Geldstrafen für Kiel und Würzburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Holstein Kiel und Drittligist Würzburger Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen belegt. Kiel muss 3000 Euro zahlen, Würzburg 2100 Euro.

Kurz vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den FC Augsburg am 6. Februar 2019 zündeten Kieler Zuschauer mindestens fünf Rauchtöpfe an. Dadurch konnte die Partie erst verspätet angepfiffen werden.

In der 4. Minute des Drittligaspiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am 23. März 2019 wurden im Würzburger Zuschauerblock ebenfalls mindestens fünf Rauchtöpfe gezündet. Das Spiel musste für eine Minute unterbrochen werden.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Holstein Kiel und Drittligist Würzburger Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen belegt. Kiel muss 3000 Euro zahlen, Würzburg 2100 Euro.

Kurz vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den FC Augsburg am 6. Februar 2019 zündeten Kieler Zuschauer mindestens fünf Rauchtöpfe an. Dadurch konnte die Partie erst verspätet angepfiffen werden.

In der 4. Minute des Drittligaspiels bei der SG Sonnenhof Großaspach am 23. März 2019 wurden im Würzburger Zuschauerblock ebenfalls mindestens fünf Rauchtöpfe gezündet. Das Spiel musste für eine Minute unterbrochen werden.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.