Rostock: Fan-Ausschluss bei Auswärtsspielen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das Urteil in der Sportstrafsache gegen den Drittligisten Hansa Rostock gesprochen. Nach mündlicher Verhandlung unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Stephan Oberholz wurde der Verein wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in elf Fällen zu einem kompletten Ausschluss seiner Anhänger bei vier Auswärtsspielen der Meisterschaft der 3. Liga verurteilt. Davon betroffen sind die Partien am 7. Spieltag beim 1. FC Magdeburg und am 12. Spieltag beim FC Carl Zeiss Jena. Für zwei weitere Auswärtsspiele wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit läuft bis zum 30. Juni 2018.

Der Verein wird zudem zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt. Dabei wird ihm nachgelassen, 5000 Euro davon für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Der Nachweis darüber ist dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 zu erbringen.

Mit dem Urteil sind mehrere Auflagen verbunden. Zum einen hat der F.C. Hansa Rostock dem jeweiligen Heimverein das komplette Kontingent an Auswärtstickets abzunehmen und den übrigen Mehraufwand zu ersetzen. Darüber hinaus darf Hansa Rostock Eintrittskarten zu ausgewählten Auswärtsspielen in der Saison 2017/2018 nur online, personalisiert und an Vereinsmitglieder verkaufen. Zudem hat der F.C. Hansa Rostock bei Auswärtsspielen der Saison 2017/2018 in Meisterschaft und DFB-Pokal drei bis sechs eigene Ordner einzusetzen.

Im schriftlichen Verfahren hatte das DFB-Sportgericht den Verein zu einem Zuschauerteilausschluss bei einem Meisterschafts-Heimspiel verurteilt. Dagegen hatte Hansa Rostock fristgerecht Einspruch eingelegt.

Dem Urteil liegen Zuschauer-Vorkommnisse bei sechs Auswärtsspielen der abgelaufenen Rückrunde zu Grunde:

In der Partie bei den Sportfreunden Lotte am 11. März 2017 zündeten Rostocker Anhänger im Stehplatzbereich mehrfach Pyrotechnik. Nach dem Schlusspfiff versuchten einige Gästefans aus dem Stehplatzbereich in den Innenraum zu gelangen.

In der Partie beim FSV Zwickau am 20. März 2017 wurde im Rostocker Fanblock mehrfach Pyrotechnik gezündet. Teilweise wurde damit das Spielfeld erreicht, das Spiel wurde daraufhin für etwa drei Minuten unterbrochen. Rostocker Anhänger begaben sich während der 1. Halbzeit zudem auf das Dach der Versorgungsstelle und verblieben dort trotz gegenteiliger Aufforderung bis zum Spielende. Während des Spiels kam es außerdem zu Sachbeschädigungen durch Rostocker Anhänger.

In der Partie beim VfL Osnabrück am 2. April 2017 wurden aus dem Bereich der Rostocker Anhänger Gegenstände in Richtung der Sicherheitskräfte geworfen. Nach dem Spiel kam es zu Sachbeschädigungen durch Rostocker Anhänger.

In der Partie beim 1. FSV Mainz 05 II am 9. April 2017 kam es im Gästeblock zu Sachbeschädigungen und zu Körperverletzungen durch Rostocker Anhänger.

In der Partie bei Holstein Kiel am 6. Mai 2017 kam es im Gästebereich zu Sachbeschädigungen.

In der Partie beim Chemnitzer FC am 20. Mai 2017 wurden im Rostocker Fanblock Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt. Im Bereich des Gästeblocks kam es zudem zu Sachbeschädigungen.

Zur Urteilsbegründung sagte Stephan Oberholz: "Das Sportgericht ist der Überzeugung, dass wir mit diesen Maßnahmen sinnvoll und angemessen reagieren. Die Sanktionen sind gemünzt speziell auf Auswärtsspiele, sie setzen damit dort an, wo das Problem gelegen hat. Für die 3. Liga betreten wir damit ein Stück weit Neuland."

