Neu in der 3. Liga: Das Zulassungsverfahren

Ab dem 4. August rollt wieder der Ball. Dann startet die 3. Liga in die Spielzeit 2023/2024. Es ist die insgesamt 16. Saison der dritthöchsten deutschen Spielklasse in ihrer aktuellen Form (seit 2008/2009). Im Rahmen der Serie "Das ist neu in der 3. Liga" stellt DFB.de einige Veränderungen im Vergleich zur zurückliegenden Spielzeit vor. Heute: das verschärfte Zulassungsverfahren.

Mitte Juni war alles klar: Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) schloss das Zulassungsverfahren zur 3. Liga offiziell ab. Die Zusammensetzung der dritthöchsten deutschen Spielklasse für die Saison 2023/2024 stand damit fest. Alle 20 sportlich qualifizierten Klubs erhielten die Zulassung für die kommende Spielzeit. Die zuständige Fachgruppe Spielbetriebe der DFB GmbH & Co. KG folgte als zuständiges Gremium mit ihrem Beschluss den entsprechenden Empfehlungen der Fachgruppe Zulassungsbeschwerden.

Damit hat sich das Teilnehmerfeld im Vergleich zu Vorsaison auf sieben Positionen verändert. Erstmals in der eingleisigen 3. Liga dabei ist der SSV Ulm 1846 Fußball, aktueller Meister in der Regionalliga Südwest. Weitere Aufsteiger sind der SC Preußen Münster (Titelträger in der Regionalliga West), die SpVgg Unterhaching (Regionalliga Bayern) und der VfB Lübeck (Regionalliga Nord). Alle drei Klubs sind Rückkehrer in die 3. Liga. Gleiches gilt für die drei Absteiger aus der 2. Bundesliga, Arminia Bielefeld, SSV Jahn Regensburg und SV Sandhausen. Die 3. Liga nach oben verlassen haben im Gegenzug die SV 07 Elversberg, der VfL Osnabrück und der SV Wehen Wiesbaden. Den bitteren Gang in die 4. Liga mussten der SV Meppen, der VfB Oldenburg, der FSV Zwickau und die SpVgg Bayreuth antreten.

Task Force bringt Maßnahmenpaket auf den Weg

Dass alle aktuellen 20 Drittligisten das Zulassungsverfahren für die Saison 2023/2024 erfolgreich durchliefen, ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil erstmals verschiedene Verschärfungen im wirtschaftlichen Bereich zum Tragen kamen. Diese waren zuvor im Rahmen eines umfassenden Maßnahmenpakets von der Task Force "Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga" auf den Weg gebracht und anschließend vom DFB-Präsidium beschlossen worden.

Eines der Hauptziele ist es dabei, mit modifizierten Ausgabenregelungen für die Klubs deren wirtschaftliche Verantwortung zu stärken. Deutlich verschärft wurden daher die Vorgaben zur Eigenkapitalauflage in der 3. Liga. Ab der bevorstehenden Saison 2023/2024 hat ein negatives Eigenkapital die Auflage zur Folge, dass sich das Eigenkapital jährlich um fünf Prozent verbessern muss. Bei Absteigern aus der 2. Bundesliga darf es sich nicht weiter verschlechtern, Klubs mit positivem Eigenkapital müssen dieses erhalten. Verstößt ein Klub gegen die Auflage, kann abhängig von der Höhe direkt ein Punktabzug von bis zu drei Zählern verhängt werden. Bisher war dies frühestens im dritten Jahr möglich. Vorher waren ausschließlich Geldstrafen vorgeschrieben.

Financial Fairplay modifiziert und integriert

Ebenfalls zur Saison 2023/2024 wurde das vorherige "Financial Fairplay 3. Liga" modifiziert und als Auflage in das Zulassungsverfahren integriert. Der Name "Financial Fairplay" änderte sich, im Zulassungsverfahren firmieren die Regelungen jetzt unter den Begriffen "Planqualität" und "korrigiertes Saisonergebnis". Dabei handelt es sich nicht mehr um ein reines Belohnungssystem. Vielmehr haben Verstöße künftig Sanktionen zur Folge. Die als Folge einer nicht eingehaltenen Auflage fälligen Geldstrafen fließen in den Belobigungstopf für die anderen Klubs.

