Maßgabe um weitere drei Wochen. Das gilt für alle Spiele bei Männern, Frauen und allen Altersklassen der Jugend. Der SFV folgt damit der Allgemein-Verfügung des Saarländischen Gesundheitsministeriums und des Umweltministeriums, die am 18. März 2020 in Kraft getreten ist und bis zum 20. April gilt. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Wegen der Coronavirus-Pandemie ruht der Fußball in Niedersachsen einen weiteren Monat. Am 17. März 2020 hat das Präsidium des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) beschlossen, die ursprünglich bis zum 23. März vorgesehene Aussetzung des Spielbetriebes bis auf Weiteres, mindestens jedoch bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020, zu verlängern. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Seit der Entscheidung des Südbadischen Fußballverbandes (SBFV) den Spielbetrieb bis zum 31. März 2020 abzusetzen, hat sich die Lage in Baden-Württemberg und ganz Deutschland weiter verschärft, unter anderem mit der Schließung von Schulen und KiTas, sowie weiteren Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens, wie zum Beispiel der Schließung von Sportanlagen oder dem Verbot von Versammlungen. Dementsprechend verlängert der SBFV die Aussetzung vorerst bis einschließlich 19. April 2020. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Das Präsidium des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) hat entschieden, den Spielbetrieb bis einschließlich zum 19. April 2020 einzustellen. Dies betrifft die in der Zuständigkeit des FLVW liegenden Begegnungen der Männer-, Frauen- und Jugend-Spielklassen inklusive aller Futsal-Ligen (Kreisligen bis Oberliga Westfalen) sowie Aktivitäten der Jugend-Talentsichtung und -förderung. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Seit der Entscheidung des Fußballverbandes Rheinland (FVR), den Spielbetrieb vorerst bis zum 31. März 2020 abzusetzen, hat sich die Lage hinsichtlich der Corona-Krise in Rheinland-Pfalz und ganz Deutschland verschärft. Daher hat der Fußballverband Rheinland in Abstimmung mit dem Deutschen Fußball-Bund und dem Fußball-Regional-Verband Südwest entschieden, die Generalabsage zu verlängern und den Spielbetrieb bis mindestens einschließlich Montag, 20. April 2020, ruhen zu lassen. Dies betrifft nach wie vor sämtliche Spielklassen und Pokalwettbewerbe der Herren, Frauen, Jugend und des Ü-Fußballs auf Sportplätzen im Freien sowie sämtliche Wettbewerbe in der Halle. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Auf Grund der aktuellen Verfügungen und Verordnungen im Bereich des Südwestdeutschen Fußball-Verbandes (SWFV) hat das Präsidium des SWFV beschlossen, dass der Spielbetrieb in allen Senioren-, Aktiven- und Jugendklassen für Pflicht- und Freundschaftsspiele weiterhin bis auf weiteres – jedoch bis mindestens bis 20. April 2020 – ausgesetzt bleibt. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Der Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) hat den kompletten Spielbetrieb auf Verbands- und Kreisebene bis zum 19. April 2020 abgesagt. Die Absage gilt für den gesamten Spielbetrieb im Bereich der Frauen, Herren und Juniorinnen und Junioren. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Nachdem die Stadt Hamburg am 15. März 2020 bekannt gab, dass der Sportbetrieb auf allen Hamburger Sportstätten bis zum 30. April 2020 untersagt ist, stellt auch der Hamburger Fußball-Verband (HFV) den Spielbetrieb bis Ende April ein. Die Generalabsage betrifft alle Spiel- und Altersklassen. Damit reagiert der Verband auf die aktuelle Entwicklung rund um das Thema Coronavirus. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Auf Grundlage der erlassenen Verordnung der Landesregierung Sachsen-Anhalts, die einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus beinhaltet, musste das Präsidium des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) bereits jetzt auf die bestehende Aussetzung des Spielbetriebs reagieren, da entsprechend der Verordnung bis einschließlich 19. April 2020 untersagt ist, auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen, einen Sportbetrieb durchzuführen. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Am Samstag, 14. März 2020, hat der Senat in Berlin den Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bis zum Ende der Osterferien untersagt. Diese Verordnung gilt bis einschließlich 19. April 2020 und bedeutet, dass der Spielbetrieb des Berliner Fußball-Verbandes (BFV) bis zu diesem Datum ebenfalls ruht. Der Berliner Fußball-Verband hat daher den kompletten Spielbetrieb auf Verbandsebene ab sofort bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020, abgesagt. Alle bis dahin angesetzten Spiele werden automatisch im DFBnet<7I> abgesetzt. Damit reagiert der BFV auf die Auswirkungen des Coronavirus und die damit verbundenen politischen Entscheidungen. