Gesetzlicher Vorstand löst DFB-Präsidialausschuss ab

Der 44. Ordentliche DFB-Bundestag in Bonn hat beschlossen, den ehemaligen Präsidialausschuss abzuschaffen und an dessen Stelle einen Gesetzlichen Vorstand im Sinne von § 26 BGB einzusetzen. Der gesetzliche Vorstand vertritt den Deutschen Fußball-Bund gerichtlich und außergerichtlich, er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.

Dem Gesetzlichen Vorstand gehören an: der/die Präsident*in, die beiden 1. Vizepräsident*innen, der/die Schatzmeister*in, in der Wahlperiode 2022 bis 2025 die Vorsitzende der Geschäftsführung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, sowie der/die Generalsekretär*in des DFB. Analog zum Präsidialausschuss werden dem sechsköpfigen Gesetzlichen Vorstand demnach zwei Vertreter*innen der DFL angehören. In dieser Zusammensetzung ist der Gesetzliche Vorstand zunächst auf drei Jahre begrenzt. Ziel der Änderungen ist eine Verschlankung der Strukturen des DFB.

Der Gesetzliche Vorstand unterrichtet das Präsidium über seine Tätigkeit. Auf Antrag eines Drittels der Mitglieder des Präsidiums ist eine dem Gesetzlichen Vorstand zugewiesene Angelegenheit durch das Präsidium zu entscheiden. Der Gesetzliche Vorstand ist beschlussfähig, sofern mindestens drei seiner Mitglieder an der Beschlussfassung beteiligt sind. Beschlüsse können auch im schriftlichen Umlaufverfahren oder im Rahmen einer Telefon- oder Videokonferenz gefasst werden, wenn nicht mehr als ein Mitglied widerspricht. Für eine wirksame Beschlussfassung müssen einem Beschluss mindestens drei Mitglieder zustimmen.

[dfb]

Der 44. Ordentliche DFB-Bundestag in Bonn hat beschlossen, den ehemaligen Präsidialausschuss abzuschaffen und an dessen Stelle einen Gesetzlichen Vorstand im Sinne von § 26 BGB einzusetzen. Der gesetzliche Vorstand vertritt den Deutschen Fußball-Bund gerichtlich und außergerichtlich, er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.

Dem Gesetzlichen Vorstand gehören an: der/die Präsident*in, die beiden 1. Vizepräsident*innen, der/die Schatzmeister*in, in der Wahlperiode 2022 bis 2025 die Vorsitzende der Geschäftsführung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, sowie der/die Generalsekretär*in des DFB. Analog zum Präsidialausschuss werden dem sechsköpfigen Gesetzlichen Vorstand demnach zwei Vertreter*innen der DFL angehören. In dieser Zusammensetzung ist der Gesetzliche Vorstand zunächst auf drei Jahre begrenzt. Ziel der Änderungen ist eine Verschlankung der Strukturen des DFB.

Der Gesetzliche Vorstand unterrichtet das Präsidium über seine Tätigkeit. Auf Antrag eines Drittels der Mitglieder des Präsidiums ist eine dem Gesetzlichen Vorstand zugewiesene Angelegenheit durch das Präsidium zu entscheiden. Der Gesetzliche Vorstand ist beschlussfähig, sofern mindestens drei seiner Mitglieder an der Beschlussfassung beteiligt sind. Beschlüsse können auch im schriftlichen Umlaufverfahren oder im Rahmen einer Telefon- oder Videokonferenz gefasst werden, wenn nicht mehr als ein Mitglied widerspricht. Für eine wirksame Beschlussfassung müssen einem Beschluss mindestens drei Mitglieder zustimmen.