Geldstrafen für Kaiserslautern, einen Spieler und einen Beauftragten

Wegen Verstößen gegen die formalen Vorgaben der Anti-Doping-Richtlinien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zum Ablauf von Dopingkontrollen hat das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss Geldstrafen gegen den Drittligisten 1. FC Kaiserslautern, den Spieler Mads Winther Albaek und den Anti-Doping-Beauftragen des Vereins verhängt. Die Geldstrafe für den Verein und den Spieler beträgt je 4000 Euro, der Anti-Doping-Beauftragte erhält eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro.

Nach dem Meisterschaftsspiel der 3. Liga zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem Karlsruher SC am 25. August 2018 fand eine Dopingkontrolle der NADA statt, für die unter anderen der Spieler Albaek ausgewählt wurde. Entgegen der Aufforderung des Dopingkontrollarztes ging der Spieler nach dem Schlusspfiff nicht unmittelbar in den Dopingkontrollraum, sondern zunächst in die eigene Umkleidekabine, wo er nicht unter Aufsicht des Dopingkontrollpersonals stand. Der Dopingkontrollarzt machte daraufhin den Anti-Doping-Beauftragten des Vereins auf das Verhalten des Spielers aufmerksam. Ungefähr fünf Minuten später erschien Albaek in Begleitung des Anti-Doping-Beauftragen im Dopingkontrollraum. Die anschließende Dopingkontrolle verlief unauffällig. Das Kontrollergebnis war negativ.

Albaek hat durch sein Verhalten gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB verstoßen. Danach ist jeder Spieler dafür verantwortlich, sich ohne zeitliche Verzögerung im Dopingkontrollraum zu melden, wenn er die Benachrichtigung zur Dopingkontrolle erhalten hat. Albaeks Verhalten stellt gemäß den nationalen und internationalen Anti-Doping-Bestimmungen keine Weigerung dar, sich einer Dopingkontrolle zu unterziehen. Es handelt sich vielmehr um einen Pflichtverstoß im Rahmen des Ablaufs des Dopingkontrollverfahrens nach den Vorgaben der Anti-Doping-Richtlinien des DFB.

Neben dem Spieler hat auch der Anti-Doping-Beauftragte des Vereins gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB verstoßen, da er für die ordnungsgemäße Durchführung des Kontrollverfahrens verantwortlich ist. Diese Pflichtverstöße des Spielers und des Anti-Doping-Beauftragten werden dem Verein ebenfalls zugerechnet.

Der Verein, Albaek und der Anti-Doping-Beauftragte des Klubs haben den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[sl/mm]

Wegen Verstößen gegen die formalen Vorgaben der Anti-Doping-Richtlinien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zum Ablauf von Dopingkontrollen hat das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss Geldstrafen gegen den Drittligisten 1. FC Kaiserslautern, den Spieler Mads Winther Albaek und den Anti-Doping-Beauftragen des Vereins verhängt. Die Geldstrafe für den Verein und den Spieler beträgt je 4000 Euro, der Anti-Doping-Beauftragte erhält eine Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro.

Nach dem Meisterschaftsspiel der 3. Liga zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem Karlsruher SC am 25. August 2018 fand eine Dopingkontrolle der NADA statt, für die unter anderen der Spieler Albaek ausgewählt wurde. Entgegen der Aufforderung des Dopingkontrollarztes ging der Spieler nach dem Schlusspfiff nicht unmittelbar in den Dopingkontrollraum, sondern zunächst in die eigene Umkleidekabine, wo er nicht unter Aufsicht des Dopingkontrollpersonals stand. Der Dopingkontrollarzt machte daraufhin den Anti-Doping-Beauftragten des Vereins auf das Verhalten des Spielers aufmerksam. Ungefähr fünf Minuten später erschien Albaek in Begleitung des Anti-Doping-Beauftragen im Dopingkontrollraum. Die anschließende Dopingkontrolle verlief unauffällig. Das Kontrollergebnis war negativ.

Albaek hat durch sein Verhalten gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB verstoßen. Danach ist jeder Spieler dafür verantwortlich, sich ohne zeitliche Verzögerung im Dopingkontrollraum zu melden, wenn er die Benachrichtigung zur Dopingkontrolle erhalten hat. Albaeks Verhalten stellt gemäß den nationalen und internationalen Anti-Doping-Bestimmungen keine Weigerung dar, sich einer Dopingkontrolle zu unterziehen. Es handelt sich vielmehr um einen Pflichtverstoß im Rahmen des Ablaufs des Dopingkontrollverfahrens nach den Vorgaben der Anti-Doping-Richtlinien des DFB.

Neben dem Spieler hat auch der Anti-Doping-Beauftragte des Vereins gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB verstoßen, da er für die ordnungsgemäße Durchführung des Kontrollverfahrens verantwortlich ist. Diese Pflichtverstöße des Spielers und des Anti-Doping-Beauftragten werden dem Verein ebenfalls zugerechnet.

Der Verein, Albaek und der Anti-Doping-Beauftragte des Klubs haben den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.