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Das Präsidium des Thüringer Fußball-VerbandES (TFV) hat in Absprache mit dem Vorsitzenden des Spielausschusses, Sven Wenzel, entschieden, den Spielbetrieb in allen Alters- und Spielklassen auf Landes- und Kreisebene bis einschließlich 19. April 2020 auszusetzen. Dies betrifft auch die Durchführung von Freundschaftsspielen. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Die spielleitenden Organe des Sächsischen Fußball-Verbandes e.V. (SFV) haben nach Bewertung der aktuellen Lage in Bezug auf das Coronavirus beschlossen, die Generalabsage des Spielbetriebs auf Landesebene bis einschließlich 19. April 2020 zu verlängern. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Der Spielbetrieb im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband (SHFV) wird vorerst bis zum 19. April 2020 ruhen. Der SHFV folgt damit dem Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen seitens des schleswig-holsteinischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren. Gemäß dem Erlass sind Zusammenkünfte in Sportvereinen bis zum 19. April 2020 einzustellen. Der SHFV bittet seine Vereine ausdrücklich, zu beachten, dass demzufolge auch jeglicher Trainingsbetrieb auszusetzen ist. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Die aktuelle Verordnung der Landesregierung umfasst weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens für die Menschen in Baden-Württemberg mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus`bestmöglich zu verlangsamen. Insbesondere sollen Sozialkontakte auf das absolut notwendige Maß reduziert werden. Diese Verordnung hat weitreichende Konsequenzen für alle Bereiche des organisierten Sports. Vor diesem Hintergrund hat der Württembergische Fußballverband (wfv) entschieden, den Spielbetrieb im Amateurfußball bis zu den Verbandsligen frühestens ab dem 20. April 2020 wieder aufzunehmen. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Der Hessische Fußball-Verband (hfv) lässt den Spielbetrieb ruhen, von der LOTTO Hessenliga bis in die untersten Klassen - vorerst bis einschließlich Karfreitag, 10. April 2020. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV) setzt den Spielbetrieb aufgrund der andauernden Corona-Krise fortan bis auf Weiteres aus. Dies geschieht mit Blick auf die aktuellen staatlichen Verfügungen als auch in Anlehnung an weitere bestehende und ggf. nachfolgende Vorgaben von zuständigen Verwaltungsbehörden. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs wird grundsätzlich nur mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen erfolgen. Diese Entscheidung umfasst wie schon zuvor alle Pflicht- und Freundschaftsspiele sowie Turniere in allen Altersklassen und gilt auch für die sechs angeschlossenen Kreisfußball- bzw. Fußballverbände. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Im Bremer Fußball-Verband (BFV) ist der Spielbetrieb aufgrund behördlicher Anordnungen im gesamten Verbandsgebiet bis auf Weiteres, mindestens aber bis zum 19. April 2020, ausgesetzt. Dies betrifft Punkt-, Pokal- und Freundschaftsspiele sowie (Hallen-)Turniere. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Die Entscheidungsträger des Fußball-Landesverbandes Brandenburg (FLB) haben beschlossen, die Aussetzung des gesamten Spielbetriebs (Punkt-, Pokal- und Freundschaftsspiele) in allen Spielebenen des Verbandes und seiner Kreise bis zum 19. April 2020 zu verlängern. Darin eingeschlossen sind auch sämtliche Maßnahmen der Landesauswahlmannschaften, alle Trainer-Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Schiedsrichterausbildungen. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat auf den von der Bayerischen Staatsregierung ausgerufenen Katastrophenfall reagiert und den Spielbetrieb bis auf Weiteres ausgesetzt. Zudem hat der Vorstand in seiner Videokonferenz beschlossen, dass eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs frühestens nach dem 19. April 2020 und auch nur mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen erfolgen wird, um allen Vereinen in Bayern reichlich Planungssicherheit zu geben. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Der Fußballverband Niederrhein (FVN) hat am Freitag, 13. März 2020, entschieden, den gesamten Spielbetrieb im Jugend- und Seniorenbereich mit sofortiger Wirkung einzustellen. Diese Regelung betrifft sämtliche Meisterschafts- und Pokalspiele und gilt bis zum Sonntag, 19. April 2020. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Seit der Entscheidung des Badischen Fußballverbandes (bfv), zwei Spieltage bis zum 23. März 2020 abzusetzen, hat sich die Lage in Baden-Württemberg und ganz Deutschland verschärft. Unter anderem nach der Presseerklärung Nr. 96 der Bundesregierung vom 16. März 2020, mit der Schließung von Schulen, KiTas und Spielplätzen sowie des Sportbetriebs auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie ähnlicher Einrichtungen. Weiterhin gilt die dringende Empfehlung, soziale Kontakte auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Folgerichtig verlängert der bfv die Generalabsage ebenfalls bis einschließlich 19. April 2020. Weiterführende Informationen gibt es hier.

