"Kritik an Herkunft eines Schiedsrichters oder Video-Assistenten nicht sachlich"

Am 30. Spieltag der Bundesligasaison 2019/2020 sorgte bei der Begegnung FC Augsburg gegen den 1. FC Köln eine Situation vereinzelt für öffentliche Diskussionen. Die Sportliche Leitung der Elite-Schiedsrichter des DFB erklärt den Vorgang und bezieht gegenüber DFB.de Stellung zum Thema Ansetzungen.

In der 49. Spielminute kam es zu einem viel diskutierten Zweikampf zwischen dem Spieler Sarenren Bazee von Augsburg und den Spielern Czichos und Jakobs von Köln. Dabei wurde der Augsburger Spieler von beiden Seiten bedrängt. Schiedsrichter Benjamin Cortus hatte freie Sicht auf den Vorgang, bewertete sowohl den Kontakt im Oberkörper- wie auch den im Beinbereich als nicht strafbar und ließ das Spiel dementsprechend weiterlaufen. Wie bei jeder Strafraumszene, die einen potenziellen Strafstoß nach sich ziehen kann, wurde auch diese Situation vom Video-Assistenten Guido Winkmann im Video-Assist-Center (VAC) in Köln überprüft.

Der Video-Assistent stellte dabei keinen grundsätzlichen Unterschied in der Beschreibung des Vorgangs durch den Schiedsrichter im Abgleich mit den ihm vorliegenden Bildern der unterschiedlichen Kameraeinstellungen fest, wies den Schiedsrichter dabei jedoch noch mal explizit auf einen bestehenden Kontakt im Fußbereich hin. Der Schiedsrichter bestätigte, dass er einen leichten Kontakt im Beinbereich wahrgenommen hatte, diesen jedoch nicht als strafstoßwürdig einstufte. Damit war der Check beendet.

Bei der Einschätzung, ob es sich um eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung handelt, gehen die öffentlichen Meinungen auseinander. Das ist nachvollziehbar. Denn einerseits hatte der Schiedsrichter eine Wahrnehmung zum Vorgang, den er im Ablauf eigentlich auch für sich bewertete - und es geht bei einer Intervention durch den Video-Assistenten letztendlich nicht darum, eine bessere Entscheidung zu finden, sondern eine klar und offensichtlich falsche Entscheidung zu verhindern. Sieht man sich die Bilder andererseits jedoch im Detail an, dann ist der Kontakt im Beinbereich schon ursächlich für den Sturz des Augsburger Spielers. Und das spricht dann auch dafür, dass der Schiedsrichter sich den Vorgang noch mal hätte anschauen sollen. Die fachlich richtige Entscheidung wäre in diesem Fall Strafstoß gewesen. Eine schwierige und komplexe Situation.

Wir nehmen sachliche Kritik an Schiedsrichterentscheidungen und auch an der Umsetzung des Video-Assistenten jederzeit auf, und die Schiedsrichter setzen sich mit Impulsen zur Weiterentwicklung selbstverständlich auch jederzeit auseinander, um ihre Leistungen und die Entscheidungsqualität zu verbessern. Das ist auch der Anspruch an Professionalität. Die Kritik an der Herkunft eines Schiedsrichters oder Video-Assistenten ist jedoch nicht sachlich und widerspricht dem Anspruch an Professionalität.

Für den Sonderspielbetrieb zur Fortführung der Bundesliga und 2. Bundesliga nach der Corona-Pause wurde das Prinzip der Landesverbandsneutralität für die Schiedsrichteransetzungen ausgesetzt, so dass jetzt Bibiana Steinhaus aus dem Landesverband Niedersachen zum Beispiel ein Spiel des VfL Wolfsburg geleitet hat und Deniz Aytekin aus dem Landesverband Bayern ein Spiel des FC Augsburg, wie im Übrigen auch Benjamin Cortus im beschriebenen Fall. Bei den Video-Assistenten wird das genauso gehandhabt. Das hat sich bisher durchaus bewährt. Daher gibt es keinen Grund, bei einem Spiel eines bayerischen Klubs gegen einen Klub aus dem Landesverband Mittelrhein den Einsatz eines Video-Assistenten aufgrund seiner Herkunft aus dem Landesverband Niederrhein zu kritisieren.

