Geldstrafen gegen Hannover 96 für Vorfälle in acht Spielen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 nach mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in acht Spielen zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 289.500 Euro verurteilt. Dem Verein wird nachgelassen, ein Drittel dieses Betrags für präventive, sicherheitstechnische Maßnahmen zu verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB gegenüber bis zum 31. Dezember 2024 zu erbringen.

Verhandelt wurden die Vorkommnisse im Zusammenhang mit den Meisterschaftsspielen der 2. Bundesliga zwischen Holstein Kiel und Hannover 96 am 16. Dezember 2023 in Kiel, dem HSV und Hannover 96 am 9. Februar 2024 in Hamburg, Hannover 96 und der Spielvereinigung Greuther Fürth am 16. Februar 2024 in Hannover, dem VfL Osnabrück und Hannover 96 am 24. Februar 2024 in Osnabrück sowie Hannover 96 und dem 1. FC Kaiserslautern am 16. März 2024 in Hannover.

Zudem wurden die Vorkommnisse im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor in den Rückrundenpartien bei der SV Elversberg am 20. Januar 2024, gegen den 1. FC Nürnberg am 26. Januar 2024 und gegen den FC Hansa Rostock am 4. Februar 2024 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit den Verfahren verbunden. Dabei wurde insbesondere berücksichtigt, dass es in den Spielen gegen Nürnberg und Rostock zu unterschiedlich langen Spielunterbrechungen kam. Für die Vorkommnisse in Elversberg wurde einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro verhängt, die Geldstrafe für die Vorkommnisse im Spiel gegen Nürnberg beträgt 5.000 Euro, die Geldstrafe für das Spiel gegen Hansa Rostock 15.000 Euro.

Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor

In Kiel warfen Hannoveraner Zuschauer im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor in der 12. Minute diverse Gegenstände, insbesondere Schokolade, auf das Spielfeld. Das Spiel musste aufgrund dessen für insgesamt 3:30 Minuten unterbrochen werden. Vor dem Spiel zündeten Hannoveraner Anhänger insgesamt 40 pyrotechnische Gegenstände. Im Bereich der Sanitäranlagen kam es zu zudem zu massiven Sachbeschädigungen. Für diese Vorkommnisse gab es eine Geldstrafe in Höhe von 39.000 Euro.

In Hamburg warfen Hannoveraner Zuschauer im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor in der 47. Minute diverse Gegenstände, insbesondere Flummis, auf das Spielfeld. Das Spiel musste aufgrund dessen für eine Minute unterbrochen werden. Des Weiteren zeigten Hannoveraner Fans in der 48. Minute drei Banner mit verunglimpfenden und menschenverachtenden Inhalt, insbesondere ein Banner mit dem Bild von Martin Kind in einem Fadenkreuz. Das Spiel musste für ungefähr 25 Minuten unterbrochen werden. Dafür gab es eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro.

Im Spiel gegen Greuther Fürth warfen Hannoveraner Zuschauer im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor in der 51. Minute diverse Gegenstände, insbesondere Tennis- und Golfbälle, auf das Spielfeld. Das Spiel musste aufgrund dessen zweimal für insgesamt 22 Minuten unterbrochen werden. Für diese Vorfälle wurde eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro verhängt.

DFB-Sportgericht ordnete mündliche Verhandlung an

In Osnabrück zündeten Hannoveraner Zuschauer vor dem Anpfiff mindestens 50 Bengalische Feuer und schossen einen pyrotechnischer Gegenstand auf das Spielfeld. Es folgte in der ersten Minute ein weiterer Abschuss eines pyrotechnischen Gegenstandes auf das Spielfeld, die Partie wurde kurz unterbrochen. Dafür gab es eine Geldstrafe in Höhe von 33.000 Euro.

Im Spiel gegen Kaiserslautern wurden vor dem Anpfiff aus einer Vielzahl von Abschussvorrichtungen dutzende Raketen, Glitzerfontänen und mindestens 100 Bengalische Feuer entzündet. Die Geldstrafe hierfür beträgt 150.000 Euro.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles und zur ordnungsgemäßen Aufklärung des Sachverhaltes hatte das DFB-Sportgericht auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses die mündliche Verhandlung angeordnet.

