Keine Sperre für Zwickaus Nkansah

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das Verfahren gegen Steffen Nkansah vom Drittligisten FSV Zwickau eingestellt und die Vorsperre aufgehoben. Damit ist Nkansah bereits im kommenden Spiel der 3. Liga am Sonntag (ab 14 Uhr) beim TSV Havelse wieder spielberechtigt.

Schiedsrichter Dr. Robin Braun, der den Zwickauer am vergangenen Sonntag in der 72. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim wegen eines vermeintlichen Handspiels im Strafraum des Feldes verwiesen hatte, räumte nach Betrachtung der Fernsehbilder einen Wahrnehmungsfehler ein. Aufgrund der Aussage des Unparteiischen und der in Augenschein genommenen Fernsehaufzeichnung steht fest, dass Nkansah den Ball zweifelsfrei nicht mit der Hand gespielt hatte.

Grundsätzlich zieht ein Feldverweis eine automatische Sperre von mindestens einem Spiel nach sich, der Weltfußballverband FIFA stellt die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters prinzipiell unter besonderen Schutz. Nach §13 Nr. 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB existiert eine einzige Ausnahme: wenn der Feldverweis eindeutig und zweifelsfrei auf einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters beruht.

Das Urteil ist rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das Verfahren gegen Steffen Nkansah vom Drittligisten FSV Zwickau eingestellt und die Vorsperre aufgehoben. Damit ist Nkansah bereits im kommenden Spiel der 3. Liga am Sonntag (ab 14 Uhr) beim TSV Havelse wieder spielberechtigt.

Schiedsrichter Dr. Robin Braun, der den Zwickauer am vergangenen Sonntag in der 72. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim wegen eines vermeintlichen Handspiels im Strafraum des Feldes verwiesen hatte, räumte nach Betrachtung der Fernsehbilder einen Wahrnehmungsfehler ein. Aufgrund der Aussage des Unparteiischen und der in Augenschein genommenen Fernsehaufzeichnung steht fest, dass Nkansah den Ball zweifelsfrei nicht mit der Hand gespielt hatte.

Grundsätzlich zieht ein Feldverweis eine automatische Sperre von mindestens einem Spiel nach sich, der Weltfußballverband FIFA stellt die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters prinzipiell unter besonderen Schutz. Nach §13 Nr. 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB existiert eine einzige Ausnahme: wenn der Feldverweis eindeutig und zweifelsfrei auf einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters beruht.

Das Urteil ist rechtskräftig.

###more###