Geldstrafen für Gladbach und Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach und den Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Mönchengladbach muss 10.000 Euro zahlen, Hansa Rostock insgesamt 13.250 Euro.

Unmittelbar vor dem Bundesligaspiel beim 1. FC Köln am 14. September 2019 brannten Mönchengladbacher Zuschauer mindestens zehn Bengalische Feuer ab.

Während des Drittligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 19. Oktober 2019 zündeten Rostocker Zuschauer mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände und eine Magdeburger Fahne an. Auch zu Beginn des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 9. November 2019 wurden im Rostocker Zuschauerbereich vier Bengalische Fackeln angesteckt. Des Weiteren wurden mindestens zwei Kassenrollen aus dem Rostocker Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach und den Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Mönchengladbach muss 10.000 Euro zahlen, Hansa Rostock insgesamt 13.250 Euro.

Unmittelbar vor dem Bundesligaspiel beim 1. FC Köln am 14. September 2019 brannten Mönchengladbacher Zuschauer mindestens zehn Bengalische Feuer ab.

Während des Drittligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 19. Oktober 2019 zündeten Rostocker Zuschauer mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände und eine Magdeburger Fahne an. Auch zu Beginn des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 9. November 2019 wurden im Rostocker Zuschauerbereich vier Bengalische Fackeln angesteckt. Des Weiteren wurden mindestens zwei Kassenrollen aus dem Rostocker Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.