Neue dritte Liga wird zur Saison 2008/2009 eingeführt

Der außerordentliche Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt/Main hat die Einführung einer einteiligen dritten Liga mit 20 Mannschaften ab der Spielzeit 2008/09 beschlossen. Darunter wird eine dreigeteilte Regionalliga (4. Spielklasse) mit jeweils 18 Mannschaften gebildet. Über die Struktur der fünften Spielklasse entscheidet der DFB-Bundestag 2007.

"Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden, es ist ein ausgewogener Kompromiss. Die dritte Liga ist gut für den Fußball und die Nachwuchsförderung", erklärte DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger.

Die neu geschaffene dritte Liga wird vom DFB getragen und verwaltet. Die dreigeteilte Regionalliga ist ebenfalls eine Spielklasse des DFB. Der DFB kann unter seiner Federführung die spieltechnische Verwaltung der drei Regionalliga-Staffeln jeweils einem Mitgliedsverband des DFB übertragen.

Für die Teilnahme an der dritten Liga wurde die Spielzeit 2007/08 als Qualifikationszeitraum festgelegt. Dabei qualifizieren sich jeweils die zehn bestplatzierten Mannschaften der Abschlusstabelle der beiden Staffeln der Regionalliga sportlich für die dritte Liga. Davon steigen gemäß der DFB-Spielordnung vier Mannschaften von Amateurvereinen in die 2. Bundesliga auf und werden durch die vier Absteiger aus der 2. Bundesliga ersetzt.

Unter den 20 für die dritte Liga der Spielzeit 2008/09 qualifizierten Mannschaften dürfen sich maximal vier zweite Mannschaften von Lizenzvereinen befinden, und zwar vorrangig die beiden bestplatzierten zweite Mannschaften einer jeden Regionalliga-Staffel. Ist in einer der beiden Staffeln der Regionalliga nur eine oder keine zweite Mannschaft qualifiziert, kann der Ausgleich aus der anderen Staffel erfolgen, sofern dort eine dritte beziehungsweise vierte zweite Mannschaft qualifiziert ist.

Die für die dritte Liga qualifizierten zweiten Mannschaften verzichten ab der Saison 2008/09 zudem auf das Startrecht im DFB-Pokal.

Die Qualifikationskriterien für die dreigeteilte Regionalliga ab der Saison 2008/09 werden ebenfalls durch den DFB-Bundestag 2007 festgelegt.

[mm/js]


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Der außerordentliche Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB)
in Frankfurt/Main hat die Einführung einer einteiligen dritten Liga mit 20 Mannschaften ab der Spielzeit 2008/09 beschlossen. Darunter wird eine dreigeteilte Regionalliga (4. Spielklasse) mit jeweils 18 Mannschaften gebildet. Über die Struktur der fünften Spielklasse entscheidet der DFB-Bundestag 2007.



"Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden, es ist ein ausgewogener Kompromiss. Die dritte Liga ist gut für den Fußball und die Nachwuchsförderung", erklärte DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger.



Die neu geschaffene dritte Liga wird vom DFB getragen und verwaltet. Die dreigeteilte Regionalliga ist ebenfalls eine Spielklasse des DFB. Der DFB kann unter seiner Federführung die spieltechnische Verwaltung der drei Regionalliga-Staffeln jeweils einem Mitgliedsverband des DFB übertragen.



Für die Teilnahme an der dritten Liga wurde die Spielzeit 2007/08 als Qualifikationszeitraum festgelegt. Dabei qualifizieren sich jeweils die zehn bestplatzierten Mannschaften der Abschlusstabelle der beiden Staffeln der Regionalliga sportlich für die dritte Liga. Davon steigen gemäß der DFB-Spielordnung vier Mannschaften von Amateurvereinen in die 2. Bundesliga auf und werden durch die vier Absteiger aus der 2. Bundesliga ersetzt.




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Unter den 20 für die dritte Liga der Spielzeit 2008/09 qualifizierten Mannschaften dürfen sich maximal vier zweite Mannschaften von Lizenzvereinen befinden, und zwar vorrangig die beiden bestplatzierten zweite Mannschaften einer jeden Regionalliga-Staffel. Ist in einer der beiden Staffeln der Regionalliga nur eine oder keine zweite Mannschaft qualifiziert, kann der Ausgleich aus der anderen Staffel erfolgen, sofern dort eine dritte beziehungsweise vierte zweite Mannschaft qualifiziert ist.



Die für die dritte Liga qualifizierten zweiten Mannschaften verzichten ab der Saison 2008/09 zudem auf das Startrecht im DFB-Pokal.



Die Qualifikationskriterien für die dreigeteilte Regionalliga ab der Saison 2008/09 werden ebenfalls durch den DFB-Bundestag 2007 festgelegt.