FAQ: Spielrecht trans*, inter* und nicht-binärer Personen

Zur Saison 2022/2023 treten Regelungen zum Spielrecht für Personen mit dem Eintrag "divers" oder "ohne Angabe" im Personenstandsregister sowie für Personen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, in Kraft. Die Regelungen wurden für den Amateurfußball in die DFB-Spielordnung, DFB-Jugendordnung und DFB-Futsal-Ordnung aufgenommen. DFB.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Warum wurden die Regelungen verabschiedet? 

Die Wertevermittlung im und durch den Fußballsport durch Förderung von Vielfalt und die Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung, unter anderem aufgrund des Geschlechts, ist explizit als Zweck des DFB in seiner Satzung verankert. Auch die 44. Sportministerkonferenz 2020 fordert in ihrer "Bremer Erklärung", dass sich die Verbände dem Thema annehmen. Im Sinne von Inklusion sollen alle Menschen am Fußball teilhaben können. Bislang war das in den Personaldokumenten eingetragene Geschlecht (männlich/weiblich) maßgeblich für die Erteilung der Spielberechtigung und Zuteilung ab der Spielklasse der A-Junior*innen. Eine explizite Regelung für Personen mit dem Personenstandseintrag "divers" oder "ohne Angabe" gab es bisher nicht.

Darüber hinaus fehlten Regelungen für Personen, die sich einer Geschlechtsangleichung unterziehen (trans* Personen). Es bedarf also Regelungen, die allen Spieler*innen - unabhängig ihrer geschlechtlichen Identität - das Fußballspielen im Ligabetrieb ermöglichen. Verboten war dies Spieler*innen nie, doch fehlten bisher eindeutige Regelungen. Da es seit 2018 im Personenstandsregister möglich ist, sich als "divers" zu registrieren, nimmt die Anzahl der Personen mit dem Eintrag "divers" zu. Dies betrifft gleichermaßen Menschen, die Fußball spielen, weshalb die Festlegung eindeutiger Regelungen umso wichtiger wurde. 

Auch für Spieler*innen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, sieht die neue Regelung eindeutige Bestimmungen vor. Insbesondere deshalb, weil die Phase der Geschlechtsangleichung, häufig ohnehin mit gesellschaftlichen Hürden und Ausgrenzung einhergeht. 

Für wen gelten die neuen Regelungen?

Die Regelungen gelten: 

  • für Spieler*innen mit dem Personenstandseintrag "divers" oder "ohne Angabe" ("ohne Angabe" war der Eintrag für non-binäre Personen, bevor 2018 "divers" als sogenanntes "drittes Geschlecht" eingeführt wurde).
  • für Spieler*innen, die ihr Geschlecht angleichen lassen (trans* Spieler*innen)

Wichtiger Hinweis: Es geht hierbei nicht um den Umgang mit Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen (beispielsweise lesbisch, schwul, bisexuell). 

Was bedeuten die Regelungen konkret?

Geregelt wird, dass die oben genannte Spieler*innen in den Spielklassen der Landes- und Regionalverbände selbständig die Entscheidung treffen können, ob ihnen die Spielberechtigung für ein Frauen- oder Männerteam erteilt werden soll. Dies gilt auch für trans* Spieler*innen, die nun zu einem selbstbestimmten Zeitpunkt wechseln können oder zunächst in dem Team bleiben, in dem sie bisher gespielt haben. 

Wo finde ich die Regelungen?

  • § 10 Nrn. 6 und 7 DFB-Spielordnung
  • § 7g DFB-Jugendordnung
  • § 4 Nr. 3 DFB-Futsal-Ordnung

Was macht die vom zuständigen Verband einzusetzende Vertrauensperson?

