Im Blickpunkt: Zahlungen im Amateurfußball

Geld regiert die Welt. Auch im Amateurfußball? Speziell bei den Männern werden in Spielklassen unterhalb der Profiligen Zahlungen an Spieler geleistet. Darf man das eigentlich? Welche Regelungen gelten dabei? Wie stehen der DFB und seine Mitgliedsverbände dazu, wenn Geld im Amateurbereich bezahlt wird? Wer ist für was zuständig? Und welchen wirtschaftlichen Wert hat der Amateurfußball eigentlich? Das FAQ von DFB.de liefert die wichtigsten Antworten.

Ist den Verbänden die Situation bei vielen Männermannschaften im Amateurbereich bewusst?

Dass vielerorts Zahlungen vor allem an Trainer und Spieler im Amateurfußball erfolgen, ist bekannt. Dies ist unter anderem eine Folge des pyramidalen Ligasystems mit steigenden Anforderungen an alle Beteiligten je nach Spielklassenebene. Eine Oberliga als Unterbau und Übergang zur (semi-)professionellen Regionalliga ist vor diesem Hintergrund anders zu betrachten als beispielsweise eine Kreisliga. Vereinfacht ausgedrückt: Je höher die Spielklasse und der Aufwand, desto regelmäßiger und stärker treten in der Regel Zahlungen an Spieler*innen auf.

 Hierbei ist ein Blick interessant, wie sich die am Spielbetrieb teilnehmenden Männermannschaften überhaupt auf die Spielklassen verteilen: Zusammengerechnet nur rund 3 Prozent spielen in der 4., 5. und 6. Liga. Fast 60 Prozent der Teams sind unterhalb der 9. Liga ansässig. Damit relativiert sich das Bild, dass gefühlt in fast allen 24.300 Fußballvereinen Zahlungen an Spieler geleistet werden. Sehr viele Vereine, deren Etats sich überwiegend aus Mitgliederbeiträgen finanzieren, investieren bewusst und vermehrt in die Vereins- und Jugendarbeit. Und das ist gut so. Materialien, Qualifizierung von Trainer*innen und Vereinsmitarbeiter*innen, soziales Wirken vor Ort, Ausbau von Strukturen, Sanierung von Sportanlagen - im Amateursport ist genug zu tun und es wird viel getan.

Wie stehen der DFB und seine Mitgliedsverbände zu Zahlungen an Spieler*innen in Amateurvereinen?

Zahlungen an Spieler*innen in unteren Amateurligen hält der DFB grundsätzlich für den falschen Weg in einem Verein. Für jeden Amateurverein sollte die Förderung des Nachwuchses und der Aufbau nachhaltiger Strukturen für das organisierte Sporttreiben im Vordergrund stehen, nicht allein der kurzfristige Erfolg einer 1. Mannschaft, verbunden mit möglicherweise höheren Investitionen. Leidenschaft, Begeisterung, Bewegung, Gemeinschaft, Spaß sowie das Vermitteln von Werten sind und bleiben die wichtigsten Aufgaben der Amateurvereine. Dafür ist regelmäßig zu sensibilisieren, um das Fundament des Breitensports zu stärken.

Klar ist: Vereine können selbstständig entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Gelder an Spieler*innen und Trainer*innen leisten. Ebenso klar: Die damit verbundenen Regelungen sind dabei einzuhalten. Verstöße sind von den zuständigen Behörden zu ahnden. Der DFB und seine Mitgliedsverbände weisen ihre Vereine auf diese Risiken ausdrücklich hin, auch auf die Risiken bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Dürfen gemeinnützige Vereine überhaupt Spieler bezahlen?

Ja, Zahlungen sind möglich. Dabei sind die Regelungen einzuhalten, die vom Gesetzgeber und auch von den Verbänden definiert sind.

Welche Arten von Spielern gibt es?

Der Fußballsport wird gemäß §8 der DFB-Spielordnung von Amateuren und Berufsspieler*innen ausgeübt. Als Berufsspieler*innen gelten Vertragsspieler*innen und Lizenzspieler. Letztere sind Spieler der Bundesliga und 2. Bundesliga der Männer. Die Begriffe Amateur und Berufsspieler gelten für Männer und Frauen.

Dürfen Berufsspieler*innen auch in Amateurspielklassen bzw. -vereinen unter Vertrag stehen und spielen?

Ja. Die statuarische Unterscheidung zwischen Berufsspieler*innen und Amateuren ist spielklassenunabhängig. Sie bezieht sich allein auf den Vertragsstatus und die damit verbundenen Regelungen.

Wie viel Geld darf ein "Amateur" erhalten?

