Regeländerungen: Das ist neu

Zur neuen Saison gibt es einige Regeländerungen im Fußball. DFB.de gibt die neuen Text­passagen aus dem ­offiziellen Regelwerk wieder, DFB-Schiedsrichter-Lehrwart Lutz Wagner erläutert die Neuerungen.

Regel 1: Spielfeld

Die Torpfosten und die Querlatte beider Tore müssen die gleiche Form aufweisen: quadratisch, rechteckig, rund, elliptisch oder eine entsprechende Mischform.

Lutz Wagner: "Dies ist eine Präzisierung der letztjährigen Aussage."

Regel 7: Dauer des Spiels (Nachspielzeit)

Der Schiedsrichter bestimmt in jeder Halbzeit einschließlich der Verlängerung die Nachspielzeit, um die Spielzeit zu kompensieren, die durch folgende Ereignisse verloren ging…

Wagner: "Es wird klargestellt, dass es sich bei der vom Vierten Offiziellen angezeigten und vom Schiedsrichter festgelegten Nachspielzeit um die verbleibende Spielzeit handelt und nicht um die Länge der Unterbrechung."

Regel 11: Abseits (Relevante Körperteile)

Die Hände und Arme aller Spieler einschließlich Torhüter werden dabei nicht berücksichtigt. Bei der Ermittlung einer Abseitsstellung gilt es zu beachten, dass die obere Grenze des Arms unten an der Achselhöhle verläuft.

Wagner: "Gemäß der Handspielauslegung in Regel 12 gehört die Schulter nicht zum Arm. Folglich ist sie ein Körperteil, mit dem ein gültiger Treffer erzielt werden kann – und das muss auch bei der Ermittlung der Abseitsstellung berücksichtigt werden. Denn nur Körperteile, mit denen ein Tor gültig erzielt werden kann, zählen für die Abseitsbewertung mit. Die Grenze wird benannt mit 'Achselhöhle' und ist in diesem Fall deckungsgleich mit der Grenze in der Regel 12 unter dem Begriff 'Handspiel'."

Regel 11: Abseits (Abwehraktion/Torverhinderungsaktion)

Wagner: "Normalerweise setzt ein Spielen des Balles durch den Abwehrspieler eine strafbare Abseitsstellung außer Kraft. Nicht jedoch, wenn es sich dabei um ein 'Save' (englisch = 'Retten') handelt. Dieses Wort wird im Deutschen jetzt nicht mehr mit 'Abwehraktion' übersetzt, sondern präziser mit 'Torverhinderungsaktion'.

Eine solche Torverhinderungsaktion liegt dann vor, wenn ein Spieler einen sehr nah ans Tor oder ansonsten ins Tor gegangenen Ball in höchster Not wegspielt. Eine Abwehraktion wäre es dagegen, wenn noch andere Teammitglieder eingreifen könnten."

Regel 12: Fouls und sonstiges Fehlverhalten (Bezeichnung/Drittpersonen)

Ein Freistoß/Strafstoß wird nur bei Vergehen gegen eine Person auf der Teamliste gegeben: Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselte und des Feldes verwiesene Spieler sowie Teamoffizielle und Spieloffizielle.

Wagner: "Zum einen wird in der Überschrift der Begriff 'Unsportliches Betragen' in 'sonstiges Fehlverhalten' abgeändert. Zudem wird anstelle von 'anderen Personen' dieser Personenkreis auf die Teamliste und auf die Spieloffiziellen beschränkt. Des Weiteren wird dies am Beispiel 'Beißen oder Anspucken' gesondert hervor­ge­hoben."

Regel 12: Fouls und sonstiges Fehlverhalten (Handspiel)

Für die Beurteilung von Handspielvergehen gilt, dass die Grenze zwischen Schulter und Arm (bei angelegtem Arm) unten an der Achselhöhle verläuft. Nicht jede Ballberührung eines Spielers mit der Hand/dem Arm ist ein Vergehen.

Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler

  • den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt (z. B. durch eine Bewegung der Hand/des Arms zum Ball).
  • den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrößert. Eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann. Mit einer solchen Hand-/Armhaltung geht der Spieler das Risiko ein, dass der Ball an seine Hand/seinen Arm springt und er dafür bestraft wird.

ins gegnerische Tor trifft…

  • direkt mit der Hand/dem Arm (ob absichtlich oder nicht) (gilt auch für den Torhüter).
  • unmittelbar nachdem er den Ball mit der Hand/dem Arm berührt hat (ob absichtlich oder nicht).

Für den Torhüter gelten beim Handspiel außerhalb des eigenen Strafraums die gleichen Regeln wie für alle übrigen Spieler.

Berührt der Torhüter den Ball unerlaubterweise innerhalb des eigenen Strafraums mit der Hand/dem Arm, wird ein indirekter Freistoß, aber keine Disziplinarmaßnahme verhängt. Berührt der Torhüter den Ball nach einer Spielfortsetzung ein zweites Mal (mit oder ohne Hand/Arm), ehe ein anderer Spieler den Ball berührt hat, ist der Torhüter entsprechend zu sanktionieren, sofern er damit einen aussichtsreichen Angriff unterbindet, ein Tor des gegnerischen Teams verhindert oder eine offensichtliche Torchance vereitelt.

Wagner: "Der gesamte Regeltext in Bezug auf Handspiel wurde komplett neu formuliert. Nach der Aussage: 'Ein Vergehen liegt vor …' wurden die bisherigen acht Unterpunkte auf die oben genannten drei Unterpunkte reduziert.

Generell hebt das IFAB hervor, dass nicht jeder Ballkontakt mit der Hand bzw. dem Arm ein Handspielvergehen ist. Die Absicht und die Intention des Spielers werden wieder wesentlich stärker in den Vordergrund gestellt. Der Schiedsrichter muss die Arm- oder Handhaltung in Bezug auf die Bewegung des Spielers in der jeweiligen Situation beurteilen. Dient die Arm- oder Handhaltung dazu, die Abwehrfläche zu vergrößern und den Ball aufzuhalten, sprechen wir von einer Strafbarkeit. Ist es jedoch eine Arm- oder Handhaltung, die im Zusammenhang mit einer normalen Körperbewegung, die nicht zur Abwehr des Balles dient, in Verbindung gebracht wird, sprechen wir von einem nicht strafbaren Kontakt mit der Hand.

Zudem wird das unabsichtliche Handspiel eines Angreifers, nach dem das Team dieses Spielers ein Tor erzielt, neu beschränkt, was den Begriff der Unmittelbarkeit betrifft. Ein Tor, dem ein unabsichtliches Handspiel vorausging, ist nur dann ungültig, wenn es durch den Spieler selbst und unmittelbar erzielt wird. Wenn es nur zu einer Torchance kommt oder wenn erst ein weiterer Spieler an den Ball kommt und dieser das Tor erzielt, ist keine Unmittelbarkeit gegeben. In solchen Fällen ist die Torerzielung regulär."

Regel 12: Fouls und sonstiges Fehlverhalten (Fehlverhalten beim Abstoß)

Ein indirekter Freistoß wird gegeben, wenn ein Spieler absichtlich einen Trick einleitet (auch bei einem Freistoß/Abstoß), bei dem der Ball mit dem Kopf, der Brust, dem Knie etc. zum Torhüter gespielt wird, um so die Zuspielbestimmung zu umgehen. Egal ob der Torhüter den Ball mit den Händen berührt oder nicht, leitet der Torhüter den Trick ein, wird er bestraft.

Wagner: "Ab der neuen Saison ist es auch bei der Abstoßausführung ein Vergehen, wenn sich ein Akteur einen Trick zunutze macht, um dem Torhüter bei einem absichtlichen Zuspiel die Möglichkeit zu geben, den Ball mit der Hand aufzunehmen. Hierbei ist der Initiator des Tricks zu verwarnen. Damit werden zukünftig Abstoß und Freistoß gleichgestellt."