Dieser Topf umfasst ab 2023/2024 einen Grundstock von einer Million Euro und damit 450.000 Euro mehr als bislang. Die Garantiesumme speist sich aus der Vermarktung der Relegationsspiele zwischen 3. Liga und 2. Bundesliga. Die möglichen Strafzahlungen gegen Klubs, welche die Auflage nicht einhalten, kämen noch hinzu. Damit greifen zukünftig einerseits spürbare Konsequenzen bei Nichteinhaltung der wirtschaftlichen Vorgaben zur Erzielung eines positiven Saisonergebnisses. Gleichzeitig wird der finanzielle Anreiz zum positiven wirtschaftlichen Handeln für die Drittligisten deutlich verstärkt.

Mindestkapazität der Stadien seit 2022 reduziert

Weitere Änderungen hatten bereits für das Zulassungsverfahren zur Saison 2022/2023 gegriffen. So war die Mindestkapazität für Stadien in der 3. Liga von 10.001 auf 5.001 Zuschauer*innen angepasst worden, um Klubs an kleineren Standorten oder mit einem geringeren Fanpotenzial eine sinnvolle Reduzierung der Infrastrukturkosten sowie eine nachhaltigere Nutzung, beispielsweise bei einem Wiederabstieg in die Regionalliga, zu ermöglichen. Die Task Force "Wirtschaftliche Stabilität", der Ausschuss 3. Liga und das DFB-Präsidium griffen mit dieser Entscheidung den größten Kritikpunkt der zurückliegenden Jahre an den bisherigen Zulassungsvoraussetzungen auf.

Unangetastet blieben in diesem Zuge die Mindestanzahl an Sitzplätzen (2.000) und das vorgeschriebene Ticketkontingent für Gästefans. Auch bei einer Kapazität von weniger als 10.000 Zuschauer*innen müssen mindestens 1.000 Karten für die Auswärtsfans zur Verfügung stehen. Bei einer höheren Stadionkapazität sind mindestens zehn Prozent des Gesamtkontingents für Publikum des Gastvereins vorzuhalten.

Nachhaltigeres Flutlicht und Fanbeauftragte in Vollzeit

Einher mit dem beschlossenen Maßnahmenpaket ging eine weitere Professionalisierung im infrastrukturellen und technisch-organisatorischen Bereich, um allen Fans und Partnern ein optimales Fußballerlebnis in der 3. Liga zu ermöglichen und die Vermarktungsgrundlagen zu stärken. Dies betrifft unter anderem nachhaltigere Anforderungen an das Flutlicht. Neuanlagen müssen erhöhte Vorgaben erfüllen und darüber hinaus mit dem neuesten Energiestandard ausgestattet werden, um den Aspekten des Energieverbrauchs und des Klimaschutzes Rechnung zu tragen. Sollten an einigen Standorten die Anforderungen beispielsweise aus statischen Gründen oder aufgrund erhöhter Lichtemissionen nicht umsetzbar sein, ist für mögliche "Härtefälle" ein Ausnahmeantrag an die Fachgruppe Spielbetriebe möglich.

Empfohlen wird, dass mindestens ein Prozent der Plätze im Stadion barrierefrei sind und Positionen für Sehbehinderte vorgesehen sind. Hierbei handelt es sich um Soll-Bestimmungen im Zulassungsverfahren der 3. Liga und noch nicht um eine feste Verpflichtung.

Ein Muss sind schon seit der Saison 2022/2023 zwei Maßnahmen, die gemeinsam mit Vertreter*innen von Fanorganisationen sowie der professionellen Fanarbeit erarbeitet und im Ausschuss 3. Liga ausdrücklich unterstützt wurden. Die 20 Drittligisten sind verpflichtet, mindestens dreimal pro Saison einen offenen und offiziellen Fandialog durchzuführen. Ebenfalls verbindlich für jeden Klub ist die Benennung einer/eines hauptamtlichen Fanbeauftragten in Vollzeit.

