Innenraumverbot und Geldstrafe für Frankfurts Co-Trainer Arnautis

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Christos Arnautis, Co-Trainer des Frauen-Bundesligisten Eintracht Frankfurt, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten zwei Meisterschaftsspiele der FLYERALARM Frauen-Bundesliga sowie einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt. 

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschafts-Offiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Co-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Arnautis hatte sich in der 44. Minute und in der Halbzeitpause des Bundesligaspiels beim SC Sand am 11. Oktober 2020 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterinnen-Team verhalten und war von der Unparteiischen Ines Appelmann (Alzey) mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Christos Arnautis, Co-Trainer des Frauen-Bundesligisten Eintracht Frankfurt, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten zwei Meisterschaftsspiele der FLYERALARM Frauen-Bundesliga sowie einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt. 

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschafts-Offiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Co-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Arnautis hatte sich in der 44. Minute und in der Halbzeitpause des Bundesligaspiels beim SC Sand am 11. Oktober 2020 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterinnen-Team verhalten und war von der Unparteiischen Ines Appelmann (Alzey) mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.