Geldstrafen für Köln und 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Köln und den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Köln muss wegen zweier Fälle 7500 Euro bezahlen, die Münchner wegen eines Falls 4200 Euro.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim SSV Jahn Regensburg am 7. Dezember 2018 brannten Kölner Zuschauer mindestens acht und in der 46. Minute zwei weitere pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus wurden in der 55. Minute aus dem Kölner Zuschauerblock drei Becher Richtung Spielfeld geworfen.

Vor Anpfiff und in der 60. Minute des Drittligaspiels beim Karlsruher SC am 25. November 2018 wurden im Münchner Zuschauerbereich mindestens zwölf pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Die Vereine haben dem jeweiligen Urteil zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Köln und den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Köln muss wegen zweier Fälle 7500 Euro bezahlen, die Münchner wegen eines Falls 4200 Euro.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim SSV Jahn Regensburg am 7. Dezember 2018 brannten Kölner Zuschauer mindestens acht und in der 46. Minute zwei weitere pyrotechnische Gegenstände ab. Darüber hinaus wurden in der 55. Minute aus dem Kölner Zuschauerblock drei Becher Richtung Spielfeld geworfen.

Vor Anpfiff und in der 60. Minute des Drittligaspiels beim Karlsruher SC am 25. November 2018 wurden im Münchner Zuschauerbereich mindestens zwölf pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Die Vereine haben dem jeweiligen Urteil zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.