Jochen Drees: "Sieben korrekte und eine fehlende Intervention"

Am 31. Spieltag der Bundesliga kam es zu vereinzelten Situationen, deren Bewertung durch die Schiedsrichter und Video-Assistenten (VAR) öffentlich für Diskussionen sorgten. Dr. Jochen Drees, Leiter Technologie und Innovation der DFB Schiri GmbH, ordnet die Szenen vom Wochenende ein.

DFB.de: Herr Drees, in den Medien und der Öffentlichkeit wurde die Arbeit der Video-Assistenten am 31. Spieltag kritisch bewertet. Wie viele Interventionen gab es insgesamt? Wie viele waren richtig? Gab es falsche oder fehlende Eingriffe?

Dr. Jochen Drees: Am 31. Spieltag kam es in der Bundesliga zu insgesamt sieben Interventionen durch die Video-Assistenten. Alle sieben Interventionen waren aus fachlicher Sicht korrekt. Beim Spiel in München am Samstagabend fehlte bei einer Strafraumsituation ein Eingriff durch den Video-Assistenten.

DFB.de: Nach dem Topspiel Bayern München gegen Borussia Dortmund wurde eben über diese Szene, den Zweikampf zwischen dem Münchner Spieler Benjamin Pavard und dem Dortmunder Spieler Jude Bellingham im Münchner Strafraum (59.), diskutiert. Wie bewerten Sie diese Situation aus fachlicher Sicht?

Drees: Auch wenn der Spieler Pavard am Ende des Zweikampfes den Ball berührt, so ist dies doch nicht als Ballspielen im eigentlichen Sinne zu werten, da der Ballkontakt eher zufällig und aus der vorangegangenen Grätschbewegung resultiert. Relevant ist zudem, dass er den Dortmunder Gegenspieler in dieser Situation regeltechnisch zuerst zu Fall bringt. Dies lässt sich auch bildlich belegen, sodass hier eine Intervention des Video-Assistenten hätte erfolgen müssen.

DFB.de: Beim Spiel RB Leipzig gegen Union Berlin erfolgte in der 59. Spielminute nach einem Zweikampf zwischen Leipzigs Nordi Mukiele und Berlins Niko Gießelmann im Leipziger Strafraum eine Intervention durch den Video-Assistenten. Wie ordnen Sie diesen Prozess ein, Herr Drees?

Drees: Hier handelt es sich um eine völlig korrekte Intervention des Video-Assistenten, der in den vorliegenden Bildern einen klaren Tritt des Spielers Mukiele gegen das Knie des Berliner Spielers Gießelmann erkannt und dem Schiedsrichter aus diesem Grund zum On-Field-Review geraten hat. Leider ist dann die notwendige Korrektur der Entscheidung durch den Schiedsrichter nach Ansicht der Bilder am Monitor ausgeblieben, sodass am Ende eine falsche Entscheidung des Schiedsrichters bestehen blieb.

DFB.de: In der ersten Minute der Begegnung SC Freiburg gegen Borussia Mönchengladbach entschied der Schiedsrichter nach einem On-Field-Review (OFR) auf Strafstoß. In dieser Situation wurde ein Handspiel des Freiburger Spielers Nicolas Höfler überprüft. War dieses Handspiel überhaupt strafbar und eine Intervention des Video-Assistenten zwingend notwendig?

Drees: Regeltechnisch ist die Entscheidung und somit auch die Intervention des Video-Assistenten korrekt. Mit der Änderung der Handspielregel ist nochmal klar definiert worden, dass ein Abstützarm senkrecht nach unten auf den Boden geführt werden muss. Dies wäre dann als nicht strafbar zu werten. In dem konkreten Fall in Freiburg rutscht der Spieler Höfler in der Absicht den Ball zu blocken mit beiden nach oben abgestreckten Armen in die Flanke und stoppt den Ball mit dem auf dem Boden liegenden, weit abgespreizten, rechten Arm. Dies ist regeltechnisch ein strafbares Handspiel und stimmt auch mit der UEFA-Auslegung überein. Bei einer solchen Abwehraktion trägt der Abwehrspieler das Risiko für sein Verhalten. Beispielsweise gilt das natürlich auch für ein Beinstellen oder einen Fußauftritt, diese Vergehen erfolgen grundsätzlich auch nicht absichtlich.