Die Vertrauensperson wird vom zuständigen Regional- oder Landesverband benannt und ihre Kontaktdaten werden veröffentlicht. Sie arbeitet eng mit der jeweiligen Anlaufstelle für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle der Landesverbände zusammen oder ist Teil dieser. Personen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, sowie Personen mit dem Geschlechtseintrag "divers" oder "ohne Angabe", wenden sich an die jeweilige Vertrauensperson. Diese tätigt alle Rücksprachen mit der Passstelle oder dem Spielbetrieb und kümmert sich um alles Administrative, so dass das mit der Person abgestimmte Spielrecht erteilt werden kann. Die Vertrauensperson bleibt im ständigen Austausch mit der Person bis zur finalen Erteilung der Spielberechtigung und ggf. auch darüber hinaus. Anträge und etwaige weitere erforderliche Nachweise sind ausschließlich der Vertrauensperson vorzulegen.  

Alle Vertrauenspersonen müssen an einer Schulung teilnehmen, die durch die DFB-Anlaufstelle für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt regelmäßig angeboten wird. 

Besteht Sorge, dass die Integrität des Wettbewerbs durch die Regelung gefährdet wird? 

Alle Menschen haben unterschiedliche körperliche Stärken und Fähigkeiten unabhängig ihres Geschlechts. Diese führen nur im Team zum Erfolg. Der Berliner Fußballverband hat als erster Landesverband bereits 2019 eine entsprechende Regel eingeführt und diese wird seither erfolgreich in der Praxis umgesetzt.  

Sind Medikamente, die im Rahmen einer Geschlechtsangleichung eingenommen werden, Doping-relevant?

Menschen sind in unterschiedlichen Phasen ihres Lebens auf Medikamente angewiesen, so auch in der Phase einer Geschlechtsangleichung. Solange die sportliche Betätigung während der Einnahme von Medikamenten die Gesundheit der betroffenen Personen nicht beeinträchtigt, können die Personen am Spielbetrieb teilnehmen. Die neue Regelung schließt deshalb eine Dopingrelevanz aus. 

Was kann ich im Falle von Diskriminierung tun?

Betroffene von Gewalt und Diskriminierung wenden sich an die zuständige Vertrauensperson und/oder an die Anlaufstellen für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle der Landesverbände

Glossar

Trans/trans*: Bei trans/trans* Menschen entspricht ihr gefühltes Geschlecht nicht dem Geschlecht, das ihnen nach der Geburt zugewiesen wurde. Trans* Menschen nutzen unterschiedliche Selbstbezeichnungen für sich, wie zum Beispiel transident, transgender oder transsexuell. Letzterer Begriff kommt aus dem medizinischen Kontext und wird auch von vielen trans* Personen abgelehnt. Ebenso ist die Endung "-sexuell" irreführend, da es sich um eine Beschreibung der Geschlechtsidentität und nicht um eine sexuelle Orientierung handelt. Trans* kann als Platzhalter für die unterschiedlichen Bezeichnung sein. Nicht alle Menschen, die sich als trans* verstehen, unterziehen sich einer Geschlechtsangleichung. Aktuell wird von einem Anteil von 0,6 bis 2,1 Prozent an trans* Personen ausgegangen.

Trans* Mann/Trans* Frau: Trans* Mann/trans Mann bezeichnet eine Person, die bei der Geburt dem weiblichen Geschlecht zugeordnet wurde, aber eine männliche Identität lebt. Trans* Frau/trans Frau bezeichnet eine Person, die bei der Geburt dem männlichen Geschlecht zugeordnet wurde, aber eine weibliche Identität lebt.  

Geschlechtsangleichung/Transitionsphase: Die Phase der Angleichung an das gefühlte Geschlecht (sog. Transitionsphase) dauert unterschiedlich lange, aber häufig zwischen drei und fünf Jahren. Die durchgeführten Maßnahmen reichen von einer Vornamensänderung mit oder ohne neuem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister über Hormontherapien bis hin zu operativen Eingriffen. Es ist unbedingt davon abzusehen, hier Zeitspannen festzulegen, sondern jeden Fall einzeln zu betrachten. Nur die Person selbst kann Aussagen dazu treffen, wann die Phase ihrer Geschlechtsangleichung abgeschlossen ist. 

