Geldstrafen für Kaiserslautern und Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Drittligisten 1. FC Kaiserslautern und Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. So muss der FCK 4500 Euro zahlen, Münster 4000 Euro.

Kurz vor Beginn des Drittligaspiels des 1. FC Kaiserslautern bei Preußen Münster am 1. Februar 2019 zündeten Zuschauer der Gastmannschaft mindestens zehn Blinker an. In der 80. Minute wurde im Gästeblock zudem ein Münsteraner Fanbanner gezeigt, das nach dem Spiel verbrannt wurde.

Ebenfalls in der 80. Minute des Spiels zwischen Münster und Kaiserslautern stürmten sechs vermummte Personen aus dem Münsteraner Zuschauerblock in den Innenraum beziehungsweise auf das Spielfeld. Dadurch musste die Begegnung für etwa drei Minuten unterbrochen werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Drittligisten 1. FC Kaiserslautern und Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. So muss der FCK 4500 Euro zahlen, Münster 4000 Euro.

Kurz vor Beginn des Drittligaspiels des 1. FC Kaiserslautern bei Preußen Münster am 1. Februar 2019 zündeten Zuschauer der Gastmannschaft mindestens zehn Blinker an. In der 80. Minute wurde im Gästeblock zudem ein Münsteraner Fanbanner gezeigt, das nach dem Spiel verbrannt wurde.

Ebenfalls in der 80. Minute des Spiels zwischen Münster und Kaiserslautern stürmten sechs vermummte Personen aus dem Münsteraner Zuschauerblock in den Innenraum beziehungsweise auf das Spielfeld. Dadurch musste die Begegnung für etwa drei Minuten unterbrochen werden.