Regel 12: Fouls und sonstiges Fehlverhalten Vergehen (Definition/Personen)

Wenn der Schiedsrichter das Spiel aufgrund eines Vergehens eines Spielers inner- oder außerhalb des Spielfelds gegen Drittpersonen unterbricht, wird das Spiel mit einem Schiedsrichter-Ball fortgesetzt, es sei denn, das Vergehen wird mit einem Freistoß geahndet, weil der Spieler das Spielfeld ohne Erlaubnis verlassen hat.

Wagner: "Damit ist der Status einer Drittperson klar definiert. Es ist eine Person, die nicht auf dem Spielbericht aufgeführt ist bzw. nicht als Spieloffizieller tätig ist. Erkennt der Schiedsrichter im laufenden Spiel, dass ein Spieler das Feld verlässt, um eine Drittperson zu schlagen, wird das Spiel mit indirektem Freistoß fortgesetzt. Hat der Schiedsrichter den Grund für das Verlassen nicht erkannt (der Spieler wird zum Beispiel wegen einer Verletzung bereits außerhalb behandelt), wird das Spiel mit einem Schiedsrichter-Ball fortgesetzt. Dies wurde in der Praxis schon so gehandhabt."

Regel 16: Abstoß

Querverweis zur Regel 12: Indirekter Freistoß bei einem "Fehlverhalten beim Abstoß".

Weitere Änderungen des Wortlautes: Damit ein gewaltfreies und unangemessenes Verhalten als anstößig, beleidigend oder schmähend gilt und mit Feldverweis geahndet werden kann, wird die Bezeichnung "Geste/Gesten" in den entsprechenden Bestimmungen durch "Handlung/Handlungen" ersetzt (Regel 4, 5, 12 und VA-Protokoll).

Hiermit wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die gesamte Verhaltensweise hierbei durch den Schiedsrichter bewertet wird und nicht nur die Gestik.

[dfb]

Zur neuen Saison gibt es einige Regeländerungen im Fußball. DFB.de gibt die neuen Text­passagen aus dem ­offiziellen Regelwerk wieder, DFB-Schiedsrichter-Lehrwart Lutz Wagner erläutert die Neuerungen.

Regel 1: Spielfeld

Die Torpfosten und die Querlatte beider Tore müssen die gleiche Form aufweisen: quadratisch, rechteckig, rund, elliptisch oder eine entsprechende Mischform.

Lutz Wagner: "Dies ist eine Präzisierung der letztjährigen Aussage."

Regel 7: Dauer des Spiels (Nachspielzeit)

Der Schiedsrichter bestimmt in jeder Halbzeit einschließlich der Verlängerung die Nachspielzeit, um die Spielzeit zu kompensieren, die durch folgende Ereignisse verloren ging…

Wagner: "Es wird klargestellt, dass es sich bei der vom Vierten Offiziellen angezeigten und vom Schiedsrichter festgelegten Nachspielzeit um die verbleibende Spielzeit handelt und nicht um die Länge der Unterbrechung."

Regel 11: Abseits (Relevante Körperteile)

Die Hände und Arme aller Spieler einschließlich Torhüter werden dabei nicht berücksichtigt. Bei der Ermittlung einer Abseitsstellung gilt es zu beachten, dass die obere Grenze des Arms unten an der Achselhöhle verläuft.

Wagner: "Gemäß der Handspielauslegung in Regel 12 gehört die Schulter nicht zum Arm. Folglich ist sie ein Körperteil, mit dem ein gültiger Treffer erzielt werden kann – und das muss auch bei der Ermittlung der Abseitsstellung berücksichtigt werden. Denn nur Körperteile, mit denen ein Tor gültig erzielt werden kann, zählen für die Abseitsbewertung mit. Die Grenze wird benannt mit 'Achselhöhle' und ist in diesem Fall deckungsgleich mit der Grenze in der Regel 12 unter dem Begriff 'Handspiel'."