[dfb]

Am 30. Spieltag der Bundesligasaison 2019/2020 sorgte bei der Begegnung FC Augsburg gegen den 1. FC Köln eine Situation vereinzelt für öffentliche Diskussionen. Die Sportliche Leitung der Elite-Schiedsrichter des DFB erklärt den Vorgang und bezieht gegenüber DFB.de Stellung zum Thema Ansetzungen.

In der 49. Spielminute kam es zu einem viel diskutierten Zweikampf zwischen dem Spieler Sarenren Bazee von Augsburg und den Spielern Czichos und Jakobs von Köln. Dabei wurde der Augsburger Spieler von beiden Seiten bedrängt. Schiedsrichter Benjamin Cortus hatte freie Sicht auf den Vorgang, bewertete sowohl den Kontakt im Oberkörper- wie auch den im Beinbereich als nicht strafbar und ließ das Spiel dementsprechend weiterlaufen. Wie bei jeder Strafraumszene, die einen potenziellen Strafstoß nach sich ziehen kann, wurde auch diese Situation vom Video-Assistenten Guido Winkmann im Video-Assist-Center (VAC) in Köln überprüft.

Der Video-Assistent stellte dabei keinen grundsätzlichen Unterschied in der Beschreibung des Vorgangs durch den Schiedsrichter im Abgleich mit den ihm vorliegenden Bildern der unterschiedlichen Kameraeinstellungen fest, wies den Schiedsrichter dabei jedoch noch mal explizit auf einen bestehenden Kontakt im Fußbereich hin. Der Schiedsrichter bestätigte, dass er einen leichten Kontakt im Beinbereich wahrgenommen hatte, diesen jedoch nicht als strafstoßwürdig einstufte. Damit war der Check beendet.

Bei der Einschätzung, ob es sich um eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung handelt, gehen die öffentlichen Meinungen auseinander. Das ist nachvollziehbar. Denn einerseits hatte der Schiedsrichter eine Wahrnehmung zum Vorgang, den er im Ablauf eigentlich auch für sich bewertete - und es geht bei einer Intervention durch den Video-Assistenten letztendlich nicht darum, eine bessere Entscheidung zu finden, sondern eine klar und offensichtlich falsche Entscheidung zu verhindern. Sieht man sich die Bilder andererseits jedoch im Detail an, dann ist der Kontakt im Beinbereich schon ursächlich für den Sturz des Augsburger Spielers. Und das spricht dann auch dafür, dass der Schiedsrichter sich den Vorgang noch mal hätte anschauen sollen. Die fachlich richtige Entscheidung wäre in diesem Fall Strafstoß gewesen. Eine schwierige und komplexe Situation.

Wir nehmen sachliche Kritik an Schiedsrichterentscheidungen und auch an der Umsetzung des Video-Assistenten jederzeit auf, und die Schiedsrichter setzen sich mit Impulsen zur Weiterentwicklung selbstverständlich auch jederzeit auseinander, um ihre Leistungen und die Entscheidungsqualität zu verbessern. Das ist auch der Anspruch an Professionalität. Die Kritik an der Herkunft eines Schiedsrichters oder Video-Assistenten ist jedoch nicht sachlich und widerspricht dem Anspruch an Professionalität.

Für den Sonderspielbetrieb zur Fortführung der Bundesliga und 2. Bundesliga nach der Corona-Pause wurde das Prinzip der Landesverbandsneutralität für die Schiedsrichteransetzungen ausgesetzt, so dass jetzt Bibiana Steinhaus aus dem Landesverband Niedersachen zum Beispiel ein Spiel des VfL Wolfsburg geleitet hat und Deniz Aytekin aus dem Landesverband Bayern ein Spiel des FC Augsburg, wie im Übrigen auch Benjamin Cortus im beschriebenen Fall. Bei den Video-Assistenten wird das genauso gehandhabt. Das hat sich bisher durchaus bewährt. Daher gibt es keinen Grund, bei einem Spiel eines bayerischen Klubs gegen einen Klub aus dem Landesverband Mittelrhein den Einsatz eines Video-Assistenten aufgrund seiner Herkunft aus dem Landesverband Niederrhein zu kritisieren.

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