Kein Verlegungsgrund für Zweitligaspiele des 1. FFC Niederkirchen

Ein Verlegungsgrund für die beiden Meisterschaftsspiele vom 1. FFC Niederkirchen bei Eintracht Frankfurt II am 26. Mai 2021 und bei der TSG Hoffenheim II am 29. Mai 2021 liegt nicht vor, da die in § 15 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Hiernach kann ein Spiel aufgrund von Krankheit nur abgesetzt werden, wenn weniger als 16 Spielerinnen der Spielberechtigungsliste zur Verfügung stehen, wobei sporttypisch verletzte sowie gesperrte Spielerinnen nicht hinzuzählen. Diese Voraussetzungen sind beim 1. FFC Niederkirchen nicht erfüllt. Die an COVID-19 erkrankte Spielerin zählt selbstverständlich nicht zu den verfügbaren Spielerinnen. Die weiteren zehn Spielerinnen, für die das zuständige Gesundheitsamt eine 14-tägige Quarantäne verhängt hat, sind für die finale Bewertung nicht relevant, da unabhängig von diesen Spielerinnen die gemäß § 15 der Durchführungsbestimmungen erforderlichen 16 Spielerinnen auf der Spielberechtigungsliste erreicht worden sind.

Den Umstand, dass der 1. FFC Niederkirchen mit nur neun Spielerinnen angetreten ist, liegt in der Mitverantwortung des Vereins: Zwei Spielerinnen, die sich offenbar vom Trainings- und Spielbetrieb abgemeldet haben, wurden vom 1. FFC Niederkirchen nicht an den DFB gemeldet, das heißt, sie wurden nicht von der offiziellen Spielberechtigungsliste entfernt. Zudem hat sich der Verein nicht um Ersatz für die beiden abgemeldeten Spielerinnen bemüht, beispielsweise durch eine Nachmeldung von Spielerinnen aus der 2. Mannschaft oder der B-Juniorinnen-Mannschaft.

Des Weiteren hat sich der 1. FFC Niederkirchen aufgrund einer in der Halle durchgeführten Trainingseinheit fahrlässig verhalten: Das zuständige Gesundheitsamt hat für insgesamt elf Spielerinnen über eine Quarantäneverordnung verfügt, die am 17. Mai 2021 an diesem Hallentraining teilgenommen und damit gegen das geltende Hygienekonzept für die 2. Frauen-Bundesliga verstoßen haben. Das Hygienekonzept enthält unter anderem bei den "Vorgaben zum Mannschaftstraining" explizite Regelungen für den Aufenthalt in geschlossenen Räumen sowie für Übungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden (unter anderem Fitnesstraining nur mit Maske und in Kleingruppen). Hierbei ist nicht vorgesehen, dass ein komplettes Mannschaftstraining in der Halle ausgerichtet wird.

Krutsch: "Hygienekonzept sieht kein Indoor-Training vor"

Prof. Dr. Werner Krutsch aus der Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetriebe sagt: "Das Hygienekonzept 2. Frauen-Bundesliga sieht aufgrund der bekannten Aerosol-Entwicklungen im Indoorbereich und damit erhöhten Ansteckungsgefahr mit dem COVID-19-Virus grundsätzlich kein Indoor-Training vor. Fußball zeigt im Vergleich zu Hallensportarten eben deutlich geringere Ansteckungswahrscheinlichkeit in Spiel und Training, wonach das Konzept mit all seinen Facetten angepasst wurde. Fitnessübungen sind zwar indoor möglich, wenn auch nicht empfehlenswert, allerdings zum Schutz aller Beteiligten nur mit Mund-Nase-Schutz, unter Einhaltung der Abstandsregeln und eben nur in kleinen Kleingruppen."

Die zehn Spielerinnen, die sich aufgrund der Teilnahme am Hallentraining mit der infizierten Spielerin in Quarantäne befinden, gelten nach § 15 der Durchführungsbestimmungen daher als "zur Verfügung stehend". Denn nach dieser Regelung kann sich ein Verein, der einen Verlegungsantrag stellt, dann nicht auf den Ausfall von Spielerinnen berufen, wenn der Ausfall von Spielerinnen nach dem ersten Anschein auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Missachten der für die jeweilige Spielklasse geltenden Hygieneregelungen beruht. Die spielleitende Stelle des DFB hat hierbei festgestellt, dass das Verhalten des 1. FFC Niederkirchen grob fahrlässig war.

Betreffend der Nachfrage, warum das Spiel gegen den 1. FC Köln abgesagt, der Antrag auf Verlegung der Begegnungen gegen Eintracht Frankfurt II und die TSG Hoffenheim II hingegen abgelehnt wurde: Am 22. Mai informierte der 1. FFC Niederkirchen die spielleitende Stelle des DFB darüber, dass eine Spielerin der Mannschaft positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Sämtliche relevanten Informationen sind erst am Abend beim DFB eingegangen. Aufgrund der Kurzfristigkeit bestand für den DFB keine Möglichkeit, nachzuprüfen, ob die Gegebenheiten nach § 15 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung gegeben sind. Aus Sicherheitsgründen wurde die Begegnung gegen den 1. FC Köln daher abgesetzt.