Amateur ist, wer aufgrund seines Mitgliedschaftsverhältnisses im Verein Fußball spielt und als Entschädigung kein Entgelt bezieht, sondern allenfalls seine nachgewiesenen Auslagen (im Rahmen der steuerlichen Vorgaben) erstattet bekommt. Jegliche Entschädigung über nachgewiesene Auslagen hinaus gilt als steuerpflichtiges Entgelt. Das gilt grundsätzlich auch im Sozialversicherungsrecht, allerdings werden hier bei Sportler*innen sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigungen (z.B. für Fußballschuhe, Sportkleidung und deren Reinigung) bis zu 350 Euro monatlich akzeptiert.

Was gilt für Vertragsspieler*innen?

In Anlehnung an die Praxis im Sozialversicherungsrecht wurde für Vertragsspieler*innen in der DFB-Spielordnung eine Mindestvergütung von 350 Euro pro Monat festgelegt. Bei einem Vertragsspieler handelt es sich dann im Grundsatz um eine abhängige Beschäftigung. Diese ist vertraglich zu regeln.

Vertragsspieler ist, wer über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag mit seinem Verein abgeschlossen hat und (über seine nachgewiesenen Auslagen hinaus) Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile von mindestens 350 Euro monatlich erhält. Wichtig hierbei: Der Verein ist für die Einbehaltung und Abführung der fällig werdenden Steuern und Sozialabgaben (einschließlich der gesetzlichen Unfallversicherung) verantwortlich. Der Verein hat in diesem Fall auch die Meldepflichten gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern zu beachten.

Vereine müssen zudem beachten, dass gemäß der Abgabenordnung (AO) ein Spieler erst dann als bezahlter Sportler gilt, wenn er eine Vergütung von monatlich mehr als 520 Euro erhält. Werden im Spielbetrieb bezahlte Sportler eingesetzt, hat dies unter Umständen Auswirkungen auf die ertragsteuerliche Einordnung der Mannschaft und die Steuerpflicht der hieraus erzielten Erträge.

Wenn Vergütungen gezahlt werden, kann man diese unabhängig vom Status als Amateursportler*in oder Vertragsspieler*in bis 520 Euro monatlich über ein Mini-Job-Verhältnis abrechnen.

Welche Gefahren lauern erfahrungsgemäß?

Leider gibt es immer wieder Beispiele von Vereinen, die Zahlungsverpflichtungen eingehen und diesen gegenüber ihren Spieler*innen und Trainer*innen nicht dauerhaft nachkommen können - bis hin zur Gefährdung der Vereinsexistenz. Fatal sind Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben.

Der alle drei Jahre erscheinende Sportentwicklungsbericht unterstreicht, dass nahezu ausschließlich Sportvereine in existenzielle finanzielle Schwierigkeiten geraten, die Zahlungen an Sportler*innen leisten. Alle Vereine sind vor diesem Hintergrund zu vernünftigem und angemessenem wirtschaftlichen Handeln angehalten. Ein gesteigertes Maß an wirtschaftlicher Vernunft in der modernen Vereinsführung ist unerlässlich. Dazu gehört, finanzielle Auswüchse im Erstmannschaftsbereich einzudämmen.

Können die Verbände nicht bis zu einer Spielklassenebene verbieten, dass Spieler*innen bezahlt werden?

Es ist nicht möglich, durch statuarische Regelungen zu untersagen, dass Vereine Spieler*innen unterhalb einer bestimmten Spielklassenebene gegen Entgelt beschäftigen. Die Möglichkeit, einer Tätigkeit als Berufssportler*in auch in unteren Ligen nachzugehen, ist rechtlich geschützt. Es ist zudem die freie und autonome Entscheidung eines jeden Vereins, ob er bereit ist, in einer unteren Spielklasse Beschäftigungsverhältnisse einzugehen.

Schwarzgelder an Spieler gehören zur Realität. Machen die Verbände hier die Augen zu und verschließen sich dem Thema?

Nein. Die Fußballverbände weisen ihre Vereine regelmäßig auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hin und führen u.a. Schulungen zu Finanzfragen durch. Bekannt ist auch, dass unter anderem Finanzämter bei Vereinen Prüfungen vornehmen. Festgestelltes Fehlverhalten wird dann sanktioniert und kann schwerwiegende Auswirkungen auf den gesamten Verein haben.

Den Vereinen ist bei Zahlungen an Spieler*innen zur eigenen Sicherheit zu empfehlen:

  • Statusfeststellung (Mitarbeiterverhältnis klären)
  • Verbindliche Auskunft des Finanzamtes geben lassen (Rechtssicherheit)
  • Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung

Welche Möglichkeiten haben die Verbände?