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Am 31. Spieltag der Bundesliga kam es zu vereinzelten Situationen, deren Bewertung durch die Schiedsrichter und Video-Assistenten (VAR) öffentlich für Diskussionen sorgten. Dr. Jochen Drees, Leiter Technologie und Innovation der DFB Schiri GmbH, ordnet die Szenen vom Wochenende ein.

DFB.de: Herr Drees, in den Medien und der Öffentlichkeit wurde die Arbeit der Video-Assistenten am 31. Spieltag kritisch bewertet. Wie viele Interventionen gab es insgesamt? Wie viele waren richtig? Gab es falsche oder fehlende Eingriffe?

Dr. Jochen Drees: Am 31. Spieltag kam es in der Bundesliga zu insgesamt sieben Interventionen durch die Video-Assistenten. Alle sieben Interventionen waren aus fachlicher Sicht korrekt. Beim Spiel in München am Samstagabend fehlte bei einer Strafraumsituation ein Eingriff durch den Video-Assistenten.

DFB.de: Nach dem Topspiel Bayern München gegen Borussia Dortmund wurde eben über diese Szene, den Zweikampf zwischen dem Münchner Spieler Benjamin Pavard und dem Dortmunder Spieler Jude Bellingham im Münchner Strafraum (59.), diskutiert. Wie bewerten Sie diese Situation aus fachlicher Sicht?

Drees: Auch wenn der Spieler Pavard am Ende des Zweikampfes den Ball berührt, so ist dies doch nicht als Ballspielen im eigentlichen Sinne zu werten, da der Ballkontakt eher zufällig und aus der vorangegangenen Grätschbewegung resultiert. Relevant ist zudem, dass er den Dortmunder Gegenspieler in dieser Situation regeltechnisch zuerst zu Fall bringt. Dies lässt sich auch bildlich belegen, sodass hier eine Intervention des Video-Assistenten hätte erfolgen müssen.

DFB.de: Beim Spiel RB Leipzig gegen Union Berlin erfolgte in der 59. Spielminute nach einem Zweikampf zwischen Leipzigs Nordi Mukiele und Berlins Niko Gießelmann im Leipziger Strafraum eine Intervention durch den Video-Assistenten. Wie ordnen Sie diesen Prozess ein, Herr Drees?

Drees: Hier handelt es sich um eine völlig korrekte Intervention des Video-Assistenten, der in den vorliegenden Bildern einen klaren Tritt des Spielers Mukiele gegen das Knie des Berliner Spielers Gießelmann erkannt und dem Schiedsrichter aus diesem Grund zum On-Field-Review geraten hat. Leider ist dann die notwendige Korrektur der Entscheidung durch den Schiedsrichter nach Ansicht der Bilder am Monitor ausgeblieben, sodass am Ende eine falsche Entscheidung des Schiedsrichters bestehen blieb.

DFB.de: In der ersten Minute der Begegnung SC Freiburg gegen Borussia Mönchengladbach entschied der Schiedsrichter nach einem On-Field-Review (OFR) auf Strafstoß. In dieser Situation wurde ein Handspiel des Freiburger Spielers Nicolas Höfler überprüft. War dieses Handspiel überhaupt strafbar und eine Intervention des Video-Assistenten zwingend notwendig?

Drees: Regeltechnisch ist die Entscheidung und somit auch die Intervention des Video-Assistenten korrekt. Mit der Änderung der Handspielregel ist nochmal klar definiert worden, dass ein Abstützarm senkrecht nach unten auf den Boden geführt werden muss. Dies wäre dann als nicht strafbar zu werten. In dem konkreten Fall in Freiburg rutscht der Spieler Höfler in der Absicht den Ball zu blocken mit beiden nach oben abgestreckten Armen in die Flanke und stoppt den Ball mit dem auf dem Boden liegenden, weit abgespreizten, rechten Arm. Dies ist regeltechnisch ein strafbares Handspiel und stimmt auch mit der UEFA-Auslegung überein. Bei einer solchen Abwehraktion trägt der Abwehrspieler das Risiko für sein Verhalten. Beispielsweise gilt das natürlich auch für ein Beinstellen oder einen Fußauftritt, diese Vergehen erfolgen grundsätzlich auch nicht absichtlich.

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