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das Urteil in der Sportstrafsache gegen den Drittligisten Hansa Rostock gesprochen. Nach mündlicher Verhandlung unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Stephan Oberholz wurde der Verein wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in elf Fällen zu einem kompletten Ausschluss seiner Anhänger bei vier Auswärtsspielen der Meisterschaft der 3. Liga verurteilt. Davon betroffen sind die Partien am 7. Spieltag beim 1. FC Magdeburg und am 12. Spieltag beim FC Carl Zeiss Jena. Für zwei weitere Auswärtsspiele wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit läuft bis zum 30. Juni 2018.

Der Verein wird zudem zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt. Dabei wird ihm nachgelassen, 5000 Euro davon für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Der Nachweis darüber ist dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 zu erbringen.

Mit dem Urteil sind mehrere Auflagen verbunden. Zum einen hat der F.C. Hansa Rostock dem jeweiligen Heimverein das komplette Kontingent an Auswärtstickets abzunehmen und den übrigen Mehraufwand zu ersetzen. Darüber hinaus darf Hansa Rostock Eintrittskarten zu ausgewählten Auswärtsspielen in der Saison 2017/2018 nur online, personalisiert und an Vereinsmitglieder verkaufen. Zudem hat der F.C. Hansa Rostock bei Auswärtsspielen der Saison 2017/2018 in Meisterschaft und DFB-Pokal drei bis sechs eigene Ordner einzusetzen.

Im schriftlichen Verfahren hatte das DFB-Sportgericht den Verein zu einem Zuschauerteilausschluss bei einem Meisterschafts-Heimspiel verurteilt. Dagegen hatte Hansa Rostock fristgerecht Einspruch eingelegt.

Dem Urteil liegen Zuschauer-Vorkommnisse bei sechs Auswärtsspielen der abgelaufenen Rückrunde zu Grunde:

In der Partie bei den Sportfreunden Lotte am 11. März 2017 zündeten Rostocker Anhänger im Stehplatzbereich mehrfach Pyrotechnik. Nach dem Schlusspfiff versuchten einige Gästefans aus dem Stehplatzbereich in den Innenraum zu gelangen.

In der Partie beim FSV Zwickau am 20. März 2017 wurde im Rostocker Fanblock mehrfach Pyrotechnik gezündet. Teilweise wurde damit das Spielfeld erreicht, das Spiel wurde daraufhin für etwa drei Minuten unterbrochen. Rostocker Anhänger begaben sich während der 1. Halbzeit zudem auf das Dach der Versorgungsstelle und verblieben dort trotz gegenteiliger Aufforderung bis zum Spielende. Während des Spiels kam es außerdem zu Sachbeschädigungen durch Rostocker Anhänger.

In der Partie beim VfL Osnabrück am 2. April 2017 wurden aus dem Bereich der Rostocker Anhänger Gegenstände in Richtung der Sicherheitskräfte geworfen. Nach dem Spiel kam es zu Sachbeschädigungen durch Rostocker Anhänger.

In der Partie beim 1. FSV Mainz 05 II am 9. April 2017 kam es im Gästeblock zu Sachbeschädigungen und zu Körperverletzungen durch Rostocker Anhänger.

In der Partie bei Holstein Kiel am 6. Mai 2017 kam es im Gästebereich zu Sachbeschädigungen.

In der Partie beim Chemnitzer FC am 20. Mai 2017 wurden im Rostocker Fanblock Banner mit verunglimpfendem Inhalt gezeigt. Im Bereich des Gästeblocks kam es zudem zu Sachbeschädigungen.

Zur Urteilsbegründung sagte Stephan Oberholz: "Das Sportgericht ist der Überzeugung, dass wir mit diesen Maßnahmen sinnvoll und angemessen reagieren. Die Sanktionen sind gemünzt speziell auf Auswärtsspiele, sie setzen damit dort an, wo das Problem gelegen hat. Für die 3. Liga betreten wir damit ein Stück weit Neuland."

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