Regel 11: Abseits (Abwehraktion/Torverhinderungsaktion)

Wagner: "Normalerweise setzt ein Spielen des Balles durch den Abwehrspieler eine strafbare Abseitsstellung außer Kraft. Nicht jedoch, wenn es sich dabei um ein 'Save' (englisch = 'Retten') handelt. Dieses Wort wird im Deutschen jetzt nicht mehr mit 'Abwehraktion' übersetzt, sondern präziser mit 'Torverhinderungsaktion'.

Eine solche Torverhinderungsaktion liegt dann vor, wenn ein Spieler einen sehr nah ans Tor oder ansonsten ins Tor gegangenen Ball in höchster Not wegspielt. Eine Abwehraktion wäre es dagegen, wenn noch andere Teammitglieder eingreifen könnten."

Regel 12: Fouls und sonstiges Fehlverhalten (Bezeichnung/Drittpersonen)

Ein Freistoß/Strafstoß wird nur bei Vergehen gegen eine Person auf der Teamliste gegeben: Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselte und des Feldes verwiesene Spieler sowie Teamoffizielle und Spieloffizielle.

Wagner: "Zum einen wird in der Überschrift der Begriff 'Unsportliches Betragen' in 'sonstiges Fehlverhalten' abgeändert. Zudem wird anstelle von 'anderen Personen' dieser Personenkreis auf die Teamliste und auf die Spieloffiziellen beschränkt. Des Weiteren wird dies am Beispiel 'Beißen oder Anspucken' gesondert hervor­ge­hoben."

Regel 12: Fouls und sonstiges Fehlverhalten (Handspiel)

Für die Beurteilung von Handspielvergehen gilt, dass die Grenze zwischen Schulter und Arm (bei angelegtem Arm) unten an der Achselhöhle verläuft. Nicht jede Ballberührung eines Spielers mit der Hand/dem Arm ist ein Vergehen.

Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler

  • den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt (z. B. durch eine Bewegung der Hand/des Arms zum Ball).
  • den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrößert. Eine unnatürliche Vergrößerung des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann. Mit einer solchen Hand-/Armhaltung geht der Spieler das Risiko ein, dass der Ball an seine Hand/seinen Arm springt und er dafür bestraft wird.

ins gegnerische Tor trifft…

  • direkt mit der Hand/dem Arm (ob absichtlich oder nicht) (gilt auch für den Torhüter).
  • unmittelbar nachdem er den Ball mit der Hand/dem Arm berührt hat (ob absichtlich oder nicht).

Für den Torhüter gelten beim Handspiel außerhalb des eigenen Strafraums die gleichen Regeln wie für alle übrigen Spieler.

Berührt der Torhüter den Ball unerlaubterweise innerhalb des eigenen Strafraums mit der Hand/dem Arm, wird ein indirekter Freistoß, aber keine Disziplinarmaßnahme verhängt. Berührt der Torhüter den Ball nach einer Spielfortsetzung ein zweites Mal (mit oder ohne Hand/Arm), ehe ein anderer Spieler den Ball berührt hat, ist der Torhüter entsprechend zu sanktionieren, sofern er damit einen aussichtsreichen Angriff unterbindet, ein Tor des gegnerischen Teams verhindert oder eine offensichtliche Torchance vereitelt.

Wagner: "Der gesamte Regeltext in Bezug auf Handspiel wurde komplett neu formuliert. Nach der Aussage: 'Ein Vergehen liegt vor …' wurden die bisherigen acht Unterpunkte auf die oben genannten drei Unterpunkte reduziert.