Potsdam II gegen Bielefeld abgesagt

Im Hygienekonzept ist explizit vorgesehen, dass bei einem positiven Covid-19-Fall bei der jeweiligen Spieltagsmeldung unmittelbar die Spielabsetzung erfolgt. Diese Regelung ist bewusst anders als die Regelung im für den Profifußball geltenden Hygienekonzept. Im Nachgang an die Absetzung wurden die Voraussetzungen zu § 15 intensiv und in Abstimmung mit dem Verein geprüft. Da die entsprechenden Voraussetzungen für eine Spielabsage nicht erfüllt waren, wurde die Begegnung bei Eintracht Frankfurt II nicht abgesetzt. Diese Entscheidung ist immer vor dem Hintergrund der Drittbetroffenheit zu sehen, also dem rechtlichen Schutz der gegnerischen Mannschaften beziehungsweise anderen Klubs der Liga, die einen Anspruch auf die korrekte Anwendung des § 15 der Durchführungsbestimmungen haben. Demzufolge konnte keine einseitige Entscheidung zugunsten des 1. FFC Niederkirchen getroffen werden, da diese wiederum zu einer Benachteiligung der drittbetroffenen Vereine geführt hätte, welche selbstverständlich auf eine korrekte Überwachung und Einhaltung der statuarischen Bestimmungen durch den DFB vertrauen können.

In der 2. Frauen-Bundesliga Nord wurde nun auch die für den 29. Mai 2021 angesetzte Begegnung zwischen dem 1. FFC Turbine Potsdam II und DSC Arminia Bielefeld aufgrund eines positiven COVID-19-Tests bei Arminia Bielefeld abgesagt. Zuvor wurde aufgrund dessen bereits die Begegnung Arminia Bielefeld gegen VfL Wolfsburg II (23. Mai 2021) abgesetzt. Vorausgegangen war die Bestätigung, dass sich bis auf vier Spielerinnen der gesamte Kader von Bielefeld in einer vom zuständigen Gesundheitsamt verordneten 14-tägigen häuslichen Quarantäne befindet. Die Absage der Begegnung erfolgte auf formellen Antrag von Arminia Bielefeld. Die spielleitende Stelle des DFB traf die Entscheidung auf Grundlage von § 15 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Beide Klubs wurden vorab über die Spielabsetzung informiert. Sobald ein Nachholtermin feststeht, wird dieser auf DFB.de bekanntgegeben.

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Ein Verlegungsgrund für die beiden Meisterschaftsspiele vom 1. FFC Niederkirchen bei Eintracht Frankfurt II am 26. Mai 2021 und bei der TSG Hoffenheim II am 29. Mai 2021 liegt nicht vor, da die in § 15 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Hiernach kann ein Spiel aufgrund von Krankheit nur abgesetzt werden, wenn weniger als 16 Spielerinnen der Spielberechtigungsliste zur Verfügung stehen, wobei sporttypisch verletzte sowie gesperrte Spielerinnen nicht hinzuzählen. Diese Voraussetzungen sind beim 1. FFC Niederkirchen nicht erfüllt. Die an COVID-19 erkrankte Spielerin zählt selbstverständlich nicht zu den verfügbaren Spielerinnen. Die weiteren zehn Spielerinnen, für die das zuständige Gesundheitsamt eine 14-tägige Quarantäne verhängt hat, sind für die finale Bewertung nicht relevant, da unabhängig von diesen Spielerinnen die gemäß § 15 der Durchführungsbestimmungen erforderlichen 16 Spielerinnen auf der Spielberechtigungsliste erreicht worden sind.

Den Umstand, dass der 1. FFC Niederkirchen mit nur neun Spielerinnen angetreten ist, liegt in der Mitverantwortung des Vereins: Zwei Spielerinnen, die sich offenbar vom Trainings- und Spielbetrieb abgemeldet haben, wurden vom 1. FFC Niederkirchen nicht an den DFB gemeldet, das heißt, sie wurden nicht von der offiziellen Spielberechtigungsliste entfernt. Zudem hat sich der Verein nicht um Ersatz für die beiden abgemeldeten Spielerinnen bemüht, beispielsweise durch eine Nachmeldung von Spielerinnen aus der 2. Mannschaft oder der B-Juniorinnen-Mannschaft.

Des Weiteren hat sich der 1. FFC Niederkirchen aufgrund einer in der Halle durchgeführten Trainingseinheit fahrlässig verhalten: Das zuständige Gesundheitsamt hat für insgesamt elf Spielerinnen über eine Quarantäneverordnung verfügt, die am 17. Mai 2021 an diesem Hallentraining teilgenommen und damit gegen das geltende Hygienekonzept für die 2. Frauen-Bundesliga verstoßen haben. Das Hygienekonzept enthält unter anderem bei den "Vorgaben zum Mannschaftstraining" explizite Regelungen für den Aufenthalt in geschlossenen Räumen sowie für Übungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden (unter anderem Fitnesstraining nur mit Maske und in Kleingruppen). Hierbei ist nicht vorgesehen, dass ein komplettes Mannschaftstraining in der Halle ausgerichtet wird.