Inter/inter*: Menschen werden bei oder bereits vor der Geburt anhand ihrer äußeren Geschlechtsmerkmale einem Geschlecht zugeordnet - meistens männlich oder weiblich. Das biologische Geschlecht umfasst aber mehr als die primären Genitalien (Hormone, Keimdrüsen, usw.).  Medizinisch werden Menschen als inter*/inter bezeichnet, deren verschiedene Ebenen von biologischem Geschlecht nicht ausschließlich als männlich oder weiblich gelesen werden. Inter* Personen werden also mit Variationen äußerer und/oder innerer körperlicher Geschlechtsmerkmale geboren. Auch hier kann die Bezeichnung inter* ein Platzhalter für verschiedene Endungen sein (- ident, -geschlechtlich). Der Begriff intersexuell ist auch medizinisch geprägt und wird sowohl als Selbst- als auch als Fremdbezeichnung abgelehnt. Der Begriff "intersexuell" kann außerdem irreführend sein, da es sich um eine Beschreibung der Geschlechtsidentität handelt und nicht um eine sexuelle Orientierung. Aktuell wird von einem Anteil von 1,7 bis 3,0 Prozent ausgegangen. 

Divers: "Divers" oder auch "dritte Option" ist kein Geschlecht, wie es "männlich" oder "weiblich" ist, sondern eine positive Auswahlmöglichkeit für Menschen, die sich nicht den Kategorien "weiblich" oder "männlich" zuordnen können. Bis 2018 gab es im Personenstandsregister außer "männlich" und "weiblich" nur "ohne Angabe" zur Auswahl, dann wurde "divers" als sogenannte "dritte Option" eingeführt. 

Non-binär/nicht-binär: Non-binär (auch: genderqueer) ist eine Bezeichnung für Menschen, die sich nicht ausschließlich als männlich oder weiblich definieren, sich nicht in das herkömmliche, streng zweigeteilte (binäre) Geschlechtersystem einordnen können oder wollen. Die Bezeichnung bezieht sich also auf die geschlechtliche, nicht auf die sexuelle Identität. 

Sternchen: Das Sternchen bei trans* und inter* fungiert als Platzhalter und soll alle Personen ansprechen, unabhängig davon, wie sie sich selbst bezeichnen (zum Beispiel transgender, transident, transsexuell). 

[dfb]

Zur Saison 2022/2023 treten Regelungen zum Spielrecht für Personen mit dem Eintrag "divers" oder "ohne Angabe" im Personenstandsregister sowie für Personen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, in Kraft. Die Regelungen wurden für den Amateurfußball in die DFB-Spielordnung, DFB-Jugendordnung und DFB-Futsal-Ordnung aufgenommen. DFB.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Warum wurden die Regelungen verabschiedet? 

Die Wertevermittlung im und durch den Fußballsport durch Förderung von Vielfalt und die Verhinderung und Beseitigung von Diskriminierung, unter anderem aufgrund des Geschlechts, ist explizit als Zweck des DFB in seiner Satzung verankert. Auch die 44. Sportministerkonferenz 2020 fordert in ihrer "Bremer Erklärung", dass sich die Verbände dem Thema annehmen. Im Sinne von Inklusion sollen alle Menschen am Fußball teilhaben können. Bislang war das in den Personaldokumenten eingetragene Geschlecht (männlich/weiblich) maßgeblich für die Erteilung der Spielberechtigung und Zuteilung ab der Spielklasse der A-Junior*innen. Eine explizite Regelung für Personen mit dem Personenstandseintrag "divers" oder "ohne Angabe" gab es bisher nicht.

Darüber hinaus fehlten Regelungen für Personen, die sich einer Geschlechtsangleichung unterziehen (trans* Personen). Es bedarf also Regelungen, die allen Spieler*innen - unabhängig ihrer geschlechtlichen Identität - das Fußballspielen im Ligabetrieb ermöglichen. Verboten war dies Spieler*innen nie, doch fehlten bisher eindeutige Regelungen. Da es seit 2018 im Personenstandsregister möglich ist, sich als "divers" zu registrieren, nimmt die Anzahl der Personen mit dem Eintrag "divers" zu. Dies betrifft gleichermaßen Menschen, die Fußball spielen, weshalb die Festlegung eindeutiger Regelungen umso wichtiger wurde. 

