Sechs Spiele Sperre für Münsters Mai

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sebastian Mai vom Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner mit einer Sperre von sechs Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Von dieser Sperre sind vier Meisterschaftsspiele direkt zu verbüßen. Der Strafrest von zwei Meisterschaftsspielen wird für die Dauer von sechs Monaten bis zum 5. November 2018 zur Bewährung ausgesetzt.

Mai war in der 62. Minute des Drittligaspiels gegen die Sportfreunde Lotte am 5. Mai 2018 von Schiedsrichter Henry Müller (Cottbus) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Sebastian Mai vom Drittligisten Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner mit einer Sperre von sechs Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Von dieser Sperre sind vier Meisterschaftsspiele direkt zu verbüßen. Der Strafrest von zwei Meisterschaftsspielen wird für die Dauer von sechs Monaten bis zum 5. November 2018 zur Bewährung ausgesetzt.

Mai war in der 62. Minute des Drittligaspiels gegen die Sportfreunde Lotte am 5. Mai 2018 von Schiedsrichter Henry Müller (Cottbus) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.