Punktabzug bei erhöhten Personalaufwendungen möglich

In Folge der Insolvenzfälle aus den vorausgegangenen beiden Jahren hatte das DFB-Präsidium im Oktober 2022 außerdem noch weitere Verschärfungen für das Zulassungsverfahren beschlossen, die ebenfalls zur neuen Saison 2023/2024 greifen. Eine der Maßnahmen ist eine strengere Sanktionierung für Klubs bei erheblichen Überschreitungen der geplanten Personalaufwendungen während der Saison. Bisher waren in diesen Fällen in der Regel Geldstrafen ausgesprochen worden. Ab sofort ist - abhängig vom Umfang des Verstoßes - auch ein Abzug von bis zu drei Punkten und damit eine unmittelbare sportliche Auswirkung fest in den Richtlinien verankert.

Darüber hinaus müssen Klubs der 3. Liga, deren Gesamterträge zu 80 Prozent oder mehr für Personalaufwendungen im Spielbetrieb verwendet werden, künftig eine zusätzliche Liquiditätsreserve in Höhe von einer Million Euro hinterlegen. Die Erfahrungen haben deutlich gezeigt, dass Klubs mit hohen Personalkosten im Spielbetrieb bei gleichzeitig geringer Ertragskraft einer besonderen wirtschaftlichen Gefährdung ausgesetzt sind. Die Abhängigkeit von Darlehen durch Dritte ist erhöht, das Risiko der Zahlungsunfähigkeit und die Gefahr einer Insolvenz steigen.

Mit der zusätzlichen Liquiditätsreserve soll ein Risikopuffer geschaffen werden und zugleich die Hürde für die Klubs höher gesetzt werden, überhaupt derart stark ins wirtschaftliche Risiko zu gehen. Wird eine erforderliche Liquiditätsreserve nicht fristgerecht erbracht, hätte dies die Verweigerung der Zulassung für die 3. Liga zur Folge. Sämtliche Maßnahmen verfolgen das übergeordnete Ziel, die wirtschaftliche Stabilität der 3. Liga insgesamt, aber auch der einzelnen Klubs zu stärken und damit auch die Integrität des sportlichen Wettbewerbs zu sichern.

[mspw]

Ab dem 4. August rollt wieder der Ball. Dann startet die 3. Liga in die Spielzeit 2023/2024. Es ist die insgesamt 16. Saison der dritthöchsten deutschen Spielklasse in ihrer aktuellen Form (seit 2008/2009). Im Rahmen der Serie "Das ist neu in der 3. Liga" stellt DFB.de einige Veränderungen im Vergleich zur zurückliegenden Spielzeit vor. Heute: das verschärfte Zulassungsverfahren.

Mitte Juni war alles klar: Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) schloss das Zulassungsverfahren zur 3. Liga offiziell ab. Die Zusammensetzung der dritthöchsten deutschen Spielklasse für die Saison 2023/2024 stand damit fest. Alle 20 sportlich qualifizierten Klubs erhielten die Zulassung für die kommende Spielzeit. Die zuständige Fachgruppe Spielbetriebe der DFB GmbH & Co. KG folgte als zuständiges Gremium mit ihrem Beschluss den entsprechenden Empfehlungen der Fachgruppe Zulassungsbeschwerden.

Damit hat sich das Teilnehmerfeld im Vergleich zu Vorsaison auf sieben Positionen verändert. Erstmals in der eingleisigen 3. Liga dabei ist der SSV Ulm 1846 Fußball, aktueller Meister in der Regionalliga Südwest. Weitere Aufsteiger sind der SC Preußen Münster (Titelträger in der Regionalliga West), die SpVgg Unterhaching (Regionalliga Bayern) und der VfB Lübeck (Regionalliga Nord). Alle drei Klubs sind Rückkehrer in die 3. Liga. Gleiches gilt für die drei Absteiger aus der 2. Bundesliga, Arminia Bielefeld, SSV Jahn Regensburg und SV Sandhausen. Die 3. Liga nach oben verlassen haben im Gegenzug die SV 07 Elversberg, der VfL Osnabrück und der SV Wehen Wiesbaden. Den bitteren Gang in die 4. Liga mussten der SV Meppen, der VfB Oldenburg, der FSV Zwickau und die SpVgg Bayreuth antreten.

