Interimstrainer ohne erforderliche Lizenz: Das sagen die Regeln

Nach der Trennung des KFC Uerdingen 05 von Cheftrainer Stefan Krämer hat Stefan Reisinger das Amt interimsweise übernommen. Der bisherige Co-Trainer hat nicht die für die 3. Liga erforderliche Fußball-Lehrer-Lizenz. Gleiches gilt beim SV Meppen, bei dem Mario Neumann übergangsweise für Torsten Frings eingesprungen ist. Was gilt in solchen Fällen, was ist grundsätzlich zu beachten? DFB.de gibt die Antworten. 

Wer darf in der 3. Liga als Cheftrainer arbeiten?

In der 3. Liga ist eine Fußball-Lehrer-Lizenz (UEFA-Pro-Lizenz) für den verantwortlichen Trainer verpflichtend. Darunter fallen gemäß Ausbildungsordnung auch Trainer von Aufsteigern aus der Regionalliga, die den entsprechenden Lizenz-Lehrgang bereits begonnen haben. Die Alleinverantwortung soll vertraglich abgesichert und nach außen erkennbar sein. 

Die genannten Regelungen sind sowohl im DFB-Statut 3. Liga unter C. Richtlinien für das Zulassungsverfahren technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit, Nr. 4a) als auch in der Ausbildungsordnung des DFB  unter §11 festgehalten. 

Wann darf ein Trainer ohne die erforderliche Lizenz einspringen? Und wie lange? 

Endet die Tätigkeit des Cheftrainers vor Ende einer Spielzeit, kann übergangsweise für höchstens 15 Werktage ein Trainer ohne die erforderliche Lizenz als Chefcoach beschäftigt werden. Dies ist nun beim KFC Uerdingen und SV Meppen der Fall. 

Gibt es Ausnahmemöglichkeiten? 

Ausnahmen sind in der 3. Liga nur für Aufsteiger aus der 4. Spielklasse (Regionalliga) vorgesehen. Gemäß § 11 Nr. 5. der DFB-Ausbildungsordnung können Trainer, die mit ihrer Mannschaft in eine Spielklasse aufgestiegen sind, für die die nächsthöhere Ausbildungserlaubnis erforderlich ist, diese Mannschaft ohne zusätzliche Genehmigung höchstens für eine Saison weitertrainieren. Auf Antrag werden sie bevorzugt und ohne Eignungsprüfung für die erforderliche Lizenzstufe zugelassen. 

Steigt ein Trainer mit A-Lizenz mit seiner Mannschaft in die 3. Liga auf, bietet der DFB dem Trainer – vorbehaltlich der sonstigen allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen – sofort einen Platz im Fußball-Lehrer-Lehrgang an. Nimmt der Trainer den Lehrgangsplatz an, ist er berechtigt, seine Mannschaft in der 3. Liga hauptverantwortlich zu trainieren. Tritt der Trainer zur Fußball-Lehrer-Ausbildung nicht an, bricht er sie ab oder beendet er sie aus sonstigen Gründen ohne Abschluss, endet diese Berechtigung.

[jb]

Nach der Trennung des KFC Uerdingen 05 von Cheftrainer Stefan Krämer hat Stefan Reisinger das Amt interimsweise übernommen. Der bisherige Co-Trainer hat nicht die für die 3. Liga erforderliche Fußball-Lehrer-Lizenz. Gleiches gilt beim SV Meppen, bei dem Mario Neumann übergangsweise für Torsten Frings eingesprungen ist. Was gilt in solchen Fällen, was ist grundsätzlich zu beachten? DFB.de gibt die Antworten. 

Wer darf in der 3. Liga als Cheftrainer arbeiten?

In der 3. Liga ist eine Fußball-Lehrer-Lizenz (UEFA-Pro-Lizenz) für den verantwortlichen Trainer verpflichtend. Darunter fallen gemäß Ausbildungsordnung auch Trainer von Aufsteigern aus der Regionalliga, die den entsprechenden Lizenz-Lehrgang bereits begonnen haben. Die Alleinverantwortung soll vertraglich abgesichert und nach außen erkennbar sein. 

Die genannten Regelungen sind sowohl im DFB-Statut 3. Liga unter C. Richtlinien für das Zulassungsverfahren technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit, Nr. 4a) als auch in der Ausbildungsordnung des DFB  unter §11 festgehalten. 

Wann darf ein Trainer ohne die erforderliche Lizenz einspringen? Und wie lange? 

Endet die Tätigkeit des Cheftrainers vor Ende einer Spielzeit, kann übergangsweise für höchstens 15 Werktage ein Trainer ohne die erforderliche Lizenz als Chefcoach beschäftigt werden. Dies ist nun beim KFC Uerdingen und SV Meppen der Fall. 

Gibt es Ausnahmemöglichkeiten? 

Ausnahmen sind in der 3. Liga nur für Aufsteiger aus der 4. Spielklasse (Regionalliga) vorgesehen. Gemäß § 11 Nr. 5. der DFB-Ausbildungsordnung können Trainer, die mit ihrer Mannschaft in eine Spielklasse aufgestiegen sind, für die die nächsthöhere Ausbildungserlaubnis erforderlich ist, diese Mannschaft ohne zusätzliche Genehmigung höchstens für eine Saison weitertrainieren. Auf Antrag werden sie bevorzugt und ohne Eignungsprüfung für die erforderliche Lizenzstufe zugelassen. 

Steigt ein Trainer mit A-Lizenz mit seiner Mannschaft in die 3. Liga auf, bietet der DFB dem Trainer – vorbehaltlich der sonstigen allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen – sofort einen Platz im Fußball-Lehrer-Lehrgang an. Nimmt der Trainer den Lehrgangsplatz an, ist er berechtigt, seine Mannschaft in der 3. Liga hauptverantwortlich zu trainieren. Tritt der Trainer zur Fußball-Lehrer-Ausbildung nicht an, bricht er sie ab oder beendet er sie aus sonstigen Gründen ohne Abschluss, endet diese Berechtigung.

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