Geldstrafen für Rostock, 1860 München und FC Bayern II

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Drittligisten FC Hansa Rostock, FC Bayern München II und TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Die Strafe für Rostock beträgt 18.700 Euro, wovon der Verein bis zu 6000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2020 nachzuweisen wäre. Bayern München muss 5200 Euro zahlen, der TSV 1860 München 1550 Euro.

Zu Beginn des Drittligaspiels beim KFC Uerdingen am 7. Dezember 2019 in Düsseldorf brannten Rostocker Zuschauer zwei Leuchtfackeln ab. Zudem zündeten Anhänger des Auswärtsteams zu Beginn der zweiten Halbzeit mindestens 15 Fackeln, drei Rauchtöpfe, acht Blinker und fünf Böller. Einer der Böller wurde auf das Spielfeld geworfen. Ein im angrenzenden Block angebrachtes Netz und Folien, die im Rahmen einer Choreografie im Rostocker Zuschauerblock verwendet wurden, gerieten durch die Pyrotechnik in Brand. Dies hatte einen Feuerwehreinsatz zur Folge. Ferner musste das Spiel dadurch in der 47. Minute zunächst für eine Minute und in der 49. Minute nochmals für zwei Minuten unterbrochen werden.

Becherwurf und Pyrotechnik beim Münchner Derby

In der 6. Minute des Drittligaspiels beim TSV 1860 München am 24. November 2019 wurde aus dem Zuschauerblock des FC Bayern München II ein Becher auf das Spielfeld geworfen. Darüber hinaus zündeten Anhänger des Gästeteams in der 46. Minute mindestens zehn Bengalische Feuer und mindestens vier Rauchtöpfe.

Vor dem Anpfiff des gleichen Spiels hatten 1860-Anhänger im Rahmen einer Choreografie mindestens einen Rauchtopf gezündet. Zudem warfen 1860-Anhänger In der 82. Minute des Drittligaspiels beim FC Ingolstadt 04 am 16. Dezember 2019 zwei Feuerzeuge und zwei Becher auf das Spielfeld.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Drittligisten FC Hansa Rostock, FC Bayern München II und TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Die Strafe für Rostock beträgt 18.700 Euro, wovon der Verein bis zu 6000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2020 nachzuweisen wäre. Bayern München muss 5200 Euro zahlen, der TSV 1860 München 1550 Euro.

Zu Beginn des Drittligaspiels beim KFC Uerdingen am 7. Dezember 2019 in Düsseldorf brannten Rostocker Zuschauer zwei Leuchtfackeln ab. Zudem zündeten Anhänger des Auswärtsteams zu Beginn der zweiten Halbzeit mindestens 15 Fackeln, drei Rauchtöpfe, acht Blinker und fünf Böller. Einer der Böller wurde auf das Spielfeld geworfen. Ein im angrenzenden Block angebrachtes Netz und Folien, die im Rahmen einer Choreografie im Rostocker Zuschauerblock verwendet wurden, gerieten durch die Pyrotechnik in Brand. Dies hatte einen Feuerwehreinsatz zur Folge. Ferner musste das Spiel dadurch in der 47. Minute zunächst für eine Minute und in der 49. Minute nochmals für zwei Minuten unterbrochen werden.

Becherwurf und Pyrotechnik beim Münchner Derby

In der 6. Minute des Drittligaspiels beim TSV 1860 München am 24. November 2019 wurde aus dem Zuschauerblock des FC Bayern München II ein Becher auf das Spielfeld geworfen. Darüber hinaus zündeten Anhänger des Gästeteams in der 46. Minute mindestens zehn Bengalische Feuer und mindestens vier Rauchtöpfe.

Vor dem Anpfiff des gleichen Spiels hatten 1860-Anhänger im Rahmen einer Choreografie mindestens einen Rauchtopf gezündet. Zudem warfen 1860-Anhänger In der 82. Minute des Drittligaspiels beim FC Ingolstadt 04 am 16. Dezember 2019 zwei Feuerzeuge und zwei Becher auf das Spielfeld.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.