Zunächst ist folgender Grundsatz zu beachten: Die internen Regelungen in den Vereinen, zum Beispiel beim Auslagenersatz oder der Untervertragnahme von Spieler*innen, sind Sache der insoweit unabhängigen Vereine. Die Rahmenbedingungen dafür setzt der Gesetzgeber - durch Steuergesetze, (Sozial-)Versicherungsregelungen oder andere Vorgaben hinsichtlich der Beschäftigung von bezahlten Mitarbeiter*innen.

Der DFB und seine Landesverbände haben ungeachtet dessen u.a. aufgrund ihrer Verantwortung für die Integrität der Wettbewerbe eine wichtige Informations- und Aufklärungspflicht. Unter anderem sind zusammenfassende Hinweise inklusive Merkblatt und Vorlagen im Bereich Training & Service des DFB hinterlegt. Die Verbände bieten regelmäßig Online-Beratungen an.

Die Landessportbünde sind ebenfalls wichtige Ansprechpartner für die Vereine in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen.

Was tun die Verbände abseits ihrer Aufklärungspflicht, was können Sie tun?

Bei gemeldeten Vertragsspieler*innen besteht die Pflicht für den Verein, beim zuständigen Verband innerhalb von drei Monaten den behördlichen Anmeldenachweis vorzulegen. Wird der Nachweis nicht erbracht, führt dies zum Entzug der Spielberechtigung bis zur Vorlage. Darüber hinaus ist vom betreffenden Verein die Vorlage einer Jahresmeldung an die jeweilige Meldeinstanz gefordert und wird auch geprüft. Damit soll insbesondere unterbunden werden, dass Verträge nach wenigen Monaten intern geändert werden können. Viele Verbände haben dafür sogenannte Meldeausschüsse eingerichtet.

Weitere Prüfungen der Einhaltung der Vorschriften können nur stichprobenartig erfolgen. Bei Verstößen können hier Geldstrafen und/oder Punktabzüge ausgesprochen werden. Maßgeblich sind u.a. §§ 8, 9, 22, 24 und 25 der DFB-Spielordnung.

Eine umfassende Kontrolle der Vereinsausgaben ist den Verbänden in den Amateurspielklassen angesichts von mehr als 24.000 Vereinen mit Fußballangebot bundesweit nicht möglich.

Wer ist für was zuständig?

  • Die Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben und die Sanktionierung der Verstöße sind Sache der jeweiligen öffentlichen Behörden (u.a. Finanzämter).
  • Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben liegt beim jeweiligen Verein. Der haftende Vorstand muss in seinen Abteilungen gesetzwidriges Handeln unterbinden.
  • Der DFB ist statuarisch zuständig für die Bundeswettbewerbe (u.a. 3. Liga, Google Pixel Frauen-Bundesliga, DFB-Pokal), die Landesverbände sind es für den kompletten Spielbetrieb unterhalb der 4. Liga. Regionalliga Träger sind die Regionalverbände bzw. im Fall der Südwest-Staffel die RLSW Regionalliga Südwest GmbH.

Aufbau und Struktur des deutschen Fußballs gleichen einer Pyramide. Dachverband ist der DFB. Ihm gehören die DFL, fünf Regionalverbände sowie 21 Landesverbände an, unter denen 24.300 Vereine organisiert sind.

Ansprechpartner der Vereine in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen sind darüber hinaus die Landessportbünde.

Ist der Amateurfußball ein Milliardenspiel?

Ja. Die UEFA hat in Zusammenarbeit mit zehn Universitäten, darunter die Deutsche Sporthochschule Köln, über eine paneuropäische Studie mit dem Namen UEFA GROW SROI ("Social Return on Invest") den Wert des Amateurfußballs ermittelt. Basierend auf den Daten der Saison 2018/2019, beträgt in Deutschland die soziale und ökonomische Wertschöpfung durch den Amateurfußball knapp 14 Milliarden Euro für das Gemeinwohl - entstehend aus den positiven Effekten des Fußballsports und des dortigen ehrenamtlichen Engagements.

Hier alle Zahlen der SROI-Studie in der Übersicht.

Für die SROI-Berechnung haben die Wissenschaftler*innen Zahlen aus drei Kernbereichen einfließen lassen: Wirtschaft, Gesellschaft und Gesundheit. Demnach senkt Fußballspielen unter anderem das Erkrankungsrisiko und damit Gesundheitskosten in Höhe von 5,6 Milliarden Euro. In die Wirtschaft fließen mehr als 5,7 Milliarden Euro aus dem Amateurfußball, unter anderem für Ausrüstung und Verpflegung. Die Leistungen im sozialen Bereich machen 2,6 Milliarden Euro aus. Amateurfußball ist also nicht nur die schönste, sondern auch die wertvollste Nebensache der Welt.

