Sechs Monate Sperre für zwei A-Junioren

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die beiden 19-jährigen Spieler Aliosman Aydin und Sükrü Ak vom A-Junioren-Bundesligisten Fortuna Düsseldorf wegen gemeinschaftlich begangener Tätlichkeit gegen den Gegner für jeweils sechs Monate gesperrt. Die Sperre gilt rückwirkend vom 9. Mai bis zum 8. November dieses Jahres für jeglichen Spielverkehr.

Das Gremium folgte damit bei der mündlichen Verhandlung in Frankfurt am Main dem Antrag des stellvertretenden Kontrollausschuss-Vorsitzenden Norbert Weise, der die Höchststrafe von sechs Monaten gefordert hatte. Die beiden A-Jugendlichen hatten ihren Gegenspieler Alessio Wilms nach dem Schlusspfiff des A-Junioren-Bundesligaspiels bei RW Ahlen am 8. Mai gemeinschaftlich mit Faustschlägen und Fußtritten traktiert.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagte zur Urteilsbegründung: "Das war ein krimineller Akt mit außerordentlicher Brutalität, die nicht nur auf dem Fußballplatz nichts zu suchen hat. Der Strafrahmen war eigentlich zu knapp, endet beim DFB allerdings bei sechs Monaten, weil höhere Strafen bei Profis in das Grundrecht der Berufsfreiheit eingreifen würden. In den DFB-Landesverbänden reicht der Strafrahmen bis zu einer Sperre von zwei Jahren."

Das Urteil ist rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die beiden 19-jährigen Spieler Aliosman Aydin und Sükrü Ak vom A-Junioren-Bundesligisten Fortuna Düsseldorf wegen gemeinschaftlich begangener Tätlichkeit gegen den Gegner für jeweils sechs Monate gesperrt. Die Sperre gilt rückwirkend vom 9. Mai bis zum 8. November dieses Jahres für jeglichen Spielverkehr.

Das Gremium folgte damit bei der mündlichen Verhandlung in Frankfurt am Main dem Antrag des stellvertretenden Kontrollausschuss-Vorsitzenden Norbert Weise, der die Höchststrafe von sechs Monaten gefordert hatte. Die beiden A-Jugendlichen hatten ihren Gegenspieler Alessio Wilms nach dem Schlusspfiff des A-Junioren-Bundesligaspiels bei RW Ahlen am 8. Mai gemeinschaftlich mit Faustschlägen und Fußtritten traktiert.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagte zur Urteilsbegründung: "Das war ein krimineller Akt mit außerordentlicher Brutalität, die nicht nur auf dem Fußballplatz nichts zu suchen hat. Der Strafrahmen war eigentlich zu knapp, endet beim DFB allerdings bei sechs Monaten, weil höhere Strafen bei Profis in das Grundrecht der Berufsfreiheit eingreifen würden. In den DFB-Landesverbänden reicht der Strafrahmen bis zu einer Sperre von zwei Jahren."

Das Urteil ist rechtskräftig.