Task Force bringt Maßnahmenpaket auf den Weg

Dass alle aktuellen 20 Drittligisten das Zulassungsverfahren für die Saison 2023/2024 erfolgreich durchliefen, ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil erstmals verschiedene Verschärfungen im wirtschaftlichen Bereich zum Tragen kamen. Diese waren zuvor im Rahmen eines umfassenden Maßnahmenpakets von der Task Force "Wirtschaftliche Stabilität 3. Liga" auf den Weg gebracht und anschließend vom DFB-Präsidium beschlossen worden.

Eines der Hauptziele ist es dabei, mit modifizierten Ausgabenregelungen für die Klubs deren wirtschaftliche Verantwortung zu stärken. Deutlich verschärft wurden daher die Vorgaben zur Eigenkapitalauflage in der 3. Liga. Ab der bevorstehenden Saison 2023/2024 hat ein negatives Eigenkapital die Auflage zur Folge, dass sich das Eigenkapital jährlich um fünf Prozent verbessern muss. Bei Absteigern aus der 2. Bundesliga darf es sich nicht weiter verschlechtern, Klubs mit positivem Eigenkapital müssen dieses erhalten. Verstößt ein Klub gegen die Auflage, kann abhängig von der Höhe direkt ein Punktabzug von bis zu drei Zählern verhängt werden. Bisher war dies frühestens im dritten Jahr möglich. Vorher waren ausschließlich Geldstrafen vorgeschrieben.

Financial Fairplay modifiziert und integriert

Ebenfalls zur Saison 2023/2024 wurde das vorherige "Financial Fairplay 3. Liga" modifiziert und als Auflage in das Zulassungsverfahren integriert. Der Name "Financial Fairplay" änderte sich, im Zulassungsverfahren firmieren die Regelungen jetzt unter den Begriffen "Planqualität" und "korrigiertes Saisonergebnis". Dabei handelt es sich nicht mehr um ein reines Belohnungssystem. Vielmehr haben Verstöße künftig Sanktionen zur Folge. Die als Folge einer nicht eingehaltenen Auflage fälligen Geldstrafen fließen in den Belobigungstopf für die anderen Klubs.

Dieser Topf umfasst ab 2023/2024 einen Grundstock von einer Million Euro und damit 450.000 Euro mehr als bislang. Die Garantiesumme speist sich aus der Vermarktung der Relegationsspiele zwischen 3. Liga und 2. Bundesliga. Die möglichen Strafzahlungen gegen Klubs, welche die Auflage nicht einhalten, kämen noch hinzu. Damit greifen zukünftig einerseits spürbare Konsequenzen bei Nichteinhaltung der wirtschaftlichen Vorgaben zur Erzielung eines positiven Saisonergebnisses. Gleichzeitig wird der finanzielle Anreiz zum positiven wirtschaftlichen Handeln für die Drittligisten deutlich verstärkt.

Mindestkapazität der Stadien seit 2022 reduziert

Weitere Änderungen hatten bereits für das Zulassungsverfahren zur Saison 2022/2023 gegriffen. So war die Mindestkapazität für Stadien in der 3. Liga von 10.001 auf 5.001 Zuschauer*innen angepasst worden, um Klubs an kleineren Standorten oder mit einem geringeren Fanpotenzial eine sinnvolle Reduzierung der Infrastrukturkosten sowie eine nachhaltigere Nutzung, beispielsweise bei einem Wiederabstieg in die Regionalliga, zu ermöglichen. Die Task Force "Wirtschaftliche Stabilität", der Ausschuss 3. Liga und das DFB-Präsidium griffen mit dieser Entscheidung den größten Kritikpunkt der zurückliegenden Jahre an den bisherigen Zulassungsvoraussetzungen auf.

Unangetastet blieben in diesem Zuge die Mindestanzahl an Sitzplätzen (2.000) und das vorgeschriebene Ticketkontingent für Gästefans. Auch bei einer Kapazität von weniger als 10.000 Zuschauer*innen müssen mindestens 1.000 Karten für die Auswärtsfans zur Verfügung stehen. Bei einer höheren Stadionkapazität sind mindestens zehn Prozent des Gesamtkontingents für Publikum des Gastvereins vorzuhalten.

