Geldstrafen für Stuttgart und Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.200 Euro belegt. Bis zu 6400 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2020 nachzuweisen wäre.

Zwischen der 21. und 86. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 4. August 2019 wurden im Stuttgarter Zuschauerbereich insgesamt 32 Bengalische Feuer und Rauchkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim VfB Germania Halberstadt am 11. August 2019 wurden aus dem Berliner Zuschauerbereich zahlreiche Papierrollen aufs Spielfeld geworfen. Der Spielbeginn verzögerte sich um mehr als zwei Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.200 Euro belegt. Bis zu 6400 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2020 nachzuweisen wäre.

Zwischen der 21. und 86. Minute des Zweitligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 4. August 2019 wurden im Stuttgarter Zuschauerbereich insgesamt 32 Bengalische Feuer und Rauchkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim VfB Germania Halberstadt am 11. August 2019 wurden aus dem Berliner Zuschauerbereich zahlreiche Papierrollen aufs Spielfeld geworfen. Der Spielbeginn verzögerte sich um mehr als zwei Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.