Innenraumverbot und Geldstrafe für Viktorias Franz Wunderlich

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Franz Wunderlich, den Sportvorstand des Drittligisten FC Viktoria Köln, wegen seines Verhaltens nach dem erhaltenen Platzverweis im Spiel gegen Dynamo Dresden mit einem Innenraumverbot für ein zusätzliches Meisterschaftsspiel belegt. Das Aufenthaltsverbot ist nach Ablauf der Sperre wegen der im gleichen Spiel verhängten Gelb-Roten Karte zu verbüßen, so dass der Sportvorstand im Endeffekt zwei Spiele hintereinander aussetzen muss. Darüber hinaus wurde gegen ihn eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro ausgesprochen.

Im Rahmen eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschafts-Offiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Sportvorstand darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Wunderlich war in der 75. Minute des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 19. Dezember 2020 mit der Gelb-Roten Karte des Innenraums verwiesen worden und hatte sich daraufhin unsportlich gegenüber dem Unparteiischen Sven Waschitzki (Essen) geäußert. Nach Spielende ging Wunderlich erneut auf den Schiedsrichter zu und machte weitere unsportliche Äußerungen.

Der Sportvorstand hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Franz Wunderlich, den Sportvorstand des Drittligisten FC Viktoria Köln, wegen seines Verhaltens nach dem erhaltenen Platzverweis im Spiel gegen Dynamo Dresden mit einem Innenraumverbot für ein zusätzliches Meisterschaftsspiel belegt. Das Aufenthaltsverbot ist nach Ablauf der Sperre wegen der im gleichen Spiel verhängten Gelb-Roten Karte zu verbüßen, so dass der Sportvorstand im Endeffekt zwei Spiele hintereinander aussetzen muss. Darüber hinaus wurde gegen ihn eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro ausgesprochen.

Im Rahmen eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschafts-Offiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Sportvorstand darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Wunderlich war in der 75. Minute des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 19. Dezember 2020 mit der Gelb-Roten Karte des Innenraums verwiesen worden und hatte sich daraufhin unsportlich gegenüber dem Unparteiischen Sven Waschitzki (Essen) geäußert. Nach Spielende ging Wunderlich erneut auf den Schiedsrichter zu und machte weitere unsportliche Äußerungen.

Der Sportvorstand hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.