Krutsch: "Hygienekonzept sieht kein Indoor-Training vor"

Prof. Dr. Werner Krutsch aus der Task Force Sportmedizin/Sonderspielbetriebe sagt: "Das Hygienekonzept 2. Frauen-Bundesliga sieht aufgrund der bekannten Aerosol-Entwicklungen im Indoorbereich und damit erhöhten Ansteckungsgefahr mit dem COVID-19-Virus grundsätzlich kein Indoor-Training vor. Fußball zeigt im Vergleich zu Hallensportarten eben deutlich geringere Ansteckungswahrscheinlichkeit in Spiel und Training, wonach das Konzept mit all seinen Facetten angepasst wurde. Fitnessübungen sind zwar indoor möglich, wenn auch nicht empfehlenswert, allerdings zum Schutz aller Beteiligten nur mit Mund-Nase-Schutz, unter Einhaltung der Abstandsregeln und eben nur in kleinen Kleingruppen."

Die zehn Spielerinnen, die sich aufgrund der Teilnahme am Hallentraining mit der infizierten Spielerin in Quarantäne befinden, gelten nach § 15 der Durchführungsbestimmungen daher als "zur Verfügung stehend". Denn nach dieser Regelung kann sich ein Verein, der einen Verlegungsantrag stellt, dann nicht auf den Ausfall von Spielerinnen berufen, wenn der Ausfall von Spielerinnen nach dem ersten Anschein auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Missachten der für die jeweilige Spielklasse geltenden Hygieneregelungen beruht. Die spielleitende Stelle des DFB hat hierbei festgestellt, dass das Verhalten des 1. FFC Niederkirchen grob fahrlässig war.

Betreffend der Nachfrage, warum das Spiel gegen den 1. FC Köln abgesagt, der Antrag auf Verlegung der Begegnungen gegen Eintracht Frankfurt II und die TSG Hoffenheim II hingegen abgelehnt wurde: Am 22. Mai informierte der 1. FFC Niederkirchen die spielleitende Stelle des DFB darüber, dass eine Spielerin der Mannschaft positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Sämtliche relevanten Informationen sind erst am Abend beim DFB eingegangen. Aufgrund der Kurzfristigkeit bestand für den DFB keine Möglichkeit, nachzuprüfen, ob die Gegebenheiten nach § 15 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung gegeben sind. Aus Sicherheitsgründen wurde die Begegnung gegen den 1. FC Köln daher abgesetzt.

Potsdam II gegen Bielefeld abgesagt

Im Hygienekonzept ist explizit vorgesehen, dass bei einem positiven Covid-19-Fall bei der jeweiligen Spieltagsmeldung unmittelbar die Spielabsetzung erfolgt. Diese Regelung ist bewusst anders als die Regelung im für den Profifußball geltenden Hygienekonzept. Im Nachgang an die Absetzung wurden die Voraussetzungen zu § 15 intensiv und in Abstimmung mit dem Verein geprüft. Da die entsprechenden Voraussetzungen für eine Spielabsage nicht erfüllt waren, wurde die Begegnung bei Eintracht Frankfurt II nicht abgesetzt. Diese Entscheidung ist immer vor dem Hintergrund der Drittbetroffenheit zu sehen, also dem rechtlichen Schutz der gegnerischen Mannschaften beziehungsweise anderen Klubs der Liga, die einen Anspruch auf die korrekte Anwendung des § 15 der Durchführungsbestimmungen haben. Demzufolge konnte keine einseitige Entscheidung zugunsten des 1. FFC Niederkirchen getroffen werden, da diese wiederum zu einer Benachteiligung der drittbetroffenen Vereine geführt hätte, welche selbstverständlich auf eine korrekte Überwachung und Einhaltung der statuarischen Bestimmungen durch den DFB vertrauen können.

In der 2. Frauen-Bundesliga Nord wurde nun auch die für den 29. Mai 2021 angesetzte Begegnung zwischen dem 1. FFC Turbine Potsdam II und DSC Arminia Bielefeld aufgrund eines positiven COVID-19-Tests bei Arminia Bielefeld abgesagt. Zuvor wurde aufgrund dessen bereits die Begegnung Arminia Bielefeld gegen VfL Wolfsburg II (23. Mai 2021) abgesetzt. Vorausgegangen war die Bestätigung, dass sich bis auf vier Spielerinnen der gesamte Kader von Bielefeld in einer vom zuständigen Gesundheitsamt verordneten 14-tägigen häuslichen Quarantäne befindet. Die Absage der Begegnung erfolgte auf formellen Antrag von Arminia Bielefeld. Die spielleitende Stelle des DFB traf die Entscheidung auf Grundlage von § 15 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt. Beide Klubs wurden vorab über die Spielabsetzung informiert. Sobald ein Nachholtermin feststeht, wird dieser auf DFB.de bekanntgegeben.

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