[FUSSBALL.DE]

Als Reaktion auf die aktuelle Entwicklung rund um das Thema Coronavirus haben die Landes- und Regionalverbände den Entschluss gefasst, den Spielbetrieb in ihren Zuständigkeitsbereichen vorerst einzustellen. FUSSBALL.DE gibt einen Überblick. 

Der DFB empfiehlt allen Amateurvereinen außerdem, auch den Trainingsbetrieb aufgrund der besonderen Situation komplett ruhen zu lassen.

Der Nordostdeutsche Fußballverband (NOFV) hat aufgrund der unterschiedlichen Erlasse, Anordnungen und Regelungen der zuständigen Behörden entschieden, seinen gesamten Spielbetrieb bis einschließlich 19. April 2020 auszusetzen. Aufgrund der Sperrung einer Vielzahl von Sportanlagen durch die zuständigen örtlichen Behörden ist entsprechend dieser Festlegungen auch kein Trainings- und Freundschaftsspielbetrieb möglich. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Die aktuellen Verfügungen und Verordnungen der im Einzugsgebiet der Regionalliga Südwest liegenden Bundesländer umfassen einschneidende Beschränkungen des öffentlichen Lebens für alle Menschen mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Vor diesem Hintergrund hat die Spielkommission der Regionalliga Südwest entschieden, den Spielbetrieb bis auf weiteres - jedoch bis mindestens 20. April 2020 - auszusetzen.

Der Norddeutsche Fußball-Verband e.V. (NFV) als Träger der Regionalligen Nord hat beschlossen, den Spielbetrieb in der Regionalliga Nord der Herren, den A-, B- und C-Junioren Regionalligen Nord sowie der Frauen- und der Futsal-Regionalliga Nord aufgrund der aktuellen Lage bis auf Weiteres, mindestens aber bis zum 19. April 2020 auszusetzen. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Der Saarländische Fußballverband (SFV) setzt den Spielbetrieb im Saarland jetzt vorerst bis 20. April 2020 aus und verlängert damit seine bisherige Maßgabe um weitere drei Wochen. Das gilt für alle Spiele bei Männern, Frauen und allen Altersklassen der Jugend. Der SFV folgt damit der Allgemein-Verfügung des Saarländischen Gesundheitsministeriums und des Umweltministeriums, die am 18. März 2020 in Kraft getreten ist und bis zum 20. April gilt. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Wegen der Coronavirus-Pandemie ruht der Fußball in Niedersachsen einen weiteren Monat. Am 17. März 2020 hat das Präsidium des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) beschlossen, die ursprünglich bis zum 23. März vorgesehene Aussetzung des Spielbetriebes bis auf Weiteres, mindestens jedoch bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020, zu verlängern. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Seit der Entscheidung des Südbadischen Fußballverbandes (SBFV) den Spielbetrieb bis zum 31. März 2020 abzusetzen, hat sich die Lage in Baden-Württemberg und ganz Deutschland weiter verschärft, unter anderem mit der Schließung von Schulen und KiTas, sowie weiteren Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens, wie zum Beispiel der Schließung von Sportanlagen oder dem Verbot von Versammlungen. Dementsprechend verlängert der SBFV die Aussetzung vorerst bis einschließlich 19. April 2020. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Das Präsidium des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) hat entschieden, den Spielbetrieb bis einschließlich zum 19. April 2020 einzustellen. Dies betrifft die in der Zuständigkeit des FLVW liegenden Begegnungen der Männer-, Frauen- und Jugend-Spielklassen inklusive aller Futsal-Ligen (Kreisligen bis Oberliga Westfalen) sowie Aktivitäten der Jugend-Talentsichtung und -förderung. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Seit der Entscheidung des Fußballverbandes Rheinland (FVR), den Spielbetrieb vorerst bis zum 31. März 2020 abzusetzen, hat sich die Lage hinsichtlich der Corona-Krise in Rheinland-Pfalz und ganz Deutschland verschärft. Daher hat der Fußballverband Rheinland in Abstimmung mit dem Deutschen Fußball-Bund und dem Fußball-Regional-Verband Südwest entschieden, die Generalabsage zu verlängern und den Spielbetrieb bis mindestens einschließlich Montag, 20. April 2020, ruhen zu lassen. Dies betrifft nach wie vor sämtliche Spielklassen und Pokalwettbewerbe der Herren, Frauen, Jugend und des Ü-Fußballs auf Sportplätzen im Freien sowie sämtliche Wettbewerbe in der Halle. