"Junges Ehrenamt" mit festen Plätzen in drei DFB-Kommissionen

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat auf dem 43. Ordentlichen DFB-Bundestag in Frankfurt am Main EINSTIMMIG/mit deutlicher Mehrheit die Einführung fester Kommissionsplätze für das "junge Ehrenamt" in drei seiner Kommissionen beschlossen.

Künftig gehört dem Jugendausschuss zusätzlich ein vom Bundesjugendtag gewählter und vom Präsidium zu bestätigender Vertreter der jungen Generation als ordentliches Mitglied an. Der Vertreter der jungen Generation darf zum Zeitpunkt seiner ersten Wahl das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die einmalige erneute Wahl in dieser Funktion ist möglich, auch nach Überschreiten der Altersgrenze.

Zudem wurde die Aufnahme eines männlichen oder weiblichen Vertreters der jungen Generation als weiteres ordentliches Mitglied in den Schiedsrichterausschuss sowie eines weiblichen oder männlichen Vertreters der jungen Generation für den Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball beschlossen.

[dfb]

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat auf dem 43. Ordentlichen DFB-Bundestag in Frankfurt am Main EINSTIMMIG/mit deutlicher Mehrheit die Einführung fester Kommissionsplätze für das "junge Ehrenamt" in drei seiner Kommissionen beschlossen.

Künftig gehört dem Jugendausschuss zusätzlich ein vom Bundesjugendtag gewählter und vom Präsidium zu bestätigender Vertreter der jungen Generation als ordentliches Mitglied an. Der Vertreter der jungen Generation darf zum Zeitpunkt seiner ersten Wahl das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die einmalige erneute Wahl in dieser Funktion ist möglich, auch nach Überschreiten der Altersgrenze.

Zudem wurde die Aufnahme eines männlichen oder weiblichen Vertreters der jungen Generation als weiteres ordentliches Mitglied in den Schiedsrichterausschuss sowie eines weiblichen oder männlichen Vertreters der jungen Generation für den Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball beschlossen.