Ab der Saison 2001/2002 müssen die Vereine der Bundesliga im
Rahmen des Lizensierungsverfahrens die Existenz eines
Leistungszentrums für den Juniorenfußball nachweisen. Der DFB-Beirat
nahm einen Antrag des Ligaausschusses an, der diese Intensivierung
der Nachwuchs- und Talentförderung für die Bundesliga-Klubs zur
Pflicht macht. Für die Vereine der 2. Bundesliga ist dies eine
Soll-Bestimmung.
Wieder gültig im Lizensierungsverfahren ist die Bestimmung, wonach
sich beim Lizenzentzug eines Vereins die Zahl der sportlichen
Absteiger reduziert.
Eine weitere wichtige Änderung, die durch den Beirat vorbehaltlich der
Genehmigung durch den Bundestag verabschiedet wurde, betrifft das
gesamte System der Ausbildungs- und Transfer-Entschädigungen im
Amateur-Bereich. Zahlungen und Wartezeiten für Vertragsamateure
entfallen, wenn der entsprechende Vertrag ausgelaufen ist. Als
Vertragsamateur gilt, wer im Monat mindestens 200 Mark verdient.
[bl]
Ab der Saison 2001/2002 müssen die Vereine der Bundesliga im
Rahmen des Lizensierungsverfahrens die Existenz eines
Leistungszentrums für den Juniorenfußball nachweisen. Der DFB-Beirat
nahm einen Antrag des Ligaausschusses an, der diese Intensivierung
der Nachwuchs- und Talentförderung für die Bundesliga-Klubs zur
Pflicht macht. Für die Vereine der 2. Bundesliga ist dies eine
Soll-Bestimmung.
Wieder gültig im Lizensierungsverfahren ist die Bestimmung, wonach
sich beim Lizenzentzug eines Vereins die Zahl der sportlichen
Absteiger reduziert.
Eine weitere wichtige Änderung, die durch den Beirat vorbehaltlich der
Genehmigung durch den Bundestag verabschiedet wurde, betrifft das
gesamte System der Ausbildungs- und Transfer-Entschädigungen im
Amateur-Bereich. Zahlungen und Wartezeiten für Vertragsamateure
entfallen, wenn der entsprechende Vertrag ausgelaufen ist. Als
Vertragsamateur gilt, wer im Monat mindestens 200 Mark verdient.