Geldstrafen für Meppen und Zwickau

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Drittligisten SV Meppen und FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. So muss Meppen 2000 Euro bezahlen, Zwickau 1050 Euro.

In der zweiten Minute des Drittligaspiels bei den Sportfreunden Lotte am 30. Juli 2018 wurden viele kleine Schaumstoffbälle aus dem Meppener Zuschauerbereich auf den Rasen geworfen. Um diese wieder wegzuräumen, musste die Begegnung anschließend für eine Minute unterbrochen werden.

In der 53. Minute des Drittligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 7. August 2018 zündeten Zwickauer Zuschauer mindestens drei Rauchtöpfe in verschiedenen Farben.

Die Vereine haben dem jeweiligen Urteil zugestimmt, die beiden Urteile sind damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Drittligisten SV Meppen und FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. So muss Meppen 2000 Euro bezahlen, Zwickau 1050 Euro.

In der zweiten Minute des Drittligaspiels bei den Sportfreunden Lotte am 30. Juli 2018 wurden viele kleine Schaumstoffbälle aus dem Meppener Zuschauerbereich auf den Rasen geworfen. Um diese wieder wegzuräumen, musste die Begegnung anschließend für eine Minute unterbrochen werden.

In der 53. Minute des Drittligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 7. August 2018 zündeten Zwickauer Zuschauer mindestens drei Rauchtöpfe in verschiedenen Farben.

Die Vereine haben dem jeweiligen Urteil zugestimmt, die beiden Urteile sind damit rechtskräftig.