Nachhaltigeres Flutlicht und Fanbeauftragte in Vollzeit

Einher mit dem beschlossenen Maßnahmenpaket ging eine weitere Professionalisierung im infrastrukturellen und technisch-organisatorischen Bereich, um allen Fans und Partnern ein optimales Fußballerlebnis in der 3. Liga zu ermöglichen und die Vermarktungsgrundlagen zu stärken. Dies betrifft unter anderem nachhaltigere Anforderungen an das Flutlicht. Neuanlagen müssen erhöhte Vorgaben erfüllen und darüber hinaus mit dem neuesten Energiestandard ausgestattet werden, um den Aspekten des Energieverbrauchs und des Klimaschutzes Rechnung zu tragen. Sollten an einigen Standorten die Anforderungen beispielsweise aus statischen Gründen oder aufgrund erhöhter Lichtemissionen nicht umsetzbar sein, ist für mögliche "Härtefälle" ein Ausnahmeantrag an die Fachgruppe Spielbetriebe möglich.

Empfohlen wird, dass mindestens ein Prozent der Plätze im Stadion barrierefrei sind und Positionen für Sehbehinderte vorgesehen sind. Hierbei handelt es sich um Soll-Bestimmungen im Zulassungsverfahren der 3. Liga und noch nicht um eine feste Verpflichtung.

Ein Muss sind schon seit der Saison 2022/2023 zwei Maßnahmen, die gemeinsam mit Vertreter*innen von Fanorganisationen sowie der professionellen Fanarbeit erarbeitet und im Ausschuss 3. Liga ausdrücklich unterstützt wurden. Die 20 Drittligisten sind verpflichtet, mindestens dreimal pro Saison einen offenen und offiziellen Fandialog durchzuführen. Ebenfalls verbindlich für jeden Klub ist die Benennung einer/eines hauptamtlichen Fanbeauftragten in Vollzeit.

Punktabzug bei erhöhten Personalaufwendungen möglich

In Folge der Insolvenzfälle aus den vorausgegangenen beiden Jahren hatte das DFB-Präsidium im Oktober 2022 außerdem noch weitere Verschärfungen für das Zulassungsverfahren beschlossen, die ebenfalls zur neuen Saison 2023/2024 greifen. Eine der Maßnahmen ist eine strengere Sanktionierung für Klubs bei erheblichen Überschreitungen der geplanten Personalaufwendungen während der Saison. Bisher waren in diesen Fällen in der Regel Geldstrafen ausgesprochen worden. Ab sofort ist - abhängig vom Umfang des Verstoßes - auch ein Abzug von bis zu drei Punkten und damit eine unmittelbare sportliche Auswirkung fest in den Richtlinien verankert.

Darüber hinaus müssen Klubs der 3. Liga, deren Gesamterträge zu 80 Prozent oder mehr für Personalaufwendungen im Spielbetrieb verwendet werden, künftig eine zusätzliche Liquiditätsreserve in Höhe von einer Million Euro hinterlegen. Die Erfahrungen haben deutlich gezeigt, dass Klubs mit hohen Personalkosten im Spielbetrieb bei gleichzeitig geringer Ertragskraft einer besonderen wirtschaftlichen Gefährdung ausgesetzt sind. Die Abhängigkeit von Darlehen durch Dritte ist erhöht, das Risiko der Zahlungsunfähigkeit und die Gefahr einer Insolvenz steigen.

Mit der zusätzlichen Liquiditätsreserve soll ein Risikopuffer geschaffen werden und zugleich die Hürde für die Klubs höher gesetzt werden, überhaupt derart stark ins wirtschaftliche Risiko zu gehen. Wird eine erforderliche Liquiditätsreserve nicht fristgerecht erbracht, hätte dies die Verweigerung der Zulassung für die 3. Liga zur Folge. Sämtliche Maßnahmen verfolgen das übergeordnete Ziel, die wirtschaftliche Stabilität der 3. Liga insgesamt, aber auch der einzelnen Klubs zu stärken und damit auch die Integrität des sportlichen Wettbewerbs zu sichern.

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