Innenraumverbot für Ingolstadts Sportdirektor Henke

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Michael Henke, Sportdirektor des Drittligisten FC Ingolstadt, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel am Freitag (ab 19 Uhr) gegen die Würzburger Kickers belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschafts-Offiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Sportdirektor darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Henke war in der 80. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 30. Juli 2019 nach der Roten Karte gegen Ingolstadts Spieler Thomas Keller heftig gestikulierend aus der Coaching-Zone gelaufen und hatte sich unsportlich gegenüber Schiedsrichter-Assistent Mark Borsch (Mönchengladbach) geäußert. Daraufhin war der Sportdirektor von Schiedsrichter Sven Waschitzki (Essen) mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.

Henke hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Michael Henke, Sportdirektor des Drittligisten FC Ingolstadt, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel am Freitag (ab 19 Uhr) gegen die Würzburger Kickers belegt.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschafts-Offiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Sportdirektor darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Henke war in der 80. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 30. Juli 2019 nach der Roten Karte gegen Ingolstadts Spieler Thomas Keller heftig gestikulierend aus der Coaching-Zone gelaufen und hatte sich unsportlich gegenüber Schiedsrichter-Assistent Mark Borsch (Mönchengladbach) geäußert. Daraufhin war der Sportdirektor von Schiedsrichter Sven Waschitzki (Essen) mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.

Henke hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.