Nach Schiedsrichter-Schubser zwei weitere Spiele Sperre für Duisburgs Schmidt

Nachdem er den Schiedsrichter im Anschluss an seinen Platzverweis im Spiel gegen den 1. FC Saarbrücken geschubst hat, muss Dominik Schmidt vom Drittligisten MSV Duisburg zwei weitere Spiele pausieren. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Die Strafe ist im Anschluss an die Sperre wegen der im gleichen Spiel erhaltenen Gelb-Roten Karte zu verbüßen, die eine automatische Sperre für ein Meisterschaftsspiel der 3. Liga nach sich zieht.

Schmidt war in der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen Saarbrücken am 4. November 2020 von Schiedsrichter Patrick Glaser (Wiesbaden) mit der Gelb-Roten Karte des Feldes verwiesen worden. Daraufhin hatte der Duisburger den Unparteiischen mit der linken Hand leicht gegen die Brust geschubst.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Nachdem er den Schiedsrichter im Anschluss an seinen Platzverweis im Spiel gegen den 1. FC Saarbrücken geschubst hat, muss Dominik Schmidt vom Drittligisten MSV Duisburg zwei weitere Spiele pausieren. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Spieler im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Die Strafe ist im Anschluss an die Sperre wegen der im gleichen Spiel erhaltenen Gelb-Roten Karte zu verbüßen, die eine automatische Sperre für ein Meisterschaftsspiel der 3. Liga nach sich zieht.

Schmidt war in der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen Saarbrücken am 4. November 2020 von Schiedsrichter Patrick Glaser (Wiesbaden) mit der Gelb-Roten Karte des Feldes verwiesen worden. Daraufhin hatte der Duisburger den Unparteiischen mit der linken Hand leicht gegen die Brust geschubst.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.