Geldstrafen für HSV, Hoffenheim, Paderborn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die beiden Zweitbundesligisten Hamburger SV und SC Paderborn 07 sowie Bundesligist TSG 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Der HSV muss 11.400 Euro zahlen, Paderborn 1440 Euro und Hoffenheim 1000 Euro.

Während des Zweitligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 10. November 2018 wurden im Hamburger Zuschauerbereich insgesamt 19 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Vor Anstoß des DFB-Pokalspiels bei der BSG Chemie Leipzig am 30. Oktober 2018 zündeten Paderborner Zuschauer im Rahmen einer Choreographie ein Bengalisches Feuer und einen Rauchtopf. Aufgrund der Rauchentwicklung konnte die Begegnung erst mit halbminütiger Verspätung beginnen.

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels beim VfL Wolfsburg am 8. Dezember 2018 wurde im Hoffenheimer Zuschauerbereich mindestens ein pyrotechnischer Gegenstand abgebrannt.

Die Vereine haben dem jeweiligen Urteil zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die beiden Zweitbundesligisten Hamburger SV und SC Paderborn 07 sowie Bundesligist TSG 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss jeweils wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit Geldstrafen belegt. Der HSV muss 11.400 Euro zahlen, Paderborn 1440 Euro und Hoffenheim 1000 Euro.

Während des Zweitligaspiels beim FC Erzgebirge Aue am 10. November 2018 wurden im Hamburger Zuschauerbereich insgesamt 19 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Vor Anstoß des DFB-Pokalspiels bei der BSG Chemie Leipzig am 30. Oktober 2018 zündeten Paderborner Zuschauer im Rahmen einer Choreographie ein Bengalisches Feuer und einen Rauchtopf. Aufgrund der Rauchentwicklung konnte die Begegnung erst mit halbminütiger Verspätung beginnen.

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels beim VfL Wolfsburg am 8. Dezember 2018 wurde im Hoffenheimer Zuschauerbereich mindestens ein pyrotechnischer Gegenstand abgebrannt.

Die Vereine haben dem jeweiligen Urteil zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.