Punktabzug für FSV Frankfurt rechtskräftig

Der FSV Frankfurt hat gegen den verhängten Abzug von neun Punkten in der 3. Liga keine Verwaltungsbeschwerde beim DFB-Bundesgericht eingelegt. Der Punktabzug für den hessischen Klub ist damit rechtskräftig. Der FSV ist mit 25 Zählern Tabellenletzter und steht vor dem letzten Spieltag als Absteiger aus der 3. Liga fest.

Grund für den Neun-Punkte-Abzug war der Antrag auf Insolvenz, den die Frankfurter im April gestellt hatten. Die Entscheidung, getroffen durch den Spielausschuss des DFB, fußt auf Paragraf 6 der Spielordnung.

Der FSV Frankfurt hatte dagegen zunächst Widerspruch beim DFB-Spielausschuss eingelegt. Dieser war ebenso zurückgewiesen worden wie die anschließende Beschwerde des Vereins beim DFB-Präsidium. Von der Möglichkeit zur Anrufung der nächsten Instanz, dem DFB-Bundesgericht, machte der FSV nun keinen Gebrauch mehr.

[jb]

Der FSV Frankfurt hat gegen den verhängten Abzug von neun Punkten in der 3. Liga keine Verwaltungsbeschwerde beim DFB-Bundesgericht eingelegt. Der Punktabzug für den hessischen Klub ist damit rechtskräftig. Der FSV ist mit 25 Zählern Tabellenletzter und steht vor dem letzten Spieltag als Absteiger aus der 3. Liga fest.

Grund für den Neun-Punkte-Abzug war der Antrag auf Insolvenz, den die Frankfurter im April gestellt hatten. Die Entscheidung, getroffen durch den Spielausschuss des DFB, fußt auf Paragraf 6 der Spielordnung.

Der FSV Frankfurt hatte dagegen zunächst Widerspruch beim DFB-Spielausschuss eingelegt. Dieser war ebenso zurückgewiesen worden wie die anschließende Beschwerde des Vereins beim DFB-Präsidium. Von der Möglichkeit zur Anrufung der nächsten Instanz, dem DFB-Bundesgericht, machte der FSV nun keinen Gebrauch mehr.