Geldstrafen für Ingolstadt und Bayern II

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Absteiger FC Ingolstadt 04 und den Drittliga-Aufsteiger FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit Geldstrafen belegt. Ingolstadt muss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger 8400 Euro zahlen, Bayern II wegen dreier Fälle eine Strafe in Höhe von 1600 Euro.

In der 60. Minute des Relegationsspiels beim SV Wehen Wiesbaden am 24. Mai 2019 zündeten Ingolstädter Zuschauer 14 Bengalische Feuer.

Vor Beginn des ersten Entscheidungsspiels um den Aufstieg in die 3. Liga beim VfL Wolfsburg II am 22. Mai 2019 zündeten Münchner Zuschauer zwei Rauchtöpfe. Darüber hinaus wurden Papierschlangen auf das Spielfeld geworfen, was zu kurzzeitigen Verzögerungen führte. Zudem wurden in der 46. Minute des Rückspiels gegen den VfL Wolfsburg II am 26. Mai 2019 im Münchner Zuschauerblock erneut zwei Rauchtöpfe angesteckt.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Absteiger FC Ingolstadt 04 und den Drittliga-Aufsteiger FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit Geldstrafen belegt. Ingolstadt muss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger 8400 Euro zahlen, Bayern II wegen dreier Fälle eine Strafe in Höhe von 1600 Euro.

In der 60. Minute des Relegationsspiels beim SV Wehen Wiesbaden am 24. Mai 2019 zündeten Ingolstädter Zuschauer 14 Bengalische Feuer.

Vor Beginn des ersten Entscheidungsspiels um den Aufstieg in die 3. Liga beim VfL Wolfsburg II am 22. Mai 2019 zündeten Münchner Zuschauer zwei Rauchtöpfe. Darüber hinaus wurden Papierschlangen auf das Spielfeld geworfen, was zu kurzzeitigen Verzögerungen führte. Zudem wurden in der 46. Minute des Rückspiels gegen den VfL Wolfsburg II am 26. Mai 2019 im Münchner Zuschauerblock erneut zwei Rauchtöpfe angesteckt.

Die Vereine haben den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.