Gegen die Urteile des DFB-Sportgerichts hat der Verein Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 nach mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in acht Spielen zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 289.500 Euro verurteilt. Dem Verein wird nachgelassen, ein Drittel dieses Betrags für präventive, sicherheitstechnische Maßnahmen zu verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB gegenüber bis zum 31. Dezember 2024 zu erbringen.

Verhandelt wurden die Vorkommnisse im Zusammenhang mit den Meisterschaftsspielen der 2. Bundesliga zwischen Holstein Kiel und Hannover 96 am 16. Dezember 2023 in Kiel, dem HSV und Hannover 96 am 9. Februar 2024 in Hamburg, Hannover 96 und der Spielvereinigung Greuther Fürth am 16. Februar 2024 in Hannover, dem VfL Osnabrück und Hannover 96 am 24. Februar 2024 in Osnabrück sowie Hannover 96 und dem 1. FC Kaiserslautern am 16. März 2024 in Hannover.

Zudem wurden die Vorkommnisse im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor in den Rückrundenpartien bei der SV Elversberg am 20. Januar 2024, gegen den 1. FC Nürnberg am 26. Januar 2024 und gegen den FC Hansa Rostock am 4. Februar 2024 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit den Verfahren verbunden. Dabei wurde insbesondere berücksichtigt, dass es in den Spielen gegen Nürnberg und Rostock zu unterschiedlich langen Spielunterbrechungen kam. Für die Vorkommnisse in Elversberg wurde einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro verhängt, die Geldstrafe für die Vorkommnisse im Spiel gegen Nürnberg beträgt 5.000 Euro, die Geldstrafe für das Spiel gegen Hansa Rostock 15.000 Euro.

Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor

In Kiel warfen Hannoveraner Zuschauer im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor in der 12. Minute diverse Gegenstände, insbesondere Schokolade, auf das Spielfeld. Das Spiel musste aufgrund dessen für insgesamt 3:30 Minuten unterbrochen werden. Vor dem Spiel zündeten Hannoveraner Anhänger insgesamt 40 pyrotechnische Gegenstände. Im Bereich der Sanitäranlagen kam es zu zudem zu massiven Sachbeschädigungen. Für diese Vorkommnisse gab es eine Geldstrafe in Höhe von 39.000 Euro.

In Hamburg warfen Hannoveraner Zuschauer im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor in der 47. Minute diverse Gegenstände, insbesondere Flummis, auf das Spielfeld. Das Spiel musste aufgrund dessen für eine Minute unterbrochen werden. Des Weiteren zeigten Hannoveraner Fans in der 48. Minute drei Banner mit verunglimpfenden und menschenverachtenden Inhalt, insbesondere ein Banner mit dem Bild von Martin Kind in einem Fadenkreuz. Das Spiel musste für ungefähr 25 Minuten unterbrochen werden. Dafür gab es eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro.

Im Spiel gegen Greuther Fürth warfen Hannoveraner Zuschauer im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor in der 51. Minute diverse Gegenstände, insbesondere Tennis- und Golfbälle, auf das Spielfeld. Das Spiel musste aufgrund dessen zweimal für insgesamt 22 Minuten unterbrochen werden. Für diese Vorfälle wurde eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro verhängt.

DFB-Sportgericht ordnete mündliche Verhandlung an

In Osnabrück zündeten Hannoveraner Zuschauer vor dem Anpfiff mindestens 50 Bengalische Feuer und schossen einen pyrotechnischer Gegenstand auf das Spielfeld. Es folgte in der ersten Minute ein weiterer Abschuss eines pyrotechnischen Gegenstandes auf das Spielfeld, die Partie wurde kurz unterbrochen. Dafür gab es eine Geldstrafe in Höhe von 33.000 Euro.

Im Spiel gegen Kaiserslautern wurden vor dem Anpfiff aus einer Vielzahl von Abschussvorrichtungen dutzende Raketen, Glitzerfontänen und mindestens 100 Bengalische Feuer entzündet. Die Geldstrafe hierfür beträgt 150.000 Euro.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles und zur ordnungsgemäßen Aufklärung des Sachverhaltes hatte das DFB-Sportgericht auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses die mündliche Verhandlung angeordnet.

Gegen die Urteile des DFB-Sportgerichts hat der Verein Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

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