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Auf Grund der aktuellen Verfügungen und Verordnungen im Bereich des Südwestdeutschen Fußball-Verbandes (SWFV) hat das Präsidium des SWFV beschlossen, dass der Spielbetrieb in allen Senioren-, Aktiven- und Jugendklassen für Pflicht- und Freundschaftsspiele weiterhin bis auf weiteres – jedoch bis mindestens bis 20. April 2020 – ausgesetzt bleibt. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Der Fußball-Verband Mittelrhein (FVM) hat den kompletten Spielbetrieb auf Verbands- und Kreisebene bis zum 19. April 2020 abgesagt. Die Absage gilt für den gesamten Spielbetrieb im Bereich der Frauen, Herren und Juniorinnen und Junioren. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Nachdem die Stadt Hamburg am 15. März 2020 bekannt gab, dass der Sportbetrieb auf allen Hamburger Sportstätten bis zum 30. April 2020 untersagt ist, stellt auch der Hamburger Fußball-Verband (HFV) den Spielbetrieb bis Ende April ein. Die Generalabsage betrifft alle Spiel- und Altersklassen. Damit reagiert der Verband auf die aktuelle Entwicklung rund um das Thema Coronavirus. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Auf Grundlage der erlassenen Verordnung der Landesregierung Sachsen-Anhalts, die einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus beinhaltet, musste das Präsidium des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) bereits jetzt auf die bestehende Aussetzung des Spielbetriebs reagieren, da entsprechend der Verordnung bis einschließlich 19. April 2020 untersagt ist, auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen, einen Sportbetrieb durchzuführen. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Am Samstag, 14. März 2020, hat der Senat in Berlin den Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bis zum Ende der Osterferien untersagt. Diese Verordnung gilt bis einschließlich 19. April 2020 und bedeutet, dass der Spielbetrieb des Berliner Fußball-Verbandes (BFV) bis zu diesem Datum ebenfalls ruht. Der Berliner Fußball-Verband hat daher den kompletten Spielbetrieb auf Verbandsebene ab sofort bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020, abgesagt. Alle bis dahin angesetzten Spiele werden automatisch im DFBnet<7I> abgesetzt. Damit reagiert der BFV auf die Auswirkungen des Coronavirus und die damit verbundenen politischen Entscheidungen. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Das Präsidium des Thüringer Fußball-VerbandES (TFV) hat in Absprache mit dem Vorsitzenden des Spielausschusses, Sven Wenzel, entschieden, den Spielbetrieb in allen Alters- und Spielklassen auf Landes- und Kreisebene bis einschließlich 19. April 2020 auszusetzen. Dies betrifft auch die Durchführung von Freundschaftsspielen. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Die spielleitenden Organe des Sächsischen Fußball-Verbandes e.V. (SFV) haben nach Bewertung der aktuellen Lage in Bezug auf das Coronavirus beschlossen, die Generalabsage des Spielbetriebs auf Landesebene bis einschließlich 19. April 2020 zu verlängern. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Der Spielbetrieb im Schleswig-Holsteinischen Fußballverband (SHFV) wird vorerst bis zum 19. April 2020 ruhen. Der SHFV folgt damit dem Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen seitens des schleswig-holsteinischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren. Gemäß dem Erlass sind Zusammenkünfte in Sportvereinen bis zum 19. April 2020 einzustellen. Der SHFV bittet seine Vereine ausdrücklich, zu beachten, dass demzufolge auch jeglicher Trainingsbetrieb auszusetzen ist. