Keine Fristverletzung durch Uerdingen im Zulassungsverfahren

Der KFC Uerdingen hat die Fristsetzungen des Zulassungsverfahrens zur 3. Liga nicht verletzt und damit die von der DFB-Zentralverwaltung gestellten Bedingungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens erfüllt. Zu dieser Feststellung ist der Zulassungsbeschwerdeausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz des 1. DFB-Vizepräsidenten Amateure, Recht und Satzungsfragen, Dr. Rainer Koch, auf seiner heutigen Sitzung in Frankfurt am Main gelangt.

Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hatten die Uerdinger im Zulassungsverfahren unter anderem eine Liquiditätsreserve in Höhe von 1,2 Millionen Euro erbringen müssen. Dieser Betrag musste bis spätestens 29. Mai, 15.30 Uhr (Ausschlussfrist), als auf einem DFB-Konto valutiertes Guthaben erbracht werden. Der Zulassungsbeschwerdeausschuss hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Liquiditätsreserve des KFC Uerdingen fristgemäß eingegangen war.

Nach Auswertung aller Unterlagen und Befragung der Beteiligten, darunter die Vereinsvertreter des KFC Uerdingen und ein zuständiger Mitarbeiter der Commerzbank, konnte der Sachverhalt im Detail nachvollzogen werden. Demnach ging die Summe am 29. Mai bereits um 7:50 Uhr auf dem Konto der Hausbank des DFB ein, wurde dort jedoch erst nach Fristablauf auf dem Konto des DFB valutiert. Die Auswertung aller Informationen ergab, dass die Verzögerung der Valutierung ausschließlich auf die geltenden Geschäftsbedingungen zwischen dem DFB und der Commerzbank zurückzuführen ist. Anhand dieses Sachverhalts ist der Zulassungsbeschwerdeausschuss zu der Feststellung gelangt, dass keine Fristverletzung seitens des KFC Uerdingen vorliegt. Die gestellte Bedingung ist somit erfüllt.

Der DFB wird nach Beschlussfassung durch den DFB-Spielausschuss in den nächsten Tagen das Zulassungsverfahren für die Saison 2018/2019 in der 3. Liga abschließen. Anschließend wird das Teilnehmerfeld der 3. Liga, das in der kommenden Spielzeit weiterhin 20 Mannschaften umfassen wird, offiziell bekannt gegeben.

[dfb]

Der KFC Uerdingen hat die Fristsetzungen des Zulassungsverfahrens zur 3. Liga nicht verletzt und damit die von der DFB-Zentralverwaltung gestellten Bedingungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens erfüllt. Zu dieser Feststellung ist der Zulassungsbeschwerdeausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz des 1. DFB-Vizepräsidenten Amateure, Recht und Satzungsfragen, Dr. Rainer Koch, auf seiner heutigen Sitzung in Frankfurt am Main gelangt.

Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hatten die Uerdinger im Zulassungsverfahren unter anderem eine Liquiditätsreserve in Höhe von 1,2 Millionen Euro erbringen müssen. Dieser Betrag musste bis spätestens 29. Mai, 15.30 Uhr (Ausschlussfrist), als auf einem DFB-Konto valutiertes Guthaben erbracht werden. Der Zulassungsbeschwerdeausschuss hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Liquiditätsreserve des KFC Uerdingen fristgemäß eingegangen war.

Nach Auswertung aller Unterlagen und Befragung der Beteiligten, darunter die Vereinsvertreter des KFC Uerdingen und ein zuständiger Mitarbeiter der Commerzbank, konnte der Sachverhalt im Detail nachvollzogen werden. Demnach ging die Summe am 29. Mai bereits um 7:50 Uhr auf dem Konto der Hausbank des DFB ein, wurde dort jedoch erst nach Fristablauf auf dem Konto des DFB valutiert. Die Auswertung aller Informationen ergab, dass die Verzögerung der Valutierung ausschließlich auf die geltenden Geschäftsbedingungen zwischen dem DFB und der Commerzbank zurückzuführen ist. Anhand dieses Sachverhalts ist der Zulassungsbeschwerdeausschuss zu der Feststellung gelangt, dass keine Fristverletzung seitens des KFC Uerdingen vorliegt. Die gestellte Bedingung ist somit erfüllt.

Der DFB wird nach Beschlussfassung durch den DFB-Spielausschuss in den nächsten Tagen das Zulassungsverfahren für die Saison 2018/2019 in der 3. Liga abschließen. Anschließend wird das Teilnehmerfeld der 3. Liga, das in der kommenden Spielzeit weiterhin 20 Mannschaften umfassen wird, offiziell bekannt gegeben.