Nach Rassismus-Vorfall 50.000 Euro Geldstrafe für Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt. Bis zu 16.000 Euro davon kann der Verein für konkrete Maßnahmen im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2020 nachzuweisen wäre.

In der 85. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Hertha BSC am 4. Februar 2020 war Hertha-Spieler Jordan Torunarigha aus dem Zuschauerbereich der Südkurve rassistisch beleidigt worden. Es wurden Affenlaute gerufen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der Kontrollausschuss hat den Klub darauf hingewiesen, dass im Wiederholungsfall mit weitergehenden Sanktionen zu rechnen ist.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt. Bis zu 16.000 Euro davon kann der Verein für konkrete Maßnahmen im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2020 nachzuweisen wäre.

In der 85. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Hertha BSC am 4. Februar 2020 war Hertha-Spieler Jordan Torunarigha aus dem Zuschauerbereich der Südkurve rassistisch beleidigt worden. Es wurden Affenlaute gerufen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Der Kontrollausschuss hat den Klub darauf hingewiesen, dass im Wiederholungsfall mit weitergehenden Sanktionen zu rechnen ist.