Rostock-Einspruch am 20. November vorm DFB-Sportgericht

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Dienstag, 20. November 2018, ab 13 Uhr in Frankfurt mündlich den Einspruch des Drittligisten Hansa Rostock gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 22. Oktober 2018. Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Das DFB-Sportgericht hatte Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.450 Euro belegt. Bis zu 11.000 Euro davon hätte der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden können, was dem DFB bis zum 30. April 2019 nachzuweisen gewesen wäre. Gegen dieses Urteil hat der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt.

Vor, während und nach dem DFB-Pokalspiel gegen den VfB Stuttgart am 18. August 2018 waren im Rostocker Zuschauerbereich insgesamt mindestens 92 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt worden. Darüber hinaus waren eine Rakete abgeschossen und mindestens fünf Becher in den Innenraum geworfen worden.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Dienstag, 20. November 2018, ab 13 Uhr in Frankfurt mündlich den Einspruch des Drittligisten Hansa Rostock gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 22. Oktober 2018. Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Das DFB-Sportgericht hatte Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.450 Euro belegt. Bis zu 11.000 Euro davon hätte der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden können, was dem DFB bis zum 30. April 2019 nachzuweisen gewesen wäre. Gegen dieses Urteil hat der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt.

Vor, während und nach dem DFB-Pokalspiel gegen den VfB Stuttgart am 18. August 2018 waren im Rostocker Zuschauerbereich insgesamt mindestens 92 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt worden. Darüber hinaus waren eine Rakete abgeschossen und mindestens fünf Becher in den Innenraum geworfen worden.