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Die aktuelle Verordnung der Landesregierung umfasst weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens für die Menschen in Baden-Württemberg mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus`bestmöglich zu verlangsamen. Insbesondere sollen Sozialkontakte auf das absolut notwendige Maß reduziert werden. Diese Verordnung hat weitreichende Konsequenzen für alle Bereiche des organisierten Sports. Vor diesem Hintergrund hat der Württembergische Fußballverband (wfv) entschieden, den Spielbetrieb im Amateurfußball bis zu den Verbandsligen frühestens ab dem 20. April 2020 wieder aufzunehmen. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Der Hessische Fußball-Verband (hfv) lässt den Spielbetrieb ruhen, von der LOTTO Hessenliga bis in die untersten Klassen - vorerst bis einschließlich Karfreitag, 10. April 2020. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV) setzt den Spielbetrieb aufgrund der andauernden Corona-Krise fortan bis auf Weiteres aus. Dies geschieht mit Blick auf die aktuellen staatlichen Verfügungen als auch in Anlehnung an weitere bestehende und ggf. nachfolgende Vorgaben von zuständigen Verwaltungsbehörden. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs wird grundsätzlich nur mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen erfolgen. Diese Entscheidung umfasst wie schon zuvor alle Pflicht- und Freundschaftsspiele sowie Turniere in allen Altersklassen und gilt auch für die sechs angeschlossenen Kreisfußball- bzw. Fußballverbände. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Im Bremer Fußball-Verband (BFV) ist der Spielbetrieb aufgrund behördlicher Anordnungen im gesamten Verbandsgebiet bis auf Weiteres, mindestens aber bis zum 19. April 2020, ausgesetzt. Dies betrifft Punkt-, Pokal- und Freundschaftsspiele sowie (Hallen-)Turniere. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Die Entscheidungsträger des Fußball-Landesverbandes Brandenburg (FLB) haben beschlossen, die Aussetzung des gesamten Spielbetriebs (Punkt-, Pokal- und Freundschaftsspiele) in allen Spielebenen des Verbandes und seiner Kreise bis zum 19. April 2020 zu verlängern. Darin eingeschlossen sind auch sämtliche Maßnahmen der Landesauswahlmannschaften, alle Trainer-Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Schiedsrichterausbildungen. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat auf den von der Bayerischen Staatsregierung ausgerufenen Katastrophenfall reagiert und den Spielbetrieb bis auf Weiteres ausgesetzt. Zudem hat der Vorstand in seiner Videokonferenz beschlossen, dass eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs frühestens nach dem 19. April 2020 und auch nur mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen erfolgen wird, um allen Vereinen in Bayern reichlich Planungssicherheit zu geben. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Der Fußballverband Niederrhein (FVN) hat am Freitag, 13. März 2020, entschieden, den gesamten Spielbetrieb im Jugend- und Seniorenbereich mit sofortiger Wirkung einzustellen. Diese Regelung betrifft sämtliche Meisterschafts- und Pokalspiele und gilt bis zum Sonntag, 19. April 2020. Weiterführende Informationen gibt es hier.

Seit der Entscheidung des Badischen Fußballverbandes (bfv), zwei Spieltage bis zum 23. März 2020 abzusetzen, hat sich die Lage in Baden-Württemberg und ganz Deutschland verschärft. Unter anderem nach der Presseerklärung Nr. 96 der Bundesregierung vom 16. März 2020, mit der Schließung von Schulen, KiTas und Spielplätzen sowie des Sportbetriebs auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie ähnlicher Einrichtungen. Weiterhin gilt die dringende Empfehlung, soziale Kontakte auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Folgerichtig verlängert der bfv die Generalabsage ebenfalls bis einschließlich 19. April 2020. Weiterführende Informationen gibt es hier.