Geldstrafen für Mainz und Hoffenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 und TSG 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Mainz wurde zu einer Strafe in Höhe von 21.000 Euro verurteilt, wovon der Verein bis zu 7000 Euro für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden kann, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2019 nachzuweisen wäre. Hoffenheim muss 10.000 Euro Strafe zahlen.

Vor Beginn und während des Bundesligaspiels bei Hannover 96 am 27. April 2019 zündeten Mainzer Zuschauer insgesamt mindestens 21 pyrotechnische Gegenstände.

In der 51. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 18. Mai 2019 wurden im Hoffenheimer Zuschauerbereich mindestens zehn Bengalische Feuer abgebrannt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Bundesligisten 1. FSV Mainz 05 und TSG 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Mainz wurde zu einer Strafe in Höhe von 21.000 Euro verurteilt, wovon der Verein bis zu 7000 Euro für sicherheitstechnische und infrastrukturelle Maßnahmen verwenden kann, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2019 nachzuweisen wäre. Hoffenheim muss 10.000 Euro Strafe zahlen.

Vor Beginn und während des Bundesligaspiels bei Hannover 96 am 27. April 2019 zündeten Mainzer Zuschauer insgesamt mindestens 21 pyrotechnische Gegenstände.

In der 51. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 18. Mai 2019 wurden im Hoffenheimer Zuschauerbereich mindestens zehn Bengalische Feuer abgebrannt.