Saarbrücken gegen Dresden für 19. November neu angesetzt

Das am vergangenen Sonntag wegen Unbespielbarkeit des Platzes in der Halbzeitpause abgebrochene Drittligaspiel zwischen dem 1. FC Saarbrücken und Dynamo Dresden wird wiederholt. Das hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren entschieden.

Beide Klubs haben dem Urteil zugestimmt. Der DFB hat daraufhin in Abstimmung mit den Vereinen die Partie unverzüglich neu angesetzt. Nachholtermin ist Sonntag, 19. November, in der Länderspielperiode. Anpfiff in Saarbrücken ist um 13.30 Uhr. MagentaSport überträgt live.

"Keinen der Vereine trifft ein Verschulden an dem Spielabbruch"

"Nach den Feststellungen des Sportgerichts trifft keine der beiden Mannschaften beziehungsweise keinen der beiden Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch. Deshalb ist die Begegnung gemäß Paragraph 18 Nummer 4 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung am selben Ort zu wiederholen", erklärt Georg Schierholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.

Schiedsrichter Dr. Arne Aarnink hatte die Partie nach der Halbzeitpause nicht wieder angepfiffen, nachdem es in der ersten Halbzeit stark geregnet hatte und Wasser auf dem Rasen stand, so dass die Gesundheit der Spieler gefährdet gewesen wäre. Bereits im Vorfeld des Spiels hatte es tagelang geregnet.

[mm]

Das am vergangenen Sonntag wegen Unbespielbarkeit des Platzes in der Halbzeitpause abgebrochene Drittligaspiel zwischen dem 1. FC Saarbrücken und Dynamo Dresden wird wiederholt. Das hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren entschieden.

Beide Klubs haben dem Urteil zugestimmt. Der DFB hat daraufhin in Abstimmung mit den Vereinen die Partie unverzüglich neu angesetzt. Nachholtermin ist Sonntag, 19. November, in der Länderspielperiode. Anpfiff in Saarbrücken ist um 13.30 Uhr. MagentaSport überträgt live.

"Keinen der Vereine trifft ein Verschulden an dem Spielabbruch"

"Nach den Feststellungen des Sportgerichts trifft keine der beiden Mannschaften beziehungsweise keinen der beiden Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch. Deshalb ist die Begegnung gemäß Paragraph 18 Nummer 4 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung am selben Ort zu wiederholen", erklärt Georg Schierholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.

Schiedsrichter Dr. Arne Aarnink hatte die Partie nach der Halbzeitpause nicht wieder angepfiffen, nachdem es in der ersten Halbzeit stark geregnet hatte und Wasser auf dem Rasen stand, so dass die Gesundheit der Spieler gefährdet gewesen wäre. Bereits im Vorfeld des Spiels hatte es tagelang geregnet.

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