Generell hebt das IFAB hervor, dass nicht jeder Ballkontakt mit der Hand bzw. dem Arm ein Handspielvergehen ist. Die Absicht und die Intention des Spielers werden wieder wesentlich stärker in den Vordergrund gestellt. Der Schiedsrichter muss die Arm- oder Handhaltung in Bezug auf die Bewegung des Spielers in der jeweiligen Situation beurteilen. Dient die Arm- oder Handhaltung dazu, die Abwehrfläche zu vergrößern und den Ball aufzuhalten, sprechen wir von einer Strafbarkeit. Ist es jedoch eine Arm- oder Handhaltung, die im Zusammenhang mit einer normalen Körperbewegung, die nicht zur Abwehr des Balles dient, in Verbindung gebracht wird, sprechen wir von einem nicht strafbaren Kontakt mit der Hand.

Zudem wird das unabsichtliche Handspiel eines Angreifers, nach dem das Team dieses Spielers ein Tor erzielt, neu beschränkt, was den Begriff der Unmittelbarkeit betrifft. Ein Tor, dem ein unabsichtliches Handspiel vorausging, ist nur dann ungültig, wenn es durch den Spieler selbst und unmittelbar erzielt wird. Wenn es nur zu einer Torchance kommt oder wenn erst ein weiterer Spieler an den Ball kommt und dieser das Tor erzielt, ist keine Unmittelbarkeit gegeben. In solchen Fällen ist die Torerzielung regulär."

Regel 12: Fouls und sonstiges Fehlverhalten (Fehlverhalten beim Abstoß)

Ein indirekter Freistoß wird gegeben, wenn ein Spieler absichtlich einen Trick einleitet (auch bei einem Freistoß/Abstoß), bei dem der Ball mit dem Kopf, der Brust, dem Knie etc. zum Torhüter gespielt wird, um so die Zuspielbestimmung zu umgehen. Egal ob der Torhüter den Ball mit den Händen berührt oder nicht, leitet der Torhüter den Trick ein, wird er bestraft.

Wagner: "Ab der neuen Saison ist es auch bei der Abstoßausführung ein Vergehen, wenn sich ein Akteur einen Trick zunutze macht, um dem Torhüter bei einem absichtlichen Zuspiel die Möglichkeit zu geben, den Ball mit der Hand aufzunehmen. Hierbei ist der Initiator des Tricks zu verwarnen. Damit werden zukünftig Abstoß und Freistoß gleichgestellt."

Regel 12: Fouls und sonstiges Fehlverhalten Vergehen (Definition/Personen)

Wenn der Schiedsrichter das Spiel aufgrund eines Vergehens eines Spielers inner- oder außerhalb des Spielfelds gegen Drittpersonen unterbricht, wird das Spiel mit einem Schiedsrichter-Ball fortgesetzt, es sei denn, das Vergehen wird mit einem Freistoß geahndet, weil der Spieler das Spielfeld ohne Erlaubnis verlassen hat.

Wagner: "Damit ist der Status einer Drittperson klar definiert. Es ist eine Person, die nicht auf dem Spielbericht aufgeführt ist bzw. nicht als Spieloffizieller tätig ist. Erkennt der Schiedsrichter im laufenden Spiel, dass ein Spieler das Feld verlässt, um eine Drittperson zu schlagen, wird das Spiel mit indirektem Freistoß fortgesetzt. Hat der Schiedsrichter den Grund für das Verlassen nicht erkannt (der Spieler wird zum Beispiel wegen einer Verletzung bereits außerhalb behandelt), wird das Spiel mit einem Schiedsrichter-Ball fortgesetzt. Dies wurde in der Praxis schon so gehandhabt."

Regel 16: Abstoß

Querverweis zur Regel 12: Indirekter Freistoß bei einem "Fehlverhalten beim Abstoß".

Weitere Änderungen des Wortlautes: Damit ein gewaltfreies und unangemessenes Verhalten als anstößig, beleidigend oder schmähend gilt und mit Feldverweis geahndet werden kann, wird die Bezeichnung "Geste/Gesten" in den entsprechenden Bestimmungen durch "Handlung/Handlungen" ersetzt (Regel 4, 5, 12 und VA-Protokoll).

Hiermit wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die gesamte Verhaltensweise hierbei durch den Schiedsrichter bewertet wird und nicht nur die Gestik.

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