Auch für Spieler*innen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, sieht die neue Regelung eindeutige Bestimmungen vor. Insbesondere deshalb, weil die Phase der Geschlechtsangleichung, häufig ohnehin mit gesellschaftlichen Hürden und Ausgrenzung einhergeht. 

Für wen gelten die neuen Regelungen?

Die Regelungen gelten: 

  • für Spieler*innen mit dem Personenstandseintrag "divers" oder "ohne Angabe" ("ohne Angabe" war der Eintrag für non-binäre Personen, bevor 2018 "divers" als sogenanntes "drittes Geschlecht" eingeführt wurde).
  • für Spieler*innen, die ihr Geschlecht angleichen lassen (trans* Spieler*innen)

Wichtiger Hinweis: Es geht hierbei nicht um den Umgang mit Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen (beispielsweise lesbisch, schwul, bisexuell). 

Was bedeuten die Regelungen konkret?

Geregelt wird, dass die oben genannte Spieler*innen in den Spielklassen der Landes- und Regionalverbände selbständig die Entscheidung treffen können, ob ihnen die Spielberechtigung für ein Frauen- oder Männerteam erteilt werden soll. Dies gilt auch für trans* Spieler*innen, die nun zu einem selbstbestimmten Zeitpunkt wechseln können oder zunächst in dem Team bleiben, in dem sie bisher gespielt haben. 

Wo finde ich die Regelungen?

  • § 10 Nrn. 6 und 7 DFB-Spielordnung
  • § 7g DFB-Jugendordnung
  • § 4 Nr. 3 DFB-Futsal-Ordnung

Was macht die vom zuständigen Verband einzusetzende Vertrauensperson?

Die Vertrauensperson wird vom zuständigen Regional- oder Landesverband benannt und ihre Kontaktdaten werden veröffentlicht. Sie arbeitet eng mit der jeweiligen Anlaufstelle für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle der Landesverbände zusammen oder ist Teil dieser. Personen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, sowie Personen mit dem Geschlechtseintrag "divers" oder "ohne Angabe", wenden sich an die jeweilige Vertrauensperson. Diese tätigt alle Rücksprachen mit der Passstelle oder dem Spielbetrieb und kümmert sich um alles Administrative, so dass das mit der Person abgestimmte Spielrecht erteilt werden kann. Die Vertrauensperson bleibt im ständigen Austausch mit der Person bis zur finalen Erteilung der Spielberechtigung und ggf. auch darüber hinaus. Anträge und etwaige weitere erforderliche Nachweise sind ausschließlich der Vertrauensperson vorzulegen.  

Alle Vertrauenspersonen müssen an einer Schulung teilnehmen, die durch die DFB-Anlaufstelle für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt regelmäßig angeboten wird. 

Besteht Sorge, dass die Integrität des Wettbewerbs durch die Regelung gefährdet wird? 

Alle Menschen haben unterschiedliche körperliche Stärken und Fähigkeiten unabhängig ihres Geschlechts. Diese führen nur im Team zum Erfolg. Der Berliner Fußballverband hat als erster Landesverband bereits 2019 eine entsprechende Regel eingeführt und diese wird seither erfolgreich in der Praxis umgesetzt.  

Sind Medikamente, die im Rahmen einer Geschlechtsangleichung eingenommen werden, Doping-relevant?

Menschen sind in unterschiedlichen Phasen ihres Lebens auf Medikamente angewiesen, so auch in der Phase einer Geschlechtsangleichung. Solange die sportliche Betätigung während der Einnahme von Medikamenten die Gesundheit der betroffenen Personen nicht beeinträchtigt, können die Personen am Spielbetrieb teilnehmen. Die neue Regelung schließt deshalb eine Dopingrelevanz aus. 

Was kann ich im Falle von Diskriminierung tun?