Der Amateurfußball als Milliardenspiel - wie geht das überhaupt?

Der deutsche Fußball umfasst aktuell mehr als 24.000 Vereine, rund 1,6 Millionen Ehrenamtliche, etwa 135.000 Mannschaften im Spielbetrieb und rund 2,31 Millionen aktive Spieler*innen. Diese enormen Zahlen führen unter anderem zur angeführten gigantischen Wertschöpfung von 14 Milliarden Euro, die der Amateurfußball in Deutschland jährlich sozial und ökonomisch generiert.

Braucht der Amateurfußball überhaupt mehr Geld? Und wofür?

Die steigenden Energiepreise und die Inflation stellen die Amateurvereine in Deutschland vor teils große Herausforderungen. Ziel ist es, das weltweit einzigartige, bundesweit flächendeckende Netz von Fußballvereinen und Klubs mit Fußballangeboten in Deutschland zu erhalten und zu stärken. Es gilt, vor allem Kinder und Jugendliche für Bewegung, für Sport, für Fußball nachhaltig zu begeistern, Menschen für die Vereine zu gewinnen, die Mitglieder zu ehrenamtlicher Arbeit zu motivieren und Vereinsmitarbeiter*innen bestmöglich zu qualifizieren. Dazu bedarf es immer wieder neuer Ideen, gezielter Maßnahmen (wie beispielsweise die Einführung der neuen Spielformen im Kinderfußball) und Investitionen, nicht zuletzt in die Strukturen vor Ort. Wer die Basis nicht fördert, beschädigt das Fundament des Fußballs und damit dessen Zukunft.

Der neue Grundlagenvertrag, der am 1. Juli 2023 in Kraft trat und eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2029 hat, stellt in diesem Zusammenhang einen wichtigen Baustein dar, um den Fußball an der Basis nachhaltig zu stärken und zu fördern. Er regelt die wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zwischen dem Deutschen Fußball-Bund und der DFL Deutsche Fußball Liga.

Was ist der Masterplan Amateurfußball?

Der Masterplan Amateurfußball 2024 ist ein Maßnahmenpaket, das die Vereinsqualität verbessern und den Vereinsfußball an der Basis stärken soll, unter anderem durch eine gezielte Ergänzung der bisherigen Verbandsangebote für Vereine. Der Masterplan basiert auf den Empfehlungen der Amateurfußball-Kongresse 2019 und 2023, seine Erarbeitung und Ausgestaltung durch die Steuerungsgruppe Amateurfußball erfolgte unter enger Einbindung von Vereinsvertretern*innen aus zahlreichen Amateurvereinen. Der Masterplan bildet den Kern der Zukunftsstrategie Amateurfußball, seine Umsetzung ist für alle 21 Landesverbände verbindlich. Im Fokus steht eine wirksame Unterstützung der Vereinsentwicklung in den drei wesentlichen Bereichen Organisation, Mitarbeiter*innen und Spielangebote für Vereinsmitglieder*innen.

Mehr zum Masterplan hier.

Unterstützt der DFB die Amateurvereine finanziell?

Eine unmittelbare finanzielle Unterstützung einzelner Amateurvereine ist dem Deutschen Fußball-Bund schon aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen nicht möglich. Und dies hat seinen Grund: Aufgabe eines Dachverbandes in föderalen Strukturen ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen und nicht Gelder umzuverteilen und damit womöglich in den sportlichen Wettbewerb einzugreifen.

Welche Aufgaben haben die Verbände?

Die Organisation des Spielbetriebs und ein möglichst attraktives Wettbewerbsangebot sind im föderalen System des DFB die Kernaufgaben der Verbände und ihrer Kreise/Bezirke. Die Weiterentwicklung und Stärkung des Amateurfußballs ist eine Herausforderung, der sich der DFB gemeinsam mit seinen Landes- und Regionalverbänden in diesem Rahmen ebenfalls stellt, unter anderem zum Ausdruck gebracht mit dem Masterplan Amateurfußball. Die direkte finanzielle Förderung der Landesverbände durch den DFB ist in den vergangenen Jahren stufenweise auf 13 Millionen Euro jährlich angehoben worden. Diese Gelder sind an die Erfüllung gemeinnütziger Aufgaben gebunden, kommen also dem Amateurfußball zugute. Darüber hinaus finanziert der DFB viele weitere Projekte an der Basis, beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen für Vereine, Mitarbeiter*innen und Trainer*innen. Insgesamt investieren der DFB und seine Landesverbände rund 125 Millionen Euro pro Jahr in den Amateurfußball. Hinzu kommt die erbrachte Arbeit von bundesweit etwa 10.000 Ehrenamtlichen, die für die Landesverbände und Fußballkreise im Einsatz sind.

[dfb]

Geld regiert die Welt. Auch im Amateurfußball? Speziell bei den Männern werden in Spielklassen unterhalb der Profiligen Zahlungen an Spieler geleistet. Darf man das eigentlich? Welche Regelungen gelten dabei? Wie stehen der DFB und seine Mitgliedsverbände dazu, wenn Geld im Amateurbereich bezahlt wird? Wer ist für was zuständig? Und welchen wirtschaftlichen Wert hat der Amateurfußball eigentlich? Das FAQ von DFB.de liefert die wichtigsten Antworten.

Ist den Verbänden die Situation bei vielen Männermannschaften im Amateurbereich bewusst?

Dass vielerorts Zahlungen vor allem an Trainer und Spieler im Amateurfußball erfolgen, ist bekannt. Dies ist unter anderem eine Folge des pyramidalen Ligasystems mit steigenden Anforderungen an alle Beteiligten je nach Spielklassenebene. Eine Oberliga als Unterbau und Übergang zur (semi-)professionellen Regionalliga ist vor diesem Hintergrund anders zu betrachten als beispielsweise eine Kreisliga. Vereinfacht ausgedrückt: Je höher die Spielklasse und der Aufwand, desto regelmäßiger und stärker treten in der Regel Zahlungen an Spieler*innen auf.

 Hierbei ist ein Blick interessant, wie sich die am Spielbetrieb teilnehmenden Männermannschaften überhaupt auf die Spielklassen verteilen: Zusammengerechnet nur rund 3 Prozent spielen in der 4., 5. und 6. Liga. Fast 60 Prozent der Teams sind unterhalb der 9. Liga ansässig. Damit relativiert sich das Bild, dass gefühlt in fast allen 24.300 Fußballvereinen Zahlungen an Spieler geleistet werden. Sehr viele Vereine, deren Etats sich überwiegend aus Mitgliederbeiträgen finanzieren, investieren bewusst und vermehrt in die Vereins- und Jugendarbeit. Und das ist gut so. Materialien, Qualifizierung von Trainer*innen und Vereinsmitarbeiter*innen, soziales Wirken vor Ort, Ausbau von Strukturen, Sanierung von Sportanlagen - im Amateursport ist genug zu tun und es wird viel getan.

Wie stehen der DFB und seine Mitgliedsverbände zu Zahlungen an Spieler*innen in Amateurvereinen?

Zahlungen an Spieler*innen in unteren Amateurligen hält der DFB grundsätzlich für den falschen Weg in einem Verein. Für jeden Amateurverein sollte die Förderung des Nachwuchses und der Aufbau nachhaltiger Strukturen für das organisierte Sporttreiben im Vordergrund stehen, nicht allein der kurzfristige Erfolg einer 1. Mannschaft, verbunden mit möglicherweise höheren Investitionen. Leidenschaft, Begeisterung, Bewegung, Gemeinschaft, Spaß sowie das Vermitteln von Werten sind und bleiben die wichtigsten Aufgaben der Amateurvereine. Dafür ist regelmäßig zu sensibilisieren, um das Fundament des Breitensports zu stärken.

Klar ist: Vereine können selbstständig entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Gelder an Spieler*innen und Trainer*innen leisten. Ebenso klar: Die damit verbundenen Regelungen sind dabei einzuhalten. Verstöße sind von den zuständigen Behörden zu ahnden. Der DFB und seine Mitgliedsverbände weisen ihre Vereine auf diese Risiken ausdrücklich hin, auch auf die Risiken bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Dürfen gemeinnützige Vereine überhaupt Spieler bezahlen?

Ja, Zahlungen sind möglich. Dabei sind die Regelungen einzuhalten, die vom Gesetzgeber und auch von den Verbänden definiert sind.

Welche Arten von Spielern gibt es?

Der Fußballsport wird gemäß §8 der DFB-Spielordnung von Amateuren und Berufsspieler*innen ausgeübt. Als Berufsspieler*innen gelten Vertragsspieler*innen und Lizenzspieler. Letztere sind Spieler der Bundesliga und 2. Bundesliga der Männer. Die Begriffe Amateur und Berufsspieler gelten für Männer und Frauen.

Dürfen Berufsspieler*innen auch in Amateurspielklassen bzw. -vereinen unter Vertrag stehen und spielen?

Ja. Die statuarische Unterscheidung zwischen Berufsspieler*innen und Amateuren ist spielklassenunabhängig. Sie bezieht sich allein auf den Vertragsstatus und die damit verbundenen Regelungen.

Wie viel Geld darf ein "Amateur" erhalten?

