Je 700 Euro Geldstrafe für 1860 München und den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die beiden Drittligisten TSV 1860 München und Hallescher FC in Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen in Höhe von jeweils 700 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Drittligaspiels der beiden Klubs gegeneinander am 19. August 2022 in München brannten Münchner Zuschauer zwei Bengalische Fackeln ab. In der 50. Minute zündeten Hallenser Zuschauer mindestens zwei Rauchtöpfe.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die beiden Drittligisten TSV 1860 München und Hallescher FC in Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen in Höhe von jeweils 700 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Drittligaspiels der beiden Klubs gegeneinander am 19. August 2022 in München brannten Münchner Zuschauer zwei Bengalische Fackeln ab. In der 50. Minute zündeten Hallenser Zuschauer mindestens zwei Rauchtöpfe.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

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