Betroffene von Gewalt und Diskriminierung wenden sich an die zuständige Vertrauensperson und/oder an die Anlaufstellen für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle der Landesverbände

Glossar

Trans/trans*: Bei trans/trans* Menschen entspricht ihr gefühltes Geschlecht nicht dem Geschlecht, das ihnen nach der Geburt zugewiesen wurde. Trans* Menschen nutzen unterschiedliche Selbstbezeichnungen für sich, wie zum Beispiel transident, transgender oder transsexuell. Letzterer Begriff kommt aus dem medizinischen Kontext und wird auch von vielen trans* Personen abgelehnt. Ebenso ist die Endung "-sexuell" irreführend, da es sich um eine Beschreibung der Geschlechtsidentität und nicht um eine sexuelle Orientierung handelt. Trans* kann als Platzhalter für die unterschiedlichen Bezeichnung sein. Nicht alle Menschen, die sich als trans* verstehen, unterziehen sich einer Geschlechtsangleichung. Aktuell wird von einem Anteil von 0,6 bis 2,1 Prozent an trans* Personen ausgegangen.

Trans* Mann/Trans* Frau: Trans* Mann/trans Mann bezeichnet eine Person, die bei der Geburt dem weiblichen Geschlecht zugeordnet wurde, aber eine männliche Identität lebt. Trans* Frau/trans Frau bezeichnet eine Person, die bei der Geburt dem männlichen Geschlecht zugeordnet wurde, aber eine weibliche Identität lebt.  

Geschlechtsangleichung/Transitionsphase: Die Phase der Angleichung an das gefühlte Geschlecht (sog. Transitionsphase) dauert unterschiedlich lange, aber häufig zwischen drei und fünf Jahren. Die durchgeführten Maßnahmen reichen von einer Vornamensänderung mit oder ohne neuem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister über Hormontherapien bis hin zu operativen Eingriffen. Es ist unbedingt davon abzusehen, hier Zeitspannen festzulegen, sondern jeden Fall einzeln zu betrachten. Nur die Person selbst kann Aussagen dazu treffen, wann die Phase ihrer Geschlechtsangleichung abgeschlossen ist. 

Inter/inter*: Menschen werden bei oder bereits vor der Geburt anhand ihrer äußeren Geschlechtsmerkmale einem Geschlecht zugeordnet - meistens männlich oder weiblich. Das biologische Geschlecht umfasst aber mehr als die primären Genitalien (Hormone, Keimdrüsen, usw.).  Medizinisch werden Menschen als inter*/inter bezeichnet, deren verschiedene Ebenen von biologischem Geschlecht nicht ausschließlich als männlich oder weiblich gelesen werden. Inter* Personen werden also mit Variationen äußerer und/oder innerer körperlicher Geschlechtsmerkmale geboren. Auch hier kann die Bezeichnung inter* ein Platzhalter für verschiedene Endungen sein (- ident, -geschlechtlich). Der Begriff intersexuell ist auch medizinisch geprägt und wird sowohl als Selbst- als auch als Fremdbezeichnung abgelehnt. Der Begriff "intersexuell" kann außerdem irreführend sein, da es sich um eine Beschreibung der Geschlechtsidentität handelt und nicht um eine sexuelle Orientierung. Aktuell wird von einem Anteil von 1,7 bis 3,0 Prozent ausgegangen. 

Divers: "Divers" oder auch "dritte Option" ist kein Geschlecht, wie es "männlich" oder "weiblich" ist, sondern eine positive Auswahlmöglichkeit für Menschen, die sich nicht den Kategorien "weiblich" oder "männlich" zuordnen können. Bis 2018 gab es im Personenstandsregister außer "männlich" und "weiblich" nur "ohne Angabe" zur Auswahl, dann wurde "divers" als sogenannte "dritte Option" eingeführt. 

Non-binär/nicht-binär: Non-binär (auch: genderqueer) ist eine Bezeichnung für Menschen, die sich nicht ausschließlich als männlich oder weiblich definieren, sich nicht in das herkömmliche, streng zweigeteilte (binäre) Geschlechtersystem einordnen können oder wollen. Die Bezeichnung bezieht sich also auf die geschlechtliche, nicht auf die sexuelle Identität. 

Sternchen: Das Sternchen bei trans* und inter* fungiert als Platzhalter und soll alle Personen ansprechen, unabhängig davon, wie sie sich selbst bezeichnen (zum Beispiel transgender, transident, transsexuell). 

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