Amateur ist, wer aufgrund seines Mitgliedschaftsverhältnisses im Verein Fußball spielt und als Entschädigung kein Entgelt bezieht, sondern allenfalls seine nachgewiesenen Auslagen (im Rahmen der steuerlichen Vorgaben) erstattet bekommt. Jegliche Entschädigung über nachgewiesene Auslagen hinaus gilt als steuerpflichtiges Entgelt. Das gilt grundsätzlich auch im Sozialversicherungsrecht, allerdings werden hier bei Sportler*innen sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigungen (z.B. für Fußballschuhe, Sportkleidung und deren Reinigung) bis zu 350 Euro monatlich akzeptiert.

Was gilt für Vertragsspieler*innen?

In Anlehnung an die Praxis im Sozialversicherungsrecht wurde für Vertragsspieler*innen in der DFB-Spielordnung eine Mindestvergütung von 350 Euro pro Monat festgelegt. Bei einem Vertragsspieler handelt es sich dann im Grundsatz um eine abhängige Beschäftigung. Diese ist vertraglich zu regeln.

Vertragsspieler ist, wer über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag mit seinem Verein abgeschlossen hat und (über seine nachgewiesenen Auslagen hinaus) Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile von mindestens 350 Euro monatlich erhält. Wichtig hierbei: Der Verein ist für die Einbehaltung und Abführung der fällig werdenden Steuern und Sozialabgaben (einschließlich der gesetzlichen Unfallversicherung) verantwortlich. Der Verein hat in diesem Fall auch die Meldepflichten gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern zu beachten.

Vereine müssen zudem beachten, dass gemäß der Abgabenordnung (AO) ein Spieler erst dann als bezahlter Sportler gilt, wenn er eine Vergütung von monatlich mehr als 520 Euro erhält. Werden im Spielbetrieb bezahlte Sportler eingesetzt, hat dies unter Umständen Auswirkungen auf die ertragsteuerliche Einordnung der Mannschaft und die Steuerpflicht der hieraus erzielten Erträge.

Wenn Vergütungen gezahlt werden, kann man diese unabhängig vom Status als Amateursportler*in oder Vertragsspieler*in bis 520 Euro monatlich über ein Mini-Job-Verhältnis abrechnen.

Welche Gefahren lauern erfahrungsgemäß?

Leider gibt es immer wieder Beispiele von Vereinen, die Zahlungsverpflichtungen eingehen und diesen gegenüber ihren Spieler*innen und Trainer*innen nicht dauerhaft nachkommen können - bis hin zur Gefährdung der Vereinsexistenz. Fatal sind Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben.

Der alle drei Jahre erscheinende Sportentwicklungsbericht unterstreicht, dass nahezu ausschließlich Sportvereine in existenzielle finanzielle Schwierigkeiten geraten, die Zahlungen an Sportler*innen leisten. Alle Vereine sind vor diesem Hintergrund zu vernünftigem und angemessenem wirtschaftlichen Handeln angehalten. Ein gesteigertes Maß an wirtschaftlicher Vernunft in der modernen Vereinsführung ist unerlässlich. Dazu gehört, finanzielle Auswüchse im Erstmannschaftsbereich einzudämmen.

Können die Verbände nicht bis zu einer Spielklassenebene verbieten, dass Spieler*innen bezahlt werden?

Es ist nicht möglich, durch statuarische Regelungen zu untersagen, dass Vereine Spieler*innen unterhalb einer bestimmten Spielklassenebene gegen Entgelt beschäftigen. Die Möglichkeit, einer Tätigkeit als Berufssportler*in auch in unteren Ligen nachzugehen, ist rechtlich geschützt. Es ist zudem die freie und autonome Entscheidung eines jeden Vereins, ob er bereit ist, in einer unteren Spielklasse Beschäftigungsverhältnisse einzugehen.

Schwarzgelder an Spieler gehören zur Realität. Machen die Verbände hier die Augen zu und verschließen sich dem Thema?

Nein. Die Fußballverbände weisen ihre Vereine regelmäßig auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hin und führen u.a. Schulungen zu Finanzfragen durch. Bekannt ist auch, dass unter anderem Finanzämter bei Vereinen Prüfungen vornehmen. Festgestelltes Fehlverhalten wird dann sanktioniert und kann schwerwiegende Auswirkungen auf den gesamten Verein haben.

Den Vereinen ist bei Zahlungen an Spieler*innen zur eigenen Sicherheit zu empfehlen:

  • Statusfeststellung (Mitarbeiterverhältnis klären)
  • Verbindliche Auskunft des Finanzamtes geben lassen (Rechtssicherheit)
  • Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung

Welche Möglichkeiten haben die Verbände?

Zunächst ist folgender Grundsatz zu beachten: Die internen Regelungen in den Vereinen, zum Beispiel beim Auslagenersatz oder der Untervertragnahme von Spieler*innen, sind Sache der insoweit unabhängigen Vereine. Die Rahmenbedingungen dafür setzt der Gesetzgeber - durch Steuergesetze, (Sozial-)Versicherungsregelungen oder andere Vorgaben hinsichtlich der Beschäftigung von bezahlten Mitarbeiter*innen.

Der DFB und seine Landesverbände haben ungeachtet dessen u.a. aufgrund ihrer Verantwortung für die Integrität der Wettbewerbe eine wichtige Informations- und Aufklärungspflicht. Unter anderem sind zusammenfassende Hinweise inklusive Merkblatt und Vorlagen im Bereich Training & Service des DFB hinterlegt. Die Verbände bieten regelmäßig Online-Beratungen an.

Die Landessportbünde sind ebenfalls wichtige Ansprechpartner für die Vereine in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen.

Was tun die Verbände abseits ihrer Aufklärungspflicht, was können Sie tun?

Bei gemeldeten Vertragsspieler*innen besteht die Pflicht für den Verein, beim zuständigen Verband innerhalb von drei Monaten den behördlichen Anmeldenachweis vorzulegen. Wird der Nachweis nicht erbracht, führt dies zum Entzug der Spielberechtigung bis zur Vorlage. Darüber hinaus ist vom betreffenden Verein die Vorlage einer Jahresmeldung an die jeweilige Meldeinstanz gefordert und wird auch geprüft. Damit soll insbesondere unterbunden werden, dass Verträge nach wenigen Monaten intern geändert werden können. Viele Verbände haben dafür sogenannte Meldeausschüsse eingerichtet.

Weitere Prüfungen der Einhaltung der Vorschriften können nur stichprobenartig erfolgen. Bei Verstößen können hier Geldstrafen und/oder Punktabzüge ausgesprochen werden. Maßgeblich sind u.a. §§ 8, 9, 22, 24 und 25 der DFB-Spielordnung.

Eine umfassende Kontrolle der Vereinsausgaben ist den Verbänden in den Amateurspielklassen angesichts von mehr als 24.000 Vereinen mit Fußballangebot bundesweit nicht möglich.

Wer ist für was zuständig?

  • Die Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben und die Sanktionierung der Verstöße sind Sache der jeweiligen öffentlichen Behörden (u.a. Finanzämter).
  • Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben liegt beim jeweiligen Verein. Der haftende Vorstand muss in seinen Abteilungen gesetzwidriges Handeln unterbinden.
  • Der DFB ist statuarisch zuständig für die Bundeswettbewerbe (u.a. 3. Liga, Google Pixel Frauen-Bundesliga, DFB-Pokal), die Landesverbände sind es für den kompletten Spielbetrieb unterhalb der 4. Liga. Regionalliga Träger sind die Regionalverbände bzw. im Fall der Südwest-Staffel die RLSW Regionalliga Südwest GmbH.

Aufbau und Struktur des deutschen Fußballs gleichen einer Pyramide. Dachverband ist der DFB. Ihm gehören die DFL, fünf Regionalverbände sowie 21 Landesverbände an, unter denen 24.300 Vereine organisiert sind.

Ansprechpartner der Vereine in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen sind darüber hinaus die Landessportbünde.

Ist der Amateurfußball ein Milliardenspiel?

Ja. Die UEFA hat in Zusammenarbeit mit zehn Universitäten, darunter die Deutsche Sporthochschule Köln, über eine paneuropäische Studie mit dem Namen UEFA GROW SROI ("Social Return on Invest") den Wert des Amateurfußballs ermittelt. Basierend auf den Daten der Saison 2018/2019, beträgt in Deutschland die soziale und ökonomische Wertschöpfung durch den Amateurfußball knapp 14 Milliarden Euro für das Gemeinwohl - entstehend aus den positiven Effekten des Fußballsports und des dortigen ehrenamtlichen Engagements.

Hier alle Zahlen der SROI-Studie in der Übersicht.

Für die SROI-Berechnung haben die Wissenschaftler*innen Zahlen aus drei Kernbereichen einfließen lassen: Wirtschaft, Gesellschaft und Gesundheit. Demnach senkt Fußballspielen unter anderem das Erkrankungsrisiko und damit Gesundheitskosten in Höhe von 5,6 Milliarden Euro. In die Wirtschaft fließen mehr als 5,7 Milliarden Euro aus dem Amateurfußball, unter anderem für Ausrüstung und Verpflegung. Die Leistungen im sozialen Bereich machen 2,6 Milliarden Euro aus. Amateurfußball ist also nicht nur die schönste, sondern auch die wertvollste Nebensache der Welt.

Der Amateurfußball als Milliardenspiel - wie geht das überhaupt?

Der deutsche Fußball umfasst aktuell mehr als 24.000 Vereine, rund 1,6 Millionen Ehrenamtliche, etwa 135.000 Mannschaften im Spielbetrieb und rund 2,31 Millionen aktive Spieler*innen. Diese enormen Zahlen führen unter anderem zur angeführten gigantischen Wertschöpfung von 14 Milliarden Euro, die der Amateurfußball in Deutschland jährlich sozial und ökonomisch generiert.

Braucht der Amateurfußball überhaupt mehr Geld? Und wofür?

Die steigenden Energiepreise und die Inflation stellen die Amateurvereine in Deutschland vor teils große Herausforderungen. Ziel ist es, das weltweit einzigartige, bundesweit flächendeckende Netz von Fußballvereinen und Klubs mit Fußballangeboten in Deutschland zu erhalten und zu stärken. Es gilt, vor allem Kinder und Jugendliche für Bewegung, für Sport, für Fußball nachhaltig zu begeistern, Menschen für die Vereine zu gewinnen, die Mitglieder zu ehrenamtlicher Arbeit zu motivieren und Vereinsmitarbeiter*innen bestmöglich zu qualifizieren. Dazu bedarf es immer wieder neuer Ideen, gezielter Maßnahmen (wie beispielsweise die Einführung der neuen Spielformen im Kinderfußball) und Investitionen, nicht zuletzt in die Strukturen vor Ort. Wer die Basis nicht fördert, beschädigt das Fundament des Fußballs und damit dessen Zukunft.

Der neue Grundlagenvertrag, der am 1. Juli 2023 in Kraft trat und eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2029 hat, stellt in diesem Zusammenhang einen wichtigen Baustein dar, um den Fußball an der Basis nachhaltig zu stärken und zu fördern. Er regelt die wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zwischen dem Deutschen Fußball-Bund und der DFL Deutsche Fußball Liga.

Was ist der Masterplan Amateurfußball?

Der Masterplan Amateurfußball 2024 ist ein Maßnahmenpaket, das die Vereinsqualität verbessern und den Vereinsfußball an der Basis stärken soll, unter anderem durch eine gezielte Ergänzung der bisherigen Verbandsangebote für Vereine. Der Masterplan basiert auf den Empfehlungen der Amateurfußball-Kongresse 2019 und 2023, seine Erarbeitung und Ausgestaltung durch die Steuerungsgruppe Amateurfußball erfolgte unter enger Einbindung von Vereinsvertretern*innen aus zahlreichen Amateurvereinen. Der Masterplan bildet den Kern der Zukunftsstrategie Amateurfußball, seine Umsetzung ist für alle 21 Landesverbände verbindlich. Im Fokus steht eine wirksame Unterstützung der Vereinsentwicklung in den drei wesentlichen Bereichen Organisation, Mitarbeiter*innen und Spielangebote für Vereinsmitglieder*innen.

Mehr zum Masterplan hier.

Unterstützt der DFB die Amateurvereine finanziell?

Eine unmittelbare finanzielle Unterstützung einzelner Amateurvereine ist dem Deutschen Fußball-Bund schon aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen nicht möglich. Und dies hat seinen Grund: Aufgabe eines Dachverbandes in föderalen Strukturen ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen und nicht Gelder umzuverteilen und damit womöglich in den sportlichen Wettbewerb einzugreifen.

Welche Aufgaben haben die Verbände?

Die Organisation des Spielbetriebs und ein möglichst attraktives Wettbewerbsangebot sind im föderalen System des DFB die Kernaufgaben der Verbände und ihrer Kreise/Bezirke. Die Weiterentwicklung und Stärkung des Amateurfußballs ist eine Herausforderung, der sich der DFB gemeinsam mit seinen Landes- und Regionalverbänden in diesem Rahmen ebenfalls stellt, unter anderem zum Ausdruck gebracht mit dem Masterplan Amateurfußball. Die direkte finanzielle Förderung der Landesverbände durch den DFB ist in den vergangenen Jahren stufenweise auf 13 Millionen Euro jährlich angehoben worden. Diese Gelder sind an die Erfüllung gemeinnütziger Aufgaben gebunden, kommen also dem Amateurfußball zugute. Darüber hinaus finanziert der DFB viele weitere Projekte an der Basis, beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen für Vereine, Mitarbeiter*innen und Trainer*innen. Insgesamt investieren der DFB und seine Landesverbände rund 125 Millionen Euro pro Jahr in den Amateurfußball. Hinzu kommt die erbrachte Arbeit von bundesweit etwa 10.000 Ehrenamtlichen, die für die Landesverbände und Fußballkreise im Einsatz sind.

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