Geldstrafen für München und Leipzig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Bundesligisten FC Bayern München und RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. München muss 47.000 Euro zahlen, Leipzig 7000 Euro.

Zwischen der 78. und 85. Minute des DFB-Pokalendspiels gegen RB Leipzig am 25. Mai 2019 wurden im Münchner Zuschauerbereich zehn Raketen, 14 Bengalische Feuer, zwei Nebeltöpfe und ein Knallkörper abgebrannt beziehungsweise abgeschossen. Im Leipziger Zuschauerblock waren zu Beginn der zweiten Halbzeit sieben pyrotechnische Gegenstände gezündet worden.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Bundesligisten FC Bayern München und RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. München muss 47.000 Euro zahlen, Leipzig 7000 Euro.

Zwischen der 78. und 85. Minute des DFB-Pokalendspiels gegen RB Leipzig am 25. Mai 2019 wurden im Münchner Zuschauerbereich zehn Raketen, 14 Bengalische Feuer, zwei Nebeltöpfe und ein Knallkörper abgebrannt beziehungsweise abgeschossen. Im Leipziger Zuschauerblock waren zu Beginn der zweiten Halbzeit sieben pyrotechnische Gegenstände gezündet worden.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.