Hansa Rostock gewinnt Prozess gegen Randalierer

Bundesligist Hansa Rostock hat vor dem Amtsgericht Rostock in erster Instanz einen Schadenersatz-Prozess gegen einen Fan gewonnen, der in der vorigen Saison beim Auswärtsspiel in Karlsruhe eine Leuchtrakete in den gegnerischen Fanblock geschossen hatte. Das Gericht entschied nun, dass der Täter, der bereits vom Amtsgericht Karlsruhe strafrechtlich zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, dem Klub 1000 Euro Schadensersatz zahlen muss. Mit dieser Summe war Hansa vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) wegen des Raketenabschusses bestraft worden.

Im vorigen Jahr hatten die Rostocker bereits erfolgreich die wegen so genannter "Flitzerfälle" auferlegte Geldstrafe des DFB an die Störenfriede weitergereicht, die auf das Spielfeld gelaufen waren. Das Oberlandesgericht Rostock hatte in zweiter Instanz die Entscheidung des Landgerichts bestätigt.

Im Gegensatz zu diesen beiden Fällen hatte es sich bei dem Vorgang in Karslruhe nicht um Zwischenfälle bei Hansa-Heimspielen, sondern bei einem Auswärtsspiel gehandelt. Dennoch erkannte das Gericht dem Verein den Anspruch auf Schadensersatz zu.

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Bundesligist Hansa Rostock hat vor dem Amtsgericht Rostock in erster Instanz einen Schadenersatz-Prozess gegen einen Fan gewonnen, der in der vorigen Saison beim Auswärtsspiel in Karlsruhe eine Leuchtrakete in den gegnerischen Fanblock geschossen hatte. Das Gericht entschied nun, dass der Täter, der bereits vom Amtsgericht Karlsruhe strafrechtlich zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, dem Klub 1000 Euro Schadensersatz zahlen muss. Mit dieser Summe war Hansa vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) wegen des Raketenabschusses bestraft worden.

Im vorigen Jahr hatten die Rostocker bereits erfolgreich die wegen so genannter "Flitzerfälle" auferlegte Geldstrafe des DFB an die Störenfriede weitergereicht, die auf das Spielfeld gelaufen waren. Das Oberlandesgericht Rostock hatte in zweiter Instanz die Entscheidung des Landgerichts bestätigt.

Im Gegensatz zu diesen beiden Fällen hatte es sich bei dem Vorgang in Karslruhe nicht um Zwischenfälle bei Hansa-Heimspielen, sondern bei einem Auswärtsspiel gehandelt. Dennoch erkannte das Gericht dem Verein den